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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Beschäftigten der Philipps-Universität Marburg (allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche & Fakultäten, Finanzen, Studierendenberatung etc.), die eine Personalmobilität an einer außereuropäischen Hochschule durchführen. Der Aufenthalt muss fünf Arbeitstage umfassen (zzgl. Reisezeiten).
- Folgende Aktivitäten können über Erasmus+ gefördert werden: Trainingsaufenthalte (z.B. Staff Training Weeks, Job Shadowing, Hospitationen, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren) an einer Partnerhochschule der Philipps-Universität Marburg
- Die Auswahlkriterien bei der Förderung von Personalmobilitäten über das Erasmus+ Programm sind:
- Qualität und inhaltliche Relevanz des Vorhabens für den Aufgabenbereich der Antragstellerin/des Antragstellers
- Mehrwert für die Abteilung/den Fachbereich sowie die Hochschule als Ganzes
Bei einer Auswahl von Bewerbungen gleicher Eignung werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal im aktuellen Hochschuljahr eine Erasmus+ Personalmobilität durchführen möchten.