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Erasmus+ Mobilitätsförderung

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Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird von der Nationalagentur festgesetzt und unterscheidet sich nach Programm- und Partnerländern (Ländergruppen) sowie Art und Dauer einer Mobilität. Innerhalb der im Grant Agreement genannten Förderperiode wird der Mobilitätszuschuss taggenau berechnet (tatsächlicher Aufenthalt).

Auf dieser Seite findest du Informationen zu den Fördersätzen des Erasmus+ Programms sowohl im Rahmen von Kurzzeit- als auch Langzeitmobilitäten sowie Praktika.

Die Seite ist in vier Abschnitte unterteilt:

Mobilitätsförderung in Erasmus+ Programmländern

Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt, die in drei Ländergruppen eingeteilt sind.

  • Erasmus+ Programmländer und Ländergruppen

    Ländergruppe 1: 

    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. 

    Partnerländer: Studienaufenthalte im Vereinigten Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland) werden analog zur Ländergruppe 1 umgesetzt. Bitte beachte aber, dass diese Mobilitäten aus einem nachrangigen Budget gefördert werden. Sollten nach Umsetzung der vorrangig bezuschussten Programmlandmobilitäten, Mittel zur Verfügung stehen, können Partnerlandmobilitäten im Umfang von bis zu 20% des bewilligten Budgets eines Projekts gefördert werden.  

    Ländergruppe 2: 
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.

    Ländergruppe 3: 
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

    Eine Liste der Partnerländerregionen findest du auf der Internetseite der Nationalagentur NA DAAD. Eine Liste der Programmländer findest du gleichfalls auf der Internetseite der Nationalagentur.

  • Fördersätze für Langzeitmobilitäten in Programmländern

    Projekt 2024:

    Ländergruppe 1: 600 EUR/Monat
    Ländergruppe 2: 540 EUR/Monat
    Ländergruppe 3: 540 EUR/Monat

    Bitte beachte!
    Im Erasmus+ KA131 Projekt der Philipps-Universität Marburg des Jahres 2024 beträgt die Förderhöchstdauer (finanzieller Zuschuss) pro Mobilität 110 Tage. Mobilitäten, die länger als 110 Tage dauern, werden anteilig als sog. Zero-Grant Mobilitäten gefördert. 

    Informationen zu Zusatzförderungen wie dem Top-Up  für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen (Fewer Opportunities) findest du weiter unten auf dieser Seite.

  • Fördersätze für Praktika in Programmländern

    Zusätzlich zu dem taggenau berechneten Mobilitätszuschuss erhalten Praktikant*innen ein Top-Up i.H.v. 150 EUR/Monat.

    Ländergruppe 1: 600 EUR/Monat + 150 EUR/Monat Top-Up für Praktikant*innen
    Ländergruppe 2: 540 EUR/Monat + 150 EUR/Monat Top-Up für Praktikant*innen
    Ländergruppe 3: 490 EUR/Monat + 150 EUR/Monat Top-Up für Praktikant*innen

    Änderung ab dem Projekt 2024: Der Fördersatz der Ländergruppe 3 wird auf 540 EUR/Monat angehoben; die restlichen Fördersätze verändern sich nicht.

    Bitte beachte!
    Im Erasmus+ KA131 Projekt der Philipps-Universität Marburg des Jahres 2024 beträgt die Förderhöchstdauer (finanzieller Zuschuss) pro Mobilität 110 Tage. Mobilitäten, die länger als 110 Tage dauern, werden anteilig als sog. Zero-Grant Mobilitäten gefördert. 

    Beispiel: Eine Praktikumsmobilität nach Schweden wird mit 750 EUR/Monat (30 Tage) gefördert (600 EUR/Monat in der Ländergruppe 1 sowie dem Top-Up für Praktika i.H.v. 150 EUR/Monat.

    Informationen zu Zusatzförderungen für emissionsarmes Reisen und der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen (Fewer Opportunities) findest du weiter unten auf dieser Seite.

  • Fördersätze für Kurzzeitmobilitäten (Blended Intensive Programmes und Doktorand*innen) in Programmländern

    Wenn du an einer über das Erasmus+ Programm geförderten Kurzzeitmobilität teilnehmen möchtest, wird deine Förderung nach Tagen berechnet, wobei max. 30 Tage gefördert werden. Ein Kurzzeitmobilität kannst du im Rahmen einer Individualmobilität als Doktorand*in oder als Student*in in Form eines Blended Intensive Programmes (BIP) durchführen.

    Förderbedingungen:

    Tag 1 – 14: 70 EUR/Tag (ab Projekt 2023: 79 EUR/Tag)
    Tag 15 – 30: 50 EUR/Tag (ab Projekt 2023: 59 EUR/Tag)

    Zusätzlich zu den Tagespauschalen kannst du ein Top-Up für Fewer Opportunities beantragen.

    Informationen zu Zusatzförderungen, die auch im Rahmen von Kurzzeitmobilitäten ausgezahlt werden, wie der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen (Fewer Opportunities) findest du weiter unten auf dieser Seite.

Mobilitätsförderung in Erasmus+ Partnerländern (International Credit Mobility)

Mit Erasmus+ kannst du für deinen Auslandsaufenthalt zum Studium oder für ein Auslandspraktikum in einem unserer Erasmus+ Partnerländer (Partneruniversität) eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese umfasst eine monatliche Pauschale sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich an der Entfernung zum Zielort festmacht. Für die Suche nach der richtigen Universität für deinen Auslandsaufenthalt steht dir unser Online-Portal zur Verfügung. Ein Praktikum kannst du dir frei organisieren (in einem bewilligten Partnerland).

  • Erasmus+ Partnerländer

    Über das Erasmus+ Programm der Philipps-Universität werden Mobilitäten aus verschiedenen Projekten der Erasmus+ Leitaktion 1 gefördert.

    Über fachbereichsspezifische Abkommen können Erasmus+ Mobilitäten in folgende Partnerländer umgesetzt werden, für die du dich direkt bei deiner Fachbereichskoordination bewirbst:

    - Ägypten
    - Jordanien
    - Palästina
    - Tunesien
    - Vereinigtes Königreich 

    Wichtig: Studienaufenthalte im ersten und zweiten Studienzyklus (BA, MA sowie Staatsexamen und Lehramt) in die oben genannten Partnerländer werden aus einem nachrangigen Budget gefördert. Sollten nach Umsetzung der vorrangig bezuschussten Programmlandmobilitäten, Mittel zur Verfügung stehen, werden Partnerlandmobilitäten im Umfang von bis zu 20% des bewilligten Budgets eines Projekts gefördert.  

    Über fachbereichsübergreifende Kooperationsabkommen können Erasmus+ Mobilitäten in folgende Partnerländer umgesetzt werden:

    - Israel
    - Bosnien und Herzegowina
    - Kosovo
    - Montenegro

    Zur Vorbereitung deiner Bewerbung für eine fachbereichsübergreifende Mobilität wendest du dich an .

    Eine Liste der Partnerländerregionen findest du auf der Internetseite der Nationalagentur NA DAAD.

  • Fördersätze für Langzeitmobilitäten in Partnerländern

    Erasmus+ Mobilitäten in Partnerländer werden über bestehende Verträge der Philipps-Universität administriert. Es ist möglich, Mobilitäten in diese Länder aus verschiedenen Projekten der EU zu fördern, jedoch gilt es einige Unterschiede in den Förderbedingungen zu berücksichtigen.

    Zielregion bei Förderung aus KA171
    bei Förderung aus KA131
    Partnerländer der Regionen 1 bis 12

    700 EUR/Monat sowie:

    • Praktikant*innen Top-Up gilt nur im Falle von Mobilitäten in die Region 13 (Aufruf 2021 Region 5)
    • ggf. Top-Up für Fewer Opportunities
    • ggf. Green Travel

    700 EUR/Monat sowie:

    • ggf. Top-Up für Fewer Opportunities
    • ggf. Top-Up für Praktikant*innen
    • ggf. zusätzliche Reisetage für nachhaltiges Reisen (wenn keine Fahrtkostenpauschale)
    Partnerländer der Regionen 13 (Call 2021 Region 5) und 14 Förderung ausschließlich über KA131

    Es gelten die Sätze für Mobilitäten zwischen Programmländern sowie:

    • ggf. Top-Up für Fewer Opportunities
    • ggf. Top-Up für Praktikant*innen
    • ggf. zusätzliche Reisetage für nachhaltiges Reisen (wenn keine Fahrtkostenpauschale)

    Informationen zu Zusatzförderungen wie dem Top-Up zur Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen findest du weiter unten auf dieser Seite.  

  • Reisekostenzuschuss

    Ob du für deine Mobilität in ein Erasmus+ Partnerland einen Fahrtkostenzuschuss erhälts hängt u.a. vom Ziel deiner Mobilität sowie einigen Konditionen deiner Mobilität ab.

    Wer?
    • KA131 (inkl. KA131 Partnerländer): Kurzzeitmobilitäten im ersten bis dritten Studienzyklus mit fewer opportunities im Rahmen eines Blended Intensive Programmes
    • KA131 (wenn Partnerländer): Langzeitmobilitäten im ersten bis dritten Studienzyklus mit fewer opportunities (außer Regionen 13 und 14)
    • KA171: alle Studierenden- und Personalmobilitäten (außer Regionen 13 und 14)

    Der Reisekostenzuschuss richtet sich nach der Entfernung von deinem Start- zu deinem Zielort. Nutze den EU Distance Calculator, um dich zu informieren, welche Pauschale auf dein Vorhaben zutrifft.

    Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist wie folgt aufgeteilt:

    Reisedistanz Standardreise Green Travel (ehöhter Fahrtkostenzuschuss)*
    10 und 99 KM 23 EUR -
    100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
    500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
    2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
    3000 und 3999 KM  530 EUR 610 EUR
    4000 und 7999 KM 820 EUR -
    8000 KM oder mehr 1500 EUR -

    *Bitte beachte, dass der erhöhte Fahrtkostenzuschuss, der im Rahmen einer nachhaltigen An- und Abreise gezahlt wird, nicht dem Green Travel Top-Up entspricht und nur eines von beiden ausgezahlt wird.

  • Fördersätze für Praktika in Partnerländern

    Für die Dauer deines Aufenthalts bietet Erasmus+ Weltweit folgende finanzielle Unterstützung:

    + einen monatlichen Mobilitätszuschuss von 700 EUR
    + einen einmaligen entfernungsabhänigen Reisekostenzuschuss (siehe Reisekostenzuschuss)
    + ggf. eine Praktikumsaufstockung von 150 EUR

Erasmus+ Zusatzförderung – Reisezuschuss und Fewer Opportunities

Die Erasmus+ Programmgeneration 2021 - 2027 ist inklusiver, digitaler und grüner:

Seit 2021 werden im Rahmen des Erasmus+ Programms „Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert“ (Fewer Opportunities) und emissionsarmes Reisen unterstützt (Green Travel).

Ab dem Projekt KA131 aus dem Jahr 2024 können bei Bedarf zusätzliche Reisetage gefördert werden.  
Ab dem Projekt KA131 aus dem Jahr 2025 erhalten alle Erasmus+ Mobilitäten einen Reisekostenzuschuss.

Abhängig von den Bewerber*innenzahlen und dem zur Verfügung stehenden Budget wird eine maximale Förderdauer pro Mobilität festgelegt. Möglicherweise kann deshalb nicht deine ganze Aufenthaltsdauer finanziell bezuschusst werden. Den Erasmus+ Status hast du aber natürlich trotzdem für den gesamten Aufenthalt.

Ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann aus den folgenden Komponenten bestehen:

  • reguläre monatliche Rate gemäß Länderkategorie (max. Förderdauer beachten)
  • + Reisekostenzuschuss gemäß Distanz und Verkehrsmittel
  • + ggf. Reisetage nach Bedarf und Verkehrsmittel
  • + ggf. Aufstockung von 250 Euro pro Monat für Fewer Opportunities (max. Förderdauer beachten)

WICHTIG!

Die Nachweise für Reisetage sowie Fewer Opportunities werden über eine ehrenwörtliche Erklärung erbracht, die im Bewerbungsworkflow (Mobility Online) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Die Nachweise müssen mind. fünf Jahre zu Prüfungszwecken aufbewahrt und auf Nachfrage eingereicht werden.

Erasmus+ Zusatzförderung – Reisezuschuss

Im Projekt 2025 besteht der Reisezuschuss im Erasmus+ Programm aus zusätzlich geförderten Reisetagen und einer einmaligen Reisekostenpauschale.

Im Projekt 2024 (Vereinigtes Königreich) gibt es keine Reisekostenpauschale.

Ob deine Reise als Standardreise oder Grünes Reisen („Green Travel“) eingestuft wird, hängt davon ab mit welchem Verkehrsmittel/welchen Verkehrsmitteln du den überwiegenden Teil der Reise zurücklegst. „Reise“ bezieht sich hier immer auf An- und Abreise zusammen.

Neben dem Hauptverkehrsmittel hängt die Höhe der Reisekostenpauschale von der Entfernung zwischen Heimat- und Gasthochschule ab. Das Erasmus+ Programm unterscheidet sieben Distance Bands. Um dein Distance Band zu ermitteln, nutze bitte den Distanzrechner der EU. Die Reisekostenpauschale wird einmalig für An- und Abreise zusammen ausgezahlt.

In allen Beispielen wird mit einer maximalen Förderdauer von 110 Tagen gerechnet.

  • Standardreisen

    Verkehrsmittel: Auto, Flugzeug, Schiff

    Reisetage: Im Projekt 2025 werden maximal zwei zusätzliche Reisetage nach Bedarfsnachweis gefördert. Ein gesonderter Bedarf besteht bei einer verlängerten An-/Abreise. Diese zusätzlichen Reisetage werden auf Grundlage einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in der das verwendete Verkehrsmittel und der zusätzliche Zeitaufwand erklärt werden, gewährt. Die Erklärung ist im Administrationsprozess deiner Mobilität auf Mobility Online integriert.

    Für Mobilitäten, die aus dem Projekt 2024 gefördert werden (Vereinigtes Königreich) werden keine zusätzlichen Reisetage für Standardreisen gefördert.

    Reisekostenpauschale (ab Projekt 2025):

    Reisedistanz Standardreise

    10 und 99 KM

    28 EUR

    100 und 499 KM

    211 EUR

    500 und 1999 KM

    309 EUR

    2000 und 2999 KM

    395 EUR

    3000 und 3999 KM

    580 EUR

    4000 und 7999 KM

    1.188 EUR

    8000 KM oder mehr

    1.735 EUR

    Beispiel: Ein Aufenthalt in Umeå, Schweden (Länderkategorie 1; bei An- und Abreise mit dem Flugzeug, 1 zus. Reisetag) vom 01.09.2025 bis 20.01.2026 berechnet sich wie folgt:
    - Gesamtdauer 140 Tage + 1 Reisetag; das entspricht 4x30 Tage + 21 Tage
    - Förderdauer: 110 Tage + 1 Tag
    - Mobilitätszuschuss: 111 Tage à 20 EUR + 309 = 2.529 EUR

  • Grünes Reisen („Green Travel“)

    Verkehrsmittel: Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige Verkehrsmittel

    Reisetage: Im Projekt 2025 werden bei grünem Reisen maximal sechs zusätzliche Reisetage nach Bedarfsnachweis gefördert. Ein gesonderter Bedarf besteht bei einer verlängerten An-/Abreise. Diese zusätzlichen Reisetage werden auf Grundlage einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in der das verwendete Verkehrsmittel und der zusätzliche Zeitaufwand erklärt werden, gewährt. Die Erklärung ist im Administrationsprozess deiner Mobilität auf Mobility Online integriert.

    Für Mobilitäten, die aus dem Projekt 2024 gefördert werden (Vereinigtes Königreich) werden maximal 4 zusätzliche Reisetage für grünes Reisen gefördert. 

    Reisekostenpauschale (ab Projekt 2025):

    Reisedistanz Emissionsarmes Reisen
    (Green Travel)

    10 und 99 KM

    56 EUR

    100 und 499 KM

    285 EUR

    500 und 1999 KM

    417 EUR

    2000 und 2999 KM

    535 EUR

    3000 und 3999 KM

    785 EUR

    4000 und 7999 KM

    1.188 EUR

    8000 KM oder mehr

    1.735 EUR

    Beispiel: Ein Aufenthalt in Lissabon, Portugal (Länderkategorie 2; bei An- und Abreise mit dem Zug, 6 zus. Reisetage) vom 15.09.2025 bis 15.02.2026 berechnet sich wie folgt:
    - Gesamtdauer 150 Tage + 6 Reisetage; das entspricht 5x30 Tage + 6 Tage
    - Förderdauer: 110 Tage + 6 Tage
    - Mobilitätszuschuss: 116 Tage à 18 EUR + 417 EUR= 2.505 EUR

    Hinweis: Studierende, die im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität reisen, können den Interrail Global-Pass für Erasmus+ nutzen. Ein besonderes Merkmal dieses Passes ist seine sechsmonatige Gültigkeit, die es dir ermöglicht, sowohl deine Hin- als auch Rückreise zu bestreiten. Zudem kann der Pass genutzt werden, um das Gastland und benachbarte Länder während des Aufenthalts weiter zu erkunden. Weitere Informationen findest du auf der Seite www.interrail.eu

    Unter dem ersten Eintrag (Erstakademiker*innen) für Fewer Opportunities findest du ein weiteres Beispiel.

Erasmus+ Zusatzförderung - Fewer Opportunities

Für Deutschland als Entsendeland sind die folgenden Kategorien für „geringere Chancen“ (Fewer Opportunities) definiert.

In allen Beispielen wird mit einer maximalen Förderdauer von 110 Tagen gerechnet.

  • Fewer Opportunities – Erstakademiker*innen

    Studierende Erstakademiker*innen haben die Möglichkeit, eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch zu nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Als Erstakademiker*innen gelten Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen (bspw. Stiefeltern und andere Erziehungsberechtigte) über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.

    In diesem Kontext gilt:

    - der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten,
    - ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen und
    - im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

    Hinweis: Empfangsberechtigt sind Studierende aller Studienzyklen.

    Beispiel: Ein Aufenthalt in Portugal (bei Anreise mit dem Zug; 4 Reisetage; Zusatzförderung für Erstakademiker*innen) vom 01.09.2024 bis 20.01.2025 berechnet sich wie folgt:
    - Gesamtdauer:140 Tage + 4 Reisetage; das entspricht 4x30 Tage + 24 Tage
    - Förderdauer: 114 Tage (Mobilitätszuschuss) + 30 Tage (Zero-Grant)
    - Zusatzförderung: 250 EUR/Monat
    - Mobilitätszuschuss: 110 Tage à 26,3 EUR + 4 Reisetage = 2.998,2 EUR

  • Fewer Opportunities – Erwerbstätigkeit

    Erwerbstätige Studierende, die eine Erasmus+ Förderung erhalten, können unter folgenden Bedingungen eine Zusatzförderung i.H.v. 250 EUR/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR:

    · sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

    · durchgängige Tätigkeit im Umfang von mind. sechs Monaten in folgenden Zeitfenstern:

    Auslandsaufenthalt in einem Wintersemester: 1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt beginnt
    Auslandsaufenthalt in einem Sommersemester: 1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt beginnt
    Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen bzw. parallel ablaufen.

    · die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, eine Kündigung wird nicht vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag kann pausiert werden

    · während des Mindestzeitraumes der Ausübung (siehe oben) muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (durchschnittlicher Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat im Bezugszeitraum)

    · Ausnahmen können z.B. von Studierenden im ersten Semester oder bei Selbstständigkeit geltend gemacht werden. Bei Ausnahmen ist eine schriftliche Abstimmung mit dem International Office der Philipps-Universität Marburg erforderlich.

  • Fewer Opportunities – Mobilität mit Kind

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende, die ihre gesamte Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten, eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Dabei gilt, dass
    - mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird,
    - die Zusatzförderung unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt wird, die die Mobilität mit antreten,
    - auch ein*e evtl. mitreisende*r Partner*in (mit eigener Erasmus+ Förderung) die Zusatzförderung in Anspruch nehmen kann (wenn z.B. zwei Kinder mitgenommen werden) und
    - eine Doppelförderung eines Kindes (bei Förderung beider Elternteile) ausgeschlossen ist.

    Darüber hinaus ist es möglich, bei einer Mobilität mit Kindern einen sog. „Realkostenantrag“ zu stellen. Hierüber ist eine deutlich höhere Förderung des Auslandsaufenthalts und ggf. die Förderung einer vorbereitenden Reise möglich.

    Für einen Realkostenantrag ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities – Behinderung

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende ab einem Grad der Behinderung von 20 im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist.  Außerdem können vorbereitende Reisen zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort gefördert werden. Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities – Chronische Erkrankung

    Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf während des Auslandsaufenthalts führt, können eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist.  Außerdem können vorbereitende Reisen zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort gefördert werden. Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

Weiterführende Informationen

Um deine Erasmus+ Förderung korrekt und zeitnah berechnen und auszahlen zu können, bitten wir dich, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen und zu beachten.

  • Auszahlungsmodus

    Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt, wobei der größere Teil (ca. 70%) am Anfang des Aufenthalts ausgezahlt wird, sofern die Förderbedingungen erfüllt werden:

    - 1. Rate:
    70% der Gesamtfördersumme, errechnet aus dem bewilligten Förderzeitraum,
    auszahlbar ab dem 01.08. des Hochschuljahres, jedoch nicht vor Eingang des Zuwendungsvertrags (Grant Agreement). Ausnahmen geltern für Empfänger*innen von Fewer Opportunities Top-Ups.
    - 2. Rate:
    nach Studienende, jedoch erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen: Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Study Period) im Original; evtl. Changes to Original Learning Agreement; Erfahrungsbericht der Europäischen Kommission (EU Survey); Online-Sprachtest vor dem Aufenthalt; das Transcript of Records und der Nachweis der Anerkennung der Studienleistungen.
    Ausgezahlt wird der angepasste Restbetrag der Erasmus+ Förderung auf Grundlage der tatsächlich realisierten Aufenthaltsdauer (Daten auf der Bestätigung des Studienbeginns und Bestätigung des Studienendes) im Rahmen der bewilligten Förderdauer bei Unterschreitung des Bewilligungszeitraums.
    Bei Verkürzung des Aufenthalts informiere bitte zeitnah das Referat für Internationale Mobilität (); evtl. muss ein Teil der Erasmus+ Förderung zurückgezahlt werden.

  • Grant Agreement

    Dein Grant Agreement (=Zuwendungsvertrag), das du vor Antritt des Aufenthalts im Original unterschrieben (nass) beim International Office einreichst, enthält die maximale Förderdauer, den maximalen Mobilitätszuschuss, sowie die Regeln und Pflichten, die beide Parteien miteinander vereinbaren.

    Mit deiner Unterschrift verpflichtest du dich, die Regeln des Erasmus+ Programms einzuhalten (s. Erasmus+ Studentencharta) und alle Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen. Andernfalls kann es zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen. Zudem verpflichtest du dich, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn du den Auslandsaufenthalt nicht antrittst bzw. vorzeitig abbrichst und den vereinbarten Zeitraum nicht einhältst.

    Wichtig: Aufenthaltstage, die nicht in die maximale Aufenthaltsdauer in deinem Grant Agreement aufgenommen sind, können nicht für deinen Erasmus+ Aufenthalt berücksichtigt werden. Beachte dies bitte bei der Angabe deiner geplanten Aufenthaltsdauer in der Online-Bewerbung und nenne uns ggf. die geänderten Aufenthaltsdaten.

  • Realkostenantrag

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist. Realkosten können für Auslandsaufenthalte und vorbereitende Reisen gestellt von Teilnehmenden mit Kindern und teilnehmenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen gestellt werden.

    Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Förderzeitraum

    Nach Eingang aller Nominierungen wird den Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm ein Förderzeitraum bewilligt, für den der Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen. Die Höhe der Förderung und die Dauer des maximalen Förderzeitraums für Aufenthalt ist abhängig von der Höhe der vom der Nationalagentur NA DAAD bewilligten Mittel und der Anzahl der Nominierungen. Eine nachträgliche Anpassung der Förderdauer ist nicht mehr möglich.

    Unabhängig vom Förderzeitraum wird die Dauer des Aufenthalts taggenau berechnet. Dabei werden ganze Monate mit 30 Tagen gerechnet. Sofern die Aufenthaltsdauer den bewilligten Förderzeitraum unterschreitet, wird die Förderung entsprechend taggenau angepasst.

    Beispiel: Ein Aufenthalt in Frankreich vom 01.09.2024 bis 31.12.2024 berechnet sich wie folgt:
    ‑ Gesamtdauer 120 Tage, das entspricht 4x30 Tagen = 4 Monate
    - Förderdauer: 110 Tage
    - Mobilitätszuschuss: 2.200,00 EUR

    Grundsätzlich gilt, dass das individuelle Erasmus+ Zeitkontingent nicht überschritten werden darf.

    Informationen zur Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen findest du weiter oben auf dieser Seite.

    Unter den Einträgen für die Emissionsarmes Reisen und Fewer Opportunities findest du angepasste Beispiele.