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Voraussetzungen
Die formale Voraussetzung für eine Promotion an der Philipps-Universität Marburg ist ein Abschluss im Herkunftsland, der unmittelbar zur Promotion berechtigt und einem deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Gegebenenfalls konsultiert die Philipps-Universität die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), um die Vergleichbarkeit zu klären.
Inhaltliche Voraussetzung einer Promotion ist ein enger Bezug des Themas zum Forschungsfeld einer potentiellen Betreuerin bzw. eines Betreuers.
Eine Bewerbung ist nur dann sinnvoll, wenn das geplante Promotionsprojekt zu einem Arbeitsschwerpunkt an einem Fachbereich passt. Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereiches.