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Informationen zum Studium für Geflüchtete und Asylbewerber/innen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der Philipps-Universität Marburg sind für Geflüchtete und Asylbewerber/innen sowie für Studienbewerber/innen aus dem Ausland ähnlich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Voraussetzungen für ein Studium
Abhängig von Faktoren wie des Studienfachs sowie schulischer und akademischer Qualifikationen variieren die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Bachelor- oder Master-Studiums. Zusammenfassend betreffen die Voraussetzungen folgende Punkte:
· Hochschulzugangsberechtigung
· Vorheriges Studium im Heimatland
· Ausreichende Sprachkenntnisse
Das International Office bietet ausführliche Informationen zu Bewerbung und Zulassung für internationale Bewerber/innen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hochschulzugangsberechtigung über Studienkolleg
Falls Sie nicht bereits früher studiert haben und Ihr Schulabschluss Sie zu einem Studium in Deutschland nicht berechtigt, besteht die Möglichkeit, Fachkurse in einem Studienkolleg zu absolvieren und so die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.
Das Studienkolleg informiert über Teilnahmevoraussetzungen und Inhalte der Fachkurse.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Deutsch-Sprachkurse
Falls Ihre Deutschkenntnisse für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland nicht ausreichend sind, können Sie diese durch den Besuch eines vorbereitenden Sprachkurses erweitern. Das Studienkolleg Mittelhessen bietet Sprachkurse von A1.2 Niveau bis hin zu Niveau B1/B2 sowie die DSH-Vorbereitung an.
Das Studienkolleg informiert über vorbereitende Sprachkurse und die nötigen Einstufungstests.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Informationen zum Aufenthaltsrecht
Vor einer Bewerbung muss geprüft werden, ob und über welchen Aufenthaltsstatus Sie in Deutschland verfügen (z.B. Gestattung, Duldung, Aufenthaltstitel), bzw. ob Sie diesen erlangen können und ob Ihnen der Aufenthalt am Studienstandort Marburg gestattet ist. Kontaktieren Sie in jedem Fall die für Sie zuständige Behörde und beachten Sie, dass ein Status als Studierender auch Auswirkungen auf die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts haben kann.