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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Mustapha B. (2019)

In dem Strafverfahren gegen Mustapha B. eröffnete der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 25.10.2019 das Hauptverfahren. Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft habe der Angeklagte sich von Juli 2013 bis November 2013 in Syrien als Heranwachsender der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ mit dem Ziel, westliche Staaten zu bedrohen, angeschlossen, um Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10 VStGB), Morde (§ 211), Freiheitsberaubungen (§ 239a f. StGB), sowie Sprengstoffanschläge (§ 308 Abs. 1-4 StGB) zu verüben (§§ 129a Abs. 1 Nr.1, 2, Abs. 2 Nr. 2, 129b I StGB, 1, 105 JGG).

Mustapha B. habe sich willentlich in das Verbandsleben eingefügt, eine Schulung zum Kämpfer erhalten und sich zum Kämpfen bereitgehalten. Laut Anklageschrift sei es unklar, ob er tatsächlich an Kämpfen beteiligt war.

Im Mai 2020 wurde Mustapha B. wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung („IS“) im Ausland zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte folgen.