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Finanzierung
Das Erasmus+ Programm bietet eine finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mobilitätsförderung im akademischen Jahr 2023/2024
- Stückkosten für die Fahrt, gestaffelt nach der Entfernung vom Dienstort an der Heimathochschule zum Dienstort an der Gastinstitution
Staffelung der Stückkosten Fahrt:
Distanz (km) - Stückkosten Fahrt (1 x je Mobilität)
Reisedistanz
Standardreise
Green Travel
0 - 99 km
23 EUR
-
100 - 499 km
180 EUR
210 EUR
500 - 1999 km
275 EUR
320 EUR
2000 - 2999 km
360 EUR
410 EUR
3000 - 3999 km
530 EUR
610 EUR
4000 - 7999 km
820 EUR
-
> 8000 km
1500 EUR
-
Für die Ermittlung der Entfernung wird ein Online-Rechner verwendet, der von der EU-Kommission bereitgestellt wird.
- Stückkosten pro Aufenthaltstag, gestaffelt nach Ländersätzen
Staffelung der Stückkosten nach Zielland pro Aufenthaltstag:
Ländergruppe 1: 180 EUR
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, SchwedenLändergruppe 2: 160 EUR
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, SpanienLändergruppe 3: 140 EUR
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, TürkeiInhalt ausklappen Inhalt einklappen Änderungen ab dem Projekt 2024
Einige Länder wurden in ihrer Ländergruppenzugehörigkeit angepasst.
Die neuen Zugehörigkeiten lauten wie folgt:Erasmus+ Programmländer (ab Projekt 2024):
Ländergruppe 1:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).Ländergruppe 2:
Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Tschechische RepublikLändergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Mazedonien, Türkei, UngarnDie finanzielle Zuwendung bleibt in ihrer Stückelung dieselbe, kann sich durch die veränderte Ländergruppe jedoch potentiell unterscheiden (so ist der Förderbetrag für Belgien z.B. 180 EUR/Tag ab dem Projekt 2024, da es sich nun in einer anderen Ländergruppe befindet).
Wichtig! Bis auf Weiteres werden ST-Mobilitäten aus den Projekten 2022 und 2023 gefördert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zusatzförderung
Um gegebenenfalls anfallende Mehrkosten Ihres Aufenthaltes zu decken, können Sie eine zusätzliche Förderung beantragen, sollten folgende Kriterien auf Sie zutreffen:
Top-Up: Green Travel
Erasmus+ Teilnehmende, die sich für ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur An- und Abreise entscheiden, können einen Zuschuss (Top-Up) und zusätzliche Fördertage beantragen.
Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Green Travel-Förderung setzt sich aus einem Fahrtkostenzuschuss (einmalig) sowie zusätzlicher Fördertage zusammen:
Fahrtkostenzuschuss
zusätzlich zum gewährten travel support (bei einer Reisedistanz bis 4.000 km): 30 EUR – 80 EUR höherer Satz, abhängig von der DistanzZusätzliche Fördertage
Zusätzliche Fördertage können gewährt werden, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine längere Zeit für die Reise benötigt wird. Als zumutbar gilt eine Reise in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. Bitte sprechen Sie uns an, sollte dies auf Ihre Reise zutreffen.Förderfähige Verkehrsmittel
Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige VerkehrsmittelNicht förderfähige Verkehrsmittel
Auto, Flugzeug, SchiffDer Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail eingegangen sein. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.
Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung
Zielgruppe: Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, welches von der Heimathochschule eine Zusage für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt erhalten hat.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind
Zielgruppe: Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern ins Ausland reist.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Aufenthaltsdauer und Förderdauer
Aufenthalte werden taggenau gefördert. Es zählen nur die reinen Arbeitstage an der Gastuniversität. Die Förderdauer ist also nicht immer gleich der realen Aufenthaltsdauer.
Es werden Aufenthalte von maximal fünf Tagen gefördert. Für Aufenthalte, die länger dauern, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Mobilität für eine individuelle Beratung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Auszahlung
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in zwei Raten:
1. Rate: 70% der Gesamtsumme der individuellen Stückkosten plus Reisekosten vor Beginn des Aufenthalts, bei Vorliegen aller erforderlichen Bewerbungs- und Vertragsunterlagen
2. Rate: Restbetrag der Gesamtsumme nach dem Aufenthalt und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen
Bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer kann es zu einer Reduzierung des Förderbetrags um die entsprechenden Tagespauschalen kommen, evtl. auch zu einer Rückforderung in entsprechender Höhe. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts kann für die zusätzlichen Tage unter Umständen noch nachträglich eine Förderung bewilligt werden, sofern noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Referat für Internationale Mobilität.