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Informationen zum Studium für Geflüchtete und Asylbewerber/innen

Model Foto: Colourbox.de

Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der Philipps-Universität Marburg sind für Geflüchtete und Asylbewerber/innen sowie für Studienbewerber/innen aus dem Ausland ähnlich.

  • Voraussetzungen für ein Studium

    Abhängig von Faktoren wie des Studienfachs sowie schulischer und akademischer Qualifikationen variieren die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Bachelor- oder Master-Studiums. Zusammenfassend betreffen die Voraussetzungen folgende Punkte:

    ·        Hochschulzugangsberechtigung

    ·        Vorheriges Studium im Heimatland

    ·        Ausreichende Sprachkenntnisse

    Das International Office bietet ausführliche Informationen zu Bewerbung und Zulassung für internationale Bewerber/innen.

  • Hochschulzugangsberechtigung über Studienkolleg

    Falls Sie nicht bereits früher studiert haben und Ihr Schulabschluss Sie zu einem Studium in Deutschland nicht berechtigt, besteht die Möglichkeit, Fachkurse in einem Studienkolleg zu absolvieren und so die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

    Das Studienkolleg informiert über Teilnahmevoraussetzungen und Inhalte der Fachkurse.

  • Deutsch-Sprachkurse

    Falls Ihre Deutschkenntnisse für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland nicht ausreichend sind, können Sie diese durch den Besuch eines vorbereitenden Sprachkurses erweitern. Das Studienkolleg Mittelhessen bietet Sprachkurse von A1.2 Niveau bis hin zu Niveau B1/B2 sowie die DSH-Vorbereitung an.

    Das Studienkolleg informiert über vorbereitende Sprachkurse und die nötigen Einstufungstests

  • Informationen zum Aufenthaltsrecht

    Vor einer Bewerbung muss geprüft werden, ob und über welchen Aufenthaltsstatus Sie in Deutschland verfügen (z.B. Gestattung, Duldung, Aufenthaltstitel), bzw. ob Sie diesen erlangen können und ob Ihnen der Aufenthalt am Studienstandort Marburg gestattet ist. Kontaktieren Sie in jedem Fall die für Sie zuständige Behörde und beachten Sie, dass ein Status als Studierender auch Auswirkungen auf die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts haben kann.