Hauptinhalt

Verfahren gegen Mohamad A. (2018)

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Februar 2013 nach Syrien gereist zu sein, um sich der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ als Mitglied anzuschließen (§§ 129a, 129b StGB). Er habe sich bei der Ausgabe von Waffen an Mitglieder der „Ahrar al-Sham“ beteiligt, die wiederum in Kampfhandlungen involviert seien (§ 89a StGB). Durch seine Beteiligung an der Herstellung von Granatwerfern habe er überdies gegen § 22 des Kriegswaffenkontrollgesetzes verstoßen.

Unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die wegen eines Drogendelikts bereits verhängt worden war, wurde Mohamad A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte der drei Prozesstage folgen.