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Zugangsvoraussetzung und Bewerbung
Zugangsvoraussetzung
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Ersten Juristischen Prüfung oder eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich der Rechtswissenschaften, Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaften, Psychologie, Regionalwissenschaften, Geographie, Religionswissenschaft, Gender Studies, Archiv- und Dokumentationswissenschaft oder Übersetzungswissenschaft, oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Als besondere Zugangsvoraussetzung ist ein Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarates zu erbringen. Sollte der Nachweis der Sprachkenntnisse bis zum Bewerbungsfristende nicht vorliegen, kann die Einschreibung unter der Auflage erfolgen, dass der Nachweis bis zur Rückmeldung ins 2. Fachsemester erfolgt.
Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber ihre persönliche fachbezogene Eignung nachweisen. Diese wird im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens überprüft, das neben dem bereits erworbenen wissenschaftlichen Abschluss insbesondere auch fachliches Vorwissen, einschlägige Vorerfahrungen sowie die sonstigen studiengangrelevanten Kompetenzen der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt. Weitere Einzelheiten können der Anlage 05 zur Prüfungsordnung (Regelungen für Besondere Zugangsvoraussetzungen und Eignungsfeststellungsverfahren) entnommen werden.
Für ausländische Studierende gelten die allgemeinen Regeln der Philipps-Universität Marburg.
Bewerbung
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Der Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ startet zum Wintersemester 2020/2021.
Bewerbungsbeginn: 01.05.2020
Bewerbungsende: 20.08.2020
https://www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/bewerbungsfristen
https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienorganisation/semestertermine
Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
a) Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung oder eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs.
b) Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarates.
c) Tabellarischer Lebenslauf im Umfang von ein bis zwei DIN-A4-Seiten.
d) ein Schreiben im Umfang von nicht mehr als 2 DIN-A4 Seiten, in dem die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine Erwartungshaltung an den Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ an der Philipps-Universität Marburg darlegt sowie ihre oder seine fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit (v.a. in der gemeinsamen Arbeit in Lehrveranstaltungen), selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der für geschichtswissenschaftliche Absolventinnen und Absolventen interessanten Berufsfelder, fremdsprachliche Kompetenz und fachwissenschaftlich bezogene Auslandsaufenthalte oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit geschichtswissenschaftlichen Themen (z.B. in der Bachelorarbeit) bezieht.
e) ggf. Nachweise zu den unter c) und d) genannten Eignungsgründen.
Allgemeine Informationen für Bewerbung und Einschreibung bei der Philipps-Universität Marburg finden sie hier.