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Formalitäten in Marburg

Zu den ersten Formalitäten, die Sie nach Ihrer Ankunft in Marburg erledigen müssen, gehören:

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

    In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung in Marburg beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt anmelden. Sie müssen sich nur anmelden, wenn Ihr Forschungsaufenthalt länger als drei Monate dauert. Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich ummelden. Bitte melden Sie sich auch wieder ab, wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Marburg beendet ist und Sie ins Ausland wegziehen.

    Die Anmeldung erfolgt persönlich im sogenannten Einwohnermeldeamt, welches in Marburg unter dem Namen Stadtbüro bekannt ist. 

    Hierfür müssen Sie einen Termin auf der Webseite des Stadtbüros vereinbaren. Alternativ können Sie auch zu den offenen Sprechzeiten gehen, allerdings ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen.  

    Stadtbüro Marburg
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: ++49-6421/201-1801
    E-Mail:

    Sie erreichen das Stadtbüro unter anderem mit den Buslinien 1,2 und 4. Bitte steigen Sie an der Haltestelle "Stadtbüro" aus. Hier finden Sie Informationen über die Busverbindungen.

    Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

    - einen Personalausweis und/oder einen gültigen Reisepass.

    - Anmeldeformular (auch erhältlich im Stadtbüro und im Welcome Centre).

    - eine Bestätigung des Wohnungsgebers, einen Vordruck für dieses Dokument finden Sie auf der Website des Stadtbüros

    (mit Spiegelstrich) Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland die übersetzte Eheurkunde (ggf. mit Legalisation oder Apostille)

    (mit Spiegelstrich) Bei Kindern die Geburtsurkunde mit Übersetzung

    Sollten Sie nicht in der Stadt Marburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie:

    - Meldebestätigung: Diese benötigen Sie für die Verlängerung Ihres Visums und die Eröffnung eines Bankkontos.

    - Führungszeugnis: Dieses Dokument benötigen Sie, wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der Philipps-Universität Marburg abschließen.

  • Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde

    Rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums müssen Sie sich an die Ausländerbehörde in Marburg wenden, um eine  Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

    Sie können den Antrag auf Erteilung Ihres Aufenthaltstitels elektronisch oder schriftlich per Post stellen. Laden Sie das Antragsformular auf der Webseite der Ausländerbehörde herunter und senden Sie es ausgefüllt und inklusive einzureichender Unterlagen an auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de oder per Post zurück. Zeitgleich empfehlen wir Ihnen einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren (Terminvereinbarung)

    Für einige Aufenthaltstitel (Studium; Erwerbstätigkeit) können Sie die Aufenthaltserlaubnis online auf der Webseite der Ausländerbehörde Marburg beantragen.

    Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis  sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

    • ein gültiger Reisepass
    • biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
    • Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung (Versichertenkarte allein reicht nicht aus)
    • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und Ihren Mietvertrag
    • Nachweis über die Finanzierung Ihres Forschungsaufenthaltes (u.a. Stipendienzusage oder Arbeitsvertrag)
    • Aufnahmevereinbarung (falls zutreffend)
    • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer  Aufenthaltserlaubnis (auf der Webseite der Ausländerbehörde erhältlich)
    • Nachweis zur Durchführung eines Promotionsvorhabens  (falls zutreffend)
    • für Ehepartner/in, Kinder: Heirats-und Geburtsurkunden mit beglaubigter Übersetzung 

    In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird bei der Antragsstellung mitgeteilt.

    Die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Ersterteilung beträgt zurzeit ca. 100,- Euro (Zahlung per EC- oder Kreditkarte). Sie erhalten einen elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Bitte beantragen Sie frühzeitig Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, da die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels bis zu sechs Wochen dauern kann.

    Wenn Sie in der Stadt Marburg wohnen ist die Ausländerbehörde der Stadt Marburg zuständig. Wenn Sie im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises.

    Ausländerbehörde der Stadt Marburg
    Frauenbergstraße 35,
    35039 Marburg
    Tel.: 06421/201 1010
    E-Mail: auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de

    Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf
    Im Lichtenholz 60,
    35043 Marburg
    Telefon: 06421/405-0
    auslaenderbehoerde@marburg-biedenkopf.de

  • Abschluss einer Krankenversicherung

    Eine adäquater Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland verpflichtend für ausländische Wissenschaftler/innen und begleitende Familienmitglieder für den kompletten Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland.

    Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Versicherung, die Sie in Ihrem Heimatland absichert, auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Deutschlandaufenthalts abdeckt. In diesem Fall muss die Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigen, dass für Sie auch in Deutschland Versicherungsschutz besteht. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. Diese Versicherung muss die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen möglichst unbegrenzt abdecken. Sollten Sie schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland an einer Krankheit leiden, so sollten Sie sich noch in Ihrem Heimatland mit allen notwendigen Medikamenten versorgen, denn Vorerkrankungen werden in Deutschland teilweise nicht von der Versicherung abgedeckt und der Patient oder die Patientin muss die daraus entstehenden Kosten in diesem Fall selbst tragen.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor der Einreise nach Deutschland über Versicherungsanbieter und deren Leistungen zu informieren. Bitte schließen Sie für Ihre Anreise und die ersten Tage in Deutschland eine Reisekrankenversicherung ab. Nach Ihrer Ankunft in Marburg sollten Sie zeitnah eine deutsche Krankenversicherung abschließen bzw. Ihren Versicherungsschutz anerkennen lassen.

    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, den Abschluss eines Arbeitsvertrags sowie für die Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg benötigen Sie einen Krankenversicherungsnachweis.

    Welche Krankenversicherung kann ich wählen?

    In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: zum einen die gesetzlichen Krankenversicherungen und zum anderen die privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie mit einem Stipendium oder selbst finanziert nach Deutschland kommen, können Sie in der Regel nur eine private Krankenversicherung abschließen. Es ist ratsam, Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen zu fragen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Philipps-Universität Marburg abschließen, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht und müssen sich bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gesetzlich versichern.

    Weiterführende Informationen für EU-Bürger*innen (sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) finden Sie auf der Webseite von EURAXESS Deutschland.


    Informationen über das Sozialversicherungssystem in Deutschland

    Wenn  Sie einen Arbeitsvertrag mit der Philipps-Universität Marburg abschließen, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Sozialversicherungspflicht. Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung finden Sie bei EURAXESS Deutschland.

    Weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherung

    EURAXESS Deutschland

    Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)

  • Ein möglicher Abschluss von privaten Zusatzversicherungen

    Außer den vorgeschriebenen Versicherungen empfehlen wir Ihnen folgende private (Zusatz-)Versicherungen abzuschließen.

    1. Haftpflichtversicherung

    In Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt, und Eltern haften für Ihre Kinder. Daher ist es üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen, um sich gegen Forderungen durch unbeabsichtigt entstandene Schäden zu versichern. 

    1. Hausratversicherung

    Eine Hausratversicherung bietet für das Inventar eines Haushalts (also z.B. Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände) Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Diebstahl und Vandalismus entstanden sind. Außerdem sind neben den reinen Schäden auch entstehende Folgekosten wie zum Beispiel Kosten, die im Zusammenhang mit Aufräumarbeiten entstehen, versichert. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist daher empfehlenswert.

    Bei weiteren Fragen zu diesen beiden Versicherungsarten können Sie sich auch gerne direkt an das Welcome Centre wenden.

    TIPP: Bitte beachten Sie, dass viele Versicherungsgesellschaften kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen für ausländische Wissenschaftler/innen anbieten.

    Weiterführende Informationen zu den privaten (Zusatz-)Versicherungen:

    Bund der Versicherten

    Verbraucherzentrale Hessen

Eine Übersicht über die Dienstleistungen der Marburger Behörden finden Sie hier:

Was erledige ich wo in Marburg?