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Monitoring im Verfahren gegen Özkan C.

Am 30.03.2017 begann das Strafverfahren gegen Özkan C., welches auch von den Teilnehmenden des Trial-Monitoring Programmes bleibend beobachtet wurde.

Laut Anklageschrift habe Özkan C. sich zwischen Juni 2013 und November 2013 in Syrien in drei Fällen des Mordes (§ 211 StGB) und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafbar gemacht (§§ 129a, 129b StGB iVm § 52 StGB).

Bereits spätestens seit 2009 habe sich Özkan C. in der islamistisch-salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebietes bewegt und sei im Juni 2013 mit seiner Frau, Freunden und Freundinnen nach Syrien gereist. Nachdem er dort spätestens im Juli 2013 Mitglied der terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ geworden sein soll, habe er sich im November 2013 als Kämpfer ausbilden lassen und den Umgang mit Waffen eingeübt.

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