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Erasmus+ Kurzzeitmobilität für Studierende und Promovierende

Sowohl Studierende als auch Promovierende der Philipps-Unviersität können an Erasmus+ geförderten Kurzzeitmobilitäten teilnehmen. Im ersten und zweiten Studienzyklus wird über Erasmus+ insbesondere  eine Teilnahme an so genannten Blended Intensive Programmes (BIP) gefördert.

Blended Intensive Programmes (BIP)

BIPs in Kürze

  • Kurze und intensive Gruppenmobilität mit physischer (5-30 Tage) sowie virtueller Komponente
  • Anerkennung von 3 ECTS-Leistungspunkten für Studierende verpflichtend
  • Finanzielle Förderung: Förderung i.H.v. 79 EUR/Tag (ab Projekt 2023)
  • Zusatzförderung (Top-ups) möglich
  • Weitere Informationen findest du auf der Homepage des DAAD
  • Mobilitätsförderung für: Studierende, Promovierende, Lehrende und Lernende (ST)

Als Teilnehmer*in an einem Blended Intensive Programme (BIP) wirst du durch die akademische Leitung des Programms im jeweiligen Fachbereich betreut. Nähere Informationen erhältst du jeweils programmspezifisch vom Erasmus+ Team und der BIP Programmkoordination.

Bei Blended Intensive Programmes, für die es keine akademische Leitung durch die Philipps-Universität gibt, bewirbst du dich um eine Mobilitätsförderung zu den unten genannten Fristen über das Referat für Internationale Mobilität.

Kurzzeitmobilität für Promovierende

  • Kurze physische Mobilität (5-30 Tage), virtuelle Komponente optional
  • An Partnerhochschule oder in Form eines Praktikums
  • Finanzielle Förderung: Förderung i.H.v. Tag 1 – 14:  79 EUR/Tag; Tag 15 – 30: 59 EUR/Tag
  • Zusatzförderung (Top-ups) möglich

 Promovierende bewerben sich ebenfalls fristgerecht direkt über das Referat für Internationale Mobilität.

  • Bewerbungsfristen

    Bitte plane deine Kurzzeitmobilität frühzeitig, um die Fristen in jedem Fall einzuhalten!
    Bewerbungen sind vier mal im Jahr möglich, jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12., wobei sich eine Bewerbung auf das jeweils darauffolgende Quartal bezieht. Das bedeutet, dass zwischen Bewerbung und Mobilitätsbeginn mindestens drei Monate liegen müssen.
    Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind.

    Das heißt konkret: 

    Für eine Mobilität, die beispielsweise am 15.09. beginnt, müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 01.06. eingereicht werden.
    Für eine Mobilität, die am 20.08. beginnt, müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 01.03. vorliegen. 

  • Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbungsunterlagen inkl. der Checkliste findest du in der Hessenbox „ERASMUS+ Kurzzeitmobilität“.

    Studierende, Doktorand*innen und Hochschulmitarbeiter*innen reichen für sämtliche Kurzzeitmobilitäten (inkl. BIPs) folgende Unterlagen ein:

    • Bewerbungsformular
    • Immatrikulationsbescheinigung ; alternativ für Promovierende: Annahme der Promotion durch den Promotionsausschus und Nachweis der Promotionsbetreuung darüber , dass es sich um ein aktives Promotionsvorhaben handelt
    • optional: Ehrenwörtliche Erklärung 
    • Grant Agreement (wird dir vom International Office zugesandt)
    • Learning Agreement (Before and After mobility)
    • Confirmation of Study period (Arrival/Departure)
    • Survey (Link per E-Mail)

Bitte senden deine ausgefüllten Bewerbungsunterlagen fristgerecht an . Deine Fragen sendest du ebenfalls an .

Informationen zur Finanzierung deiner Erasmus+ Kurzzeitmobilität findest du hier.