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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Fatiha B. (2023)
Am 16.01.2023 begann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (8. Strafsenat) das Hauptverfahren gegen Fatiha B. Der 29-jährigen mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit wird in der Anklageschrift vorgeworfen, sich an zwei ausländischen terroristischen Vereinigungen in Syrien mitgliedschaftlich beteiligt zu haben.
Fatiha B. sei 2013 als Heranwachsende gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Syrien ausgereist, um sich dort der Vereinigung "Jabhat al-Nusra" anzuschließen. Im Sommer 2014 habe Fatiha B. gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer neugeborenen gemeinsamen Tochter Syrien verlassen, um nach Deutschland zurückzukehren. Da diese Reise jedoch misslang, sei sie mit ihrer Familie nach Syrien zurückgekehrt und habe sich der Vereinigung "Islamischer Staat" (Da'esh) angeschlossen, bis sie 2019 durch kurdische Kräfte gefangen genommen wurde.
Fatiha B. habe in dieser Zeit den Haushalt geführt und die gemeinsamen Kinder betreut, und damit ihrem Ehemann die Beteiligung an den Vereinigungen ermöglicht. Außerdem habe sie die Aufsichts- und Erziehungspflicht für ihre minderjährige Tochter verletzt, indem sie gemeinsam mit dieser in das Gebiet des Da’esh eingereist sei.
Am 31.03.2022 wurden Fatiha B. gemeinsam mit ihren Kindern im Rahmen einer sog. Rückholaktion der deutschen Bundesregierung nach Deutschland zurückgeführt, und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Verfahren wird von den Prozessbeobachter*innen des Trial-Monitorings beobachtet.
Die Veröffentlichung der Wochenberichte erfolgt nach Rechtskraft des Urteils.