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Erasmus+ Mobilitätsförderung

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Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird von der Nationalagentur festgesetzt und unterscheidet sich nach Programm- und Partnerländern (Ländergruppen) sowie Art und Dauer einer Mobilität. Innerhalb der im Grant Agreement genannten Förderperiode wird der Mobilitätszuschuss taggenau berechnet (tatsächlicher Aufenthalt).

Auf dieser Seite findest du Informationen zu den Fördersätzen des Erasmus+ Programms sowohl im Rahmen von Kurzzeit- als auch Langzeitmobilitäten sowie Praktika.

Die Seite ist in vier Abschnitte unterteilt:

Mobilitätsförderung in Erasmus+ Programmländern

Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt, die in drei Ländergruppen eingeteilt sind.

  • Erasmus+ Programmländer und Ländergruppen

    Erasmus+ Programmländer (ab Projekt 2022):

    Ländergruppe 1:
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    Ländergruppe 2:
    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Ländergruppe 3:
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

    Erasmus+ Programmländer (ab Projekt 2024):

    Ländergruppe 1: 
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
    - Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).

    Ländergruppe 2: 
    Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Tschechische Republik

    Ländergruppe 3: 
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Mazedonien, Türkei, Ungarn

    Eine Liste der Partnerländerregionen findest du auf der Internetseite der Nationalagentur NA DAAD. Eine Liste der Programmländer findest du gleichfalls auf der Internetseite der Nationalagentur.

  • Fördersätze für Langzeitmobilitäten in Programmländern

    Projekte 2022 und 2023:

    Ländergruppe 1: 600 EUR/Monat
    Ländergruppe 2: 540 EUR/Monat
    Ländergruppe 3: 490 EUR/Monat

    Änderung ab dem Projekt 2024: Der Fördersatz der Ländergruppe 3 wird auf 540 EUR/Monat angehoben; die restlichen Fördersätze verändern sich nicht.

    Informationen zu Zusatzförderungen wie dem Green Travel Top-Up und der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen (Fewer Opportunities) findest du weiter unten auf dieser Seite.

  • Fördersätze für Praktika in Programmländern

    Zusätzlich zu dem taggenau berechneten Mobilitätszuschuss erhalten Praktikant*innen ein Top-Up i.H.v. 150 EUR/Monat.

    Ländergruppe 1: 600 EUR/Monat + 150 EUR/Monat Top-Up für Praktikant*innen
    Ländergruppe 2: 540 EUR/Monat + 150 EUR/Monat Top-Up für Praktikant*innen
    Ländergruppe 3: 490 EUR/Monat + 150 EUR/Monat Top-Up für Praktikant*innen

    Änderung ab dem Projekt 2024: Der Fördersatz der Ländergruppe 3 wird auf 540 EUR/Monat angehoben; die restlichen Fördersätze verändern sich nicht.

    Beispiel: Eine Praktikumsmobilität nach Schweden wird mit 750 EUR/Monat (30 Tage) gefördert (600 EUR/Monat in der Ländergruppe 1 sowie dem Top-Up für Praktika i.H.v. 150 EUR/Monat.

    Informationen zu Zusatzförderungen wie dem Green Travel Top-Up und der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen (Fewer Opportunities) findest du weiter unten auf dieser Seite.

  • Fördersätze für Kurzzeitmobilitäten (Blended Intensive Programmes und Doktorand*innen) in Programmländern

    Wenn du an einer über das Erasmus+ Programm geförderten Kurzzeitmobilität teilnehmen möchtest, wird deine Förderung nach Tagen berechnet, wobei max. 60 Tage gefördert werden. Ein Kurzzeitmobilität kannst du im Rahmen einer Individualmobilität als Doktorand*in oder als Student*in in Form eines Blended Intensive Programmes (BIP) durchführen.

    Förderbedingungen (ab Projekt 2021):

    Tag 1 – 14: 70 EUR/Tag (ab Projekt 2023: 79 EUR/Tag)
    Tag 15 – 30: 50 EUR/Tag (ab Projekt 2023: 56 EUR/Tag)

    Zusätzlich zu den Tagespauschalen kannst du Top-Ups für Green Travel und Fewer Opportunities beantragen.

    Informationen zu Zusatzförderungen, die auch im Rahmen von Kurzzeitmobilitäten ausgezahlt werden, wie dem Green Travel Top-Up und der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen (Fewer Opportunities) findest du weiter unten auf dieser Seite.

Mobilitätsförderung in Erasmus+ Partnerländern (International Credit Mobility)

Mit Erasmus+ kannst du für deinen Auslandsaufenthalt zum Studium oder für ein Auslandspraktikum in einem unserer Erasmus+ Partnerländer (Partneruniversität) eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese umfasst eine monatliche Pauschale sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich an der Entfernung zum Zielort festmacht. Für die Suche nach der richtigen Universität für deinen Auslandsaufenthalt steht dir unser Online-Portal zur Verfügung. Ein Praktikum kannst du dir frei organisieren (in einem bewilligten Partnerland).

  • Erasmus+ Partnerländer

    Über das Erasmus+ Programm der Philipps-Universität werden Mobilitäten aus verschiedenen Projekten der Erasmus+ Leitaktion 1 gefördert.

    Über fachbereichsspezifische Abkommen können Erasmus+ Mobilitäten in folgende Partnerländer umgesetzt werden:

    - Ägypten
    - Jordanien
    - Tunesien
    - Vereinigtes Königreich

    Deine Bewerbung richtest du bitte direkt an deine Erasmus+ Fachbereichskoordination, die den Vertrag betreut.

    Über fachbereichsübergreifende Kooperationsabkommen können Erasmus+ Mobilitäten in folgende Partnerländer umgesetzt werden:

    - Israel
    - Bosnien und Herzegowina
    - Kosovo
    - Montenegro

    Zur Vorbereitung deiner Bewerbung für eine fachbereichsübergreifende Mobilität wendest du dich an .

    Eine Liste der Partnerländerregionen findest du auf der Internetseite der Nationalagentur NA DAAD.

  • Fördersätze für Langzeitmobilitäten in Partnerländern

    Erasmus+ Mobilitäten in Partnerländer werden über bestehende Verträge der Philipps-Universität administriert. Es ist möglich, Mobilitäten in diese Länder aus verschiedenen Projekten der EU zu fördern, jedoch gilt es einige Unterschiede in den Förderbedingungen zu berücksichtigen.

    Zielregion bei Förderung aus KA171
    bei Förderung aus KA131
    Partnerländer der Regionen 1 bis 12

    700 EUR/Monat sowie:

    • Praktikant*innen Top-Up gilt nur im Falle von Mobilitäten in die Region 13 (Aufruf 2021 Region 5)
    • ggf. Top-Up für Fewer Opportunities
    • ggf. Green Travel

    700 EUR/Monat sowie:

    • ggf. Top-Up für Fewer Opportunities
    • ggf. Top-Up für Praktikant*innen
    • ggf. Top-Up für Green Travel (wenn keine Fahrtkostenpauschale)
    Partnerländer der Regionen 13 (Call 2021 Region 5) und 14 Förderung ausschließlich über KA131

    Es gelten die Sätze für Mobilitäten zwischen Programmländern sowie:

    • ggf. Top-Up für Fewer Opportunities
    • ggf. Top-Up für Praktikant*innen
    • ggf. Top-Up für Green Travel (wenn keine Fahrtkostenpauschale)

    Informationen zu Zusatzförderungen wie dem Green Travel Top-Up und der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen findest du weiter unten auf dieser Seite.  

  • Reisekostenzuschuss

    Ob du für deine Mobilität in ein Erasmus+ Partnerland einen Fahrtkostenzuschuss erhälts hängt u.a. vom Ziel deiner Mobilität sowie einigen Konditionen deiner Mobilität ab.

    Wer?
    • KA131 (inkl. KA131 Partnerländer): Kurzzeitmobilitäten im ersten bis dritten Studienzyklus mit fewer opportunities im Rahmen eines Blended Intensive Programmes
    • KA131 (wenn Partnerländer): Langzeitmobilitäten im ersten bis dritten Studienzyklus mit fewer opportunities (außer Regionen 13 und 14)
    • KA171: alle Studierenden- und Personalmobilitäten (außer Regionen 13 und 14)

    Der Reisekostenzuschuss richtet sich nach der Entfernung von deinem Start- zu deinem Zielort. Nutze den EU Distance Calculator, um dich zu informieren, welche Pauschale auf dein Vorhaben zutrifft.

    Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist wie folgt aufgeteilt:

    Reisedistanz Standardreise Green Travel (ehöhter Fahrtkostenzuschuss)*
    10 und 99 KM 23 EUR -
    100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
    500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
    2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
    3000 und 3999 KM  530 EUR 610 EUR
    4000 und 7999 KM 820 EUR -
    8000 KM oder mehr 1500 EUR -

    *Bitte beachte, dass der erhöhte Fahrtkostenzuschuss, der im Rahmen einer nachhaltigen An- und Abreise gezahlt wird, nicht dem Green Travel Top-Up entspricht und nur eines von beiden ausgezahlt wird.

  • Fördersätze für Praktika in Partnerländern

    Für die Dauer deines Aufenthalts bietet Erasmus+ Weltweit folgende finanzielle Unterstützung:

    + einen monatlichen Mobilitätszuschuss von 700 EUR
    + einen einmaligen entfernungsabhänigen Reisekostenzuschuss (siehe Reisekostenzuschuss)
    + ggf. eine Praktikumsaufstockung von 150 EUR

Erasmus+ Zusatzförderung – Green Travel und Fewer Opportunities

Mit dem Erasmus+ Programm sollen ab 2021 im Einklang mit den Grundsätzen der Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung u.a. umweltfreundliche Praktiken (Green Travel) sowie „Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden“ (Fewer Opportunities).

Während die Zusatzförderung beider Kategorien kombiniert werden kann, ist es im Bereich Fewer Opportunities nur möglich, eine Förderung nach einem Kriterium zu erhalten, auch wenn mehrere Kriterien zutreffen. Eine Erasmus+ Förderung kann aus den folgenden Komponenten bestehen:

Maximale Erasmus+ Förderung:

  •  reguläre monatliche Rate gemäß Länderkategorie (taggenau berechnet)
  • + ggf. Green Travel Support
  • + ggf. Aufstockung von 250 Euro pro Monat für Fewer Opportunities (taggenau berechnet)

WICHTIG!

Die Nachweise für Green Travel sowie Fewer Opportunities werden über eine ehrenwörtliche Erklärung erbracht, die im Bewerbungsworkflow (Mobility Online) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Die Nachweise müssen mind. fünf Jahre zu Prüfungszwecken aufbewahrt und auf Nachfrage eingereicht werden.

  • Green Travel – Emissionsarmes Reisen

    Laut Erasmus+ Programmleitfaden können Erasmus+ Teilnehmende, die sich für ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur An- und Abreise entscheiden, einen Zuschuss (Top-Up) und zusätzliche Fördertage beantragen:

    „Students and recent graduates who opt for a green travel will receive up to 4 days of additional individual support to cover travel days for a return trip, if relevant.“

    Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Green Travel-Förderung setzt sich aus einem Fahrtkostenzuschuss (einmalig) sowie zusätzlicher Fördertage zusammen:

    Fahrtkostenzuschuss
    · ohne travel support (Programmländer): 50 EUR
    · mit travel support (Partnerländer): 30 EUR – 80 EUR höherer Satz, abhängig von der Distanz (siehe Abschnitt zum Reisekostenzuschuss)

    Zusätzliche Fördertage
    · ohne travel support: bis zu 4 Tage zusätzlich Fördertage
    · mit travel support: Realkostenantrag (sprich uns an)

    Förderfähige Verkehrsmittel
    · Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige Verkehrsmittel

    Nicht förderfähige Verkehrsmittel
    · Auto, Flugzeug, Schiff

    In diesem Kontext gilt:

    - zusätzliche Fördertage können gewährt werden, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine längere Zeit für die Reise benötigt wird
    - zumutbar ist eine Reise in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr
    - Szenario 1: Durch die Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels entsteht ein längerer Reiseaufwand (1 Fördertag pro Richtung)
    - Szenario 2: Die Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zum Zielort kann bei der erstmöglichen Abreise nach 6:00 Uhr nicht bis 24:00 Uhr beendet werden; Ankunft am nächsten Kalendertag (2 Fördertage pro Richtung)

    Bitte wähle die zutreffende Anzahl an Reisetagen bei deiner Antragstellung aus.

    Beispiel
    Ein Aufenthalt in Portugal (bei An- und Abreise mit dem Zug; 4 Reisetage) vom 01.09.2023 bis 20.01.2024 berechnet sich wie folgt:
    - Gesamtdauer 140 Tage + 4 Reisetage; das entspricht 4x30 Tage + 24 Tage
    - Förderdauer: 144 Tage
    - Mobilitätszuschuss: 144 Tage à 13 EUR + 50 EUR Green Travel = 1.922 EUR

    Hinweis
    Unter dem ersten Eintrag (Erstakademiker*innen) für Fewer Opportunities findest du ein weiteres Beispiel.

  • Fewer Opportunities – Erstakademiker*innen

    Studierende Erstakademiker*innen haben die Möglichkeit, eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Als Erstakademiker*innen gelten Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen (bspw. Stiefeltern und andere Erziehungsberechtigte) über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.

    In diesem Kontext gilt:

    - der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten,
    - ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen und
    - im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

    Hinweis
    Empfangsberechtigt sind Studierende aller Studienzyklen.

    Beispiel
    Ein Aufenthalt in Portugal (bei Anreise mit dem Zug; 4 Reisetage; Zusatzförderung für Erstakademiker*innen) vom 01.09.2023 bis 20.01.2024 berechnet sich wie folgt:
    - Gesamtdauer:140 Tage + 4 Reisetage; das entspricht 4x30 Tage + 24 Tage
    - Förderdauer: 144 Tage
    - Zusatzförderung: 250 EUR/Monat
        — Mobilitätszuschuss: 144 Tage à 21,3 EUR + 50 EUR Green Travel = 3.122 EUR

  • Fewer Opportunities – Erwerbstätigkeit

    Erwerbstätige Studierende, die eine Erasmus+ Förderung erhalten, können unter folgenden Bedingungen eine Zusatzförderung i.H.v. 250 EUR/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR:

    · sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

    · durchgängige Tätigkeit im Umfang von mind. sechs Monaten in folgenden Zeitfenstern:

    Auslandsaufenthalt in einem Wintersemester: 1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt beginnt
    Auslandsaufenthalt in einem Sommersemester: 1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt beginnt
    Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen bzw. parallel ablaufen.

    · die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, eine Kündigung wird nicht vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag kann pausiert werden

    · während des Mindestzeitraumes der Ausübung (siehe oben) muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (durchschnittlicher Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat im Bezugszeitraum)

    · Ausnahmen können z.B. von Studierenden im ersten Semester oder bei Selbstständigkeit geltend gemacht werden. Bei Ausnahmen ist eine schriftliche Abstimmung mit dem International Office der Philipps-Universität Marburg erforderlich.

  • Fewer Opportunities – Mobilität mit Kind

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende, die ihre gesamte Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten, eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Dabei gilt, dass
    - mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird,
    - die Zusatzförderung unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt wird, die die Mobilität mit antreten,
    - auch ein*e evtl. mitreisende*r Partner*in (mit eigener Erasmus+ Förderung) die Zusatzförderung in Anspruch nehmen kann (wenn z.B. zwei Kinder mitgenommen werden) und
    - eine Doppelförderung eines Kindes (bei Förderung beider Elternteile) ausgeschlossen ist.

    Darüber hinaus ist es möglich, bei einer Mobilität mit Kindern einen sog. „Realkostenantrag“ zu stellen. Hierüber ist eine deutlich höhere Förderung des Auslandsaufenthalts und ggf. die Förderung einer vorbereitenden Reise möglich.

    Für einen Realkostenantrag ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities – Behinderung

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende ab einem Grad der Behinderung von 20 im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist.  Außerdem können vorbereitende Reisen zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort gefördert werden. Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities – Chronische Erkrankung

    Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf während des Auslandsaufenthalts führt, können eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist.  Außerdem können vorbereitende Reisen zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort gefördert werden. Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

Weiterführende Informationen

Um deine Erasmus+ Förderung korrekt und zeitnah berechnen und auszahlen zu können, bitten wir dich, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen und zu beachten.

Außerdem empfehlen wir dir, dich auf den Seiten der NA DAAD über Förderraten und Aufstockungsbeträge zu informieren. 

  • Auszahlungsmodus

    Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt, wobei der größere Teil (ca. 70%) am Anfang des Aufenthalts ausgezahlt wird, sofern die Förderbedingungen erfüllt werden:

    - 1. Rate:
    70% der Gesamtfördersumme, errechnet aus dem bewilligten Förderzeitraum,
    auszahlbar ab dem 01.08. des Hochschuljahres, jedoch nicht vor Eingang des Zuwendungsvertrags (Grant Agreement). Ausnahmen geltern für Empfänger*innen von Fewer Opportunities Top-Ups.
    - 2. Rate:
    nach Studienende, jedoch erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen: Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Study Period) im Original; evtl. Changes to Original Learning Agreement; Erfahrungsbericht der Europäischen Kommission (EU Survey); Online-Sprachtest vor dem Aufenthalt; das Transcript of Records und der Nachweis der Anerkennung der Studienleistungen.
    Ausgezahlt wird der angepasste Restbetrag der Erasmus+ Förderung auf Grundlage der tatsächlich realisierten Aufenthaltsdauer (Daten auf der Bestätigung des Studienbeginns und Bestätigung des Studienendes) im Rahmen der bewilligten Förderdauer bei Unterschreitung des Bewilligungszeitraums.
    Bei Verkürzung des Aufenthalts informiere bitte zeitnah das Referat für Internationale Mobilität (); evtl. muss ein Teil der Erasmus+ Förderung zurückgezahlt werden.

  • Grant Agreement

    Dein Grant Agreement (=Zuwendungsvertrag), das du vor Antritt des Aufenthalts im Original unterschrieben (nass) beim International Office einreichst, enthält die maximale Förderdauer, den maximalen Mobilitätszuschuss, sowie die Regeln und Pflichten, die beide Parteien miteinander vereinbaren.

    Mit deiner Unterschrift verpflichtest du dich, die Regeln des Erasmus+ Programms einzuhalten (s. Erasmus+ Studentencharta) und alle Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen. Andernfalls kann es zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen. Zudem verpflichtest du dich, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn du den Auslandsaufenthalt nicht antrittst bzw. vorzeitig abbrichst und den vereinbarten Zeitraum nicht einhältst.

    Wichtig: Aufenthaltstage, die nicht in die maximale Aufenthaltsdauer in deinem Grant Agreement aufgenommen sind, können nicht für deinen Erasmus+ Aufenthalt berücksichtigt werden. Beachte dies bitte bei der Angabe deiner geplanten Aufenthaltsdauer in der Online-Bewerbung und nenne uns ggf. die geänderten Aufenthaltsdaten.

  • Realkostenantrag

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist. Realkosten können für Auslandsaufenthalte und vorbereitende Reisen gestellt von Teilnehmenden mit Kindern und teilnehmenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen gestellt werden.

    Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Förderzeitraum

    Nach Eingang aller Nominierungen wird den Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm ein Förderzeitraum bewilligt, für den der Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen. Die Höhe der Förderung und die Dauer des maximalen Förderzeitraums für Aufenthalt ist abhängig von der Höhe der vom der Nationalagentur NA DAAD bewilligten Mittel und der Anzahl der Nominierungen. Eine nachträgliche Anpassung der Förderdauer ist nicht mehr möglich.

    Unabhängig vom Förderzeitraum wird die Dauer des Aufenthalts taggenau berechnet. Dabei werden ganze Monate mit 30 Tagen gerechnet. Sofern die Aufenthaltsdauer den bewilligten Förderzeitraum unterschreitet, wird die Förderung entsprechend taggenau angepasst.

    Beispiel
    Ein Aufenthalt in Frankreich vom 01.09.2021 bis 20.01.2022 berechnet sich wie folgt:
    ‑ Gesamtdauer 140 Tage, das entspricht 4x30 Tagen = 4 Monaten + 20 Tagen
    - Förderdauer: 140 Tage
    - Mobilitätszuschuss: 1.820,00 EUR

    Grundsätzlich gilt, dass das individuelle Erasmus+ Zeitkontingent nicht überschritten werden darf.

    Informationen zu Zusatzförderungen wie dem Green Travel Top-Up und der Förderung für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen findest du weiter oben auf dieser Seite.

    Unter den Einträgen für die Top-Ups Green Travel und Fewer Opportunities findest du angepasste Beispiele.