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Die Aufgaben des Forschungszentrums

Vor der Gründung des ICWC fehlte es an einer umfassenden und systematischen Recherche von Kriegsverbrecherverfahren, ihrer Archivierung und (rechts)wissenschaftlichen Auswertung. Dieser Befund sowie zahlreiche Hinweise auf die Existenz einer Vielzahl von Kriegsverbrecherprozessen rund um den Globus waren initialzündend für den 1998 von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Simon (ehemals Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt/M.), in Kooperation mit dem Department of Rhetoric der Universität of California (Berkeley), bei der Volkswagen-Stiftung eingereichten Förderantrag für die Durchführung eines Pilotprojekts zu Kriegsverbrecherprozessen gegen Deutsche und Japaner nach dem Zweiten Weltkrieg. Ziel des Projekts war es, zu erkunden, ob die Sammlung möglichst aller einschlägigen Dokumente, die systematische Erörterung von kollektiver und individueller, moralischer und rechtlicher Verantwortlichkeit am Beispiel der Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg aussichtsreich erscheine. Die Volkswagen-Stiftung gab Anfang Juli 1999 dem Antrag statt und stellte Mittel für einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung.

Die Antragsteller wiesen zu Recht darauf hin, dass ein Projekt dieses Umfangs sich nur schrittweise realisieren ließe. Demzufolge konnten unmöglich alle Prozesse aus sämtlichen Ländern im Rahmen des Pilotprojekts berücksichtigt werden. Die Projektverantwortlichen entschieden sich zunächst, vor allem wegen der nahe liegenden angelsächsischen Tradition bei der Bereitstellung von Materialien für die Zielländer Australien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Um auch den kontinental-europäischen Bereich nicht außer Acht zu lassen, wurden drei weitere Länder in die Untersuchung miteinbezogen: Frankreich, Italien und die Niederlande. Bei allen Investigationen ging es immer um drei Fragenkomplexe:

  • Wo existieren Akten, in welchem Zustand befinden sie sich und wie viele Kriegsverbrecherprozesse fanden statt?
  • Unter welchen Bedingungen sind die Konvolute zugänglich?
  • Können Reproduktionen erstellt werden und wenn ja, in welcher Form besteht der Wille, auch zukünftig mit einem internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrum zusammen zu arbeiten?

2002 waren die Arbeiten am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte weitgehend abgeschlossen. Zu Beginn des darauf folgenden Jahres wurden Verhandlungen mit der Philipps-Universität Marburg mit dem Ziel geführt, ein Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse an der hiesigen Alma mater zu etablieren. Es dauerte nur wenige Monate, bis der ambitionierte Plan in die Tat umgesetzt werden konnte. Am 7. Juli 2003 ratifizierten Vertreterinnen und Vertreter des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte, der Volkswagenstiftung, des U.C. Berkeley War Crimes Studies Center und der Philipps-Universität Marburg einen Übernahmevertrag. Die Universität verpflichtete sich, das in Bälde zu gründende Forschungs- und Dokumentationszentrum auf Dauer zu unterhalten. Im Gegenzug sollten alle bisher zusammengetragenen einschlägigen Unterlagen nach Marburg verbracht werden. Von 1998 bis 2001 wurden ca. 400 Filmrollen mit insgesamt rund 350.000 Seiten erworben. Sie befinden sich heute in Marburg.