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Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Beschäftigten der Philipps-Universität Marburg (allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche & Fakultäten, Finanzen, Studierendenberatung etc.), die eine Personalmobilität an einer europäischen Hochschule oder einer anderen Bildungseinrichtung durchführen. Über die Erasmus+ Förderung können Aufenthalte zwischen zwei und fünf Tagen (zzgl. Reisezeiten) finanziell unterstützt werden.

  • Folgende Aktivitäten können über Erasmus+ gefördert werden:
    • Trainingsaufenthalte (z.B. Staff Training Weeks, Job Shadowing, Hospitationen, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren) an einer Hochschule* (mit gültiger European University Charta) der Philipps-Universität Marburg
    • Sprachkurse an einem zertifizierten Sprachinstitut
      (Achtung: keine Übernahme der Sprachkursgebühren)
    • Fortbildungsaufenthalte in einem Unternehmen
  • Die Auswahlkriterien bei der Förderung von Lehraufenthalten über das Erasmus+ Programm sind:
    • Qualität und inhaltliche Relevanz des Vorhabens für den Aufgabenbereich der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Mehrwert für die Abteilung/den Fachbereich sowie die Hochschule als Ganzes
    • europäischer Mehrwert

Bei einer Auswahl von Bewerbungen gleicher Eignung werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal im aktuellen Hochschuljahr eine Erasmus+ Personalmobilität durchführen möchten.

 (*) Zur Hochschule: Für eine Personalmobilität muss kein Erasmus+ Kooperationsvertrag zwischen den Universitäten bestehen, die Gasthochschule muss jedoch am Erasmus+ Programm teilnehmen und eine gültige Erasmus+ Charta besitzen.

Hinweis für Doktorand*innen

Doktorand*innen können sich ebenfalls für eine SMS Kurzzeitmobilität bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und den Förderformaten finden Sie auf unserer Website Erasmus+ Mobilität für Promovierende.
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