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Erasmus+ Kurzzeitmobilität für Studierende

Sowohl Studierende als auch Promovierende der Philipps-Unviersität können an Erasmus+ geförderten Kurzzeitmobilitäten teilnehmen. Im ersten und zweiten Studienzyklus wird über Erasmus+ insbesondere  eine Teilnahme an so genannten Blended Intensive Programmes (BIP) gefördert.

Blended Intensive Programmes (BIP)

BIPs in Kürze

  • Kurze und intensive Gruppenmobilität mit physischer (5-30 Tage) sowie virtueller Komponente
  • Anerkennung von 3 ECTS-Leistungspunkten für Studierende verpflichtend
  • Finanzielle Förderung: Förderung i.H.v. 79 EUR/Tag (ab Projekt 2023)
  • Zusatzförderung (Top-ups) möglich
  • Weitere Informationen findest du auf der Homepage des DAAD
  • Mobilitätsförderung für: Studierende, Promovierende, Lehrende und Lernende (ST)

Als Teilnehmer*in an einem Blended Intensive Programme (BIP) wirst du durch die akademische Leitung des Programms im jeweiligen Fachbereich betreut. Nähere Informationen erhältst du jeweils programmspezifisch vom Erasmus+ Team und der BIP Programmkoordination.

Bei Blended Intensive Programmes, für die es keine akademische Leitung durch die Philipps-Universität gibt, bewirbst du dich um eine Mobilitätsförderung zu den unten genannten Fristen über das Referat für Internationale Mobilität.

  • Bewerbungsfristen

    Bitte plane deine Kurzzeitmobilität frühzeitig, um die Fristen in jedem Fall einzuhalten!
    Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die drei Monate vor Beginn der geplanten Mobilität vollständig eingegangen sind. Das heißt konkret: Wenn deine Mobilität am 01.12.2024 beginnt, müssen deine vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 01.09.2024 vorliegen. 

    !!! NEUE BEWERBUNGSFRISTEN AB 2024 !!!
    Ab dem Jahr 2024 orientieren sich die Bewerbungsfristen an der Quartalsunterteilung (d.h. 01.03., 01.06., 01.09., 01.12.), wobei sich eine Bewerbung auf das jeweils darauffolgende Quartal bezieht. Das bedeutet, dass zwischen Bewerbung und Mobilitätsbeginn mindestens drei Monate liegen müssen.
    Für eine Mobilität, die beispielsweise am 15.06. beginnt, müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen dementsprechend bis spätestens 01.03. eingereicht werden.

    Die neue Regelung gilt für Mobilitäten, die ab dem 01.06.2024 beginnen sollen. Die erste Quartalsfrist ist somit der 01.03.2024.

  • Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbungsunterlagen inkl. der Checkliste findest du in der Hessenbox „ERASMUS+ Kurzzeitmobilität“.

    Studierende, Doktorand*innen und Hochschulmitarbeiter*innen reichen für sämtliche Kurzzeitmobilitäten (inkl. BIPs) folgende Unterlagen ein:
    • Bewerbungsformular
    • Immatrikulationsbescheinigung (Studierende)
    • Ehrenwörtliche Erklärung (Studierende, Promovierende)
    • Grant Agreement (wird dir vom International Office zugesandt)
    • Learning Agreement (Before and After mobility)
    • Confirmation of Study period (Arrival/Departure)
    • Survey (Link per E-Mail)

Bitte senden deine ausgefüllten Bewerbungsunterlagen fristgerecht an . Deine Fragen sendest du ebenfalls an .

Informationen zur Finanzierung deiner Erasmus+ Kurzzeitmobilität findest du hier.