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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Beschäftigten der Philipps-Universität Marburg (allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche & Fakultäten, Finanzen, Studierendenberatung etc.), die eine Personalmobilität an einer europäischen Hochschule oder einer anderen Bildungseinrichtung durchführen. Über die Erasmus+ Förderung können Aufenthalte zwischen zwei und fünf Tagen (zzgl. Reisezeiten) finanziell unterstützt werden.
- Folgende Aktivitäten können über Erasmus+ gefördert werden:
- Trainingsaufenthalte (z.B. Staff Training Weeks, Job Shadowing, Hospitationen, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren) an einer Hochschule* (mit gültiger European University Charta) der Philipps-Universität Marburg
- Sprachkurse an einem zertifizierten Sprachinstitut
(Achtung: keine Übernahme der Sprachkursgebühren) - Fortbildungsaufenthalte in einem Unternehmen
- Die Auswahlkriterien bei der Förderung von Lehraufenthalten über das Erasmus+ Programm sind:
- Qualität und inhaltliche Relevanz des Vorhabens für den Aufgabenbereich der Antragstellerin/des Antragstellers
- Mehrwert für die Abteilung/den Fachbereich sowie die Hochschule als Ganzes
- europäischer Mehrwert
Bei einer Auswahl von Bewerbungen gleicher Eignung werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal im aktuellen Hochschuljahr eine Erasmus+ Personalmobilität durchführen möchten.
(*) Zur Hochschule: Für eine Personalmobilität muss kein Erasmus+ Kooperationsvertrag zwischen den Universitäten bestehen, die Gasthochschule muss jedoch am Erasmus+ Programm teilnehmen und eine gültige Erasmus+ Charta besitzen.
Hinweis für Doktorand*innen
Doktorand*innen können sich ebenfalls für eine SMS Kurzzeitmobilität bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und den Förderformaten finden Sie auf unserer Website Erasmus+ Mobilität für Promovierende.
Kontakt: erasmus-outgoing@uni-marburg.de