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PROMOS - Stipendien

Die Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden ist zentrales Handlungsfeld der Internationalisierungsstrategie der Philipps-Universität Marburg. Das Mobilitätsprogramm PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) leistet dazu mit Stipendien für Auslandsaufenthalte einen wichtigen Beitrag.

Studierende der Philipps-Universität Marburg werden im Rahmen von PROMOS in folgenden Förderlinien gefördert:

• Studienaufenthalte - im außereuropäischen Ausland
• Praktika - im außereuropäischen Ausland

Aufgrund von erheblichen Kürzungen im PROMOS Programm,  werden an der Philipps-Universität Marburg im Förderjahr 2025  keine Studienreisen über das PROMOS Programm gefördert.

Gern möchten wir Sie bitten hier alternative Förderinstrumente zu prüfen. Studienreisen innerhalb der Erasmus+ Programmländer können ggf. alternativ mit Erasmus+ gefördert werden (Erasmus+ Blended Mobility). Wenn Sie im Rahmen einer Exkursion gemeinsame Aktivitäten mit Erasmus+ Partnerhochschulen planen sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.

Die Förderung von Aufenthalten in die Russische Föderation und nach Belarus ist aktuell ausgesetzt.

Förderfähig sind Personen, die

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

b) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de)

c) sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.

Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Ausgewählte Stipendiat*innen werden i.d.R. mit einem Teilstipendium von drei Monaten (Studium) bzw. zwei Monaten (Praktikum) gefördert, um einer möglichst großen Zahl von Bewerber*innen eine Förderung zukommen zu lassen. Bei gleicher Eignung werden Bewerber*innen bevorzugt, die noch keine PROMOS-Förderung erhalten haben.

Eine Reisekostenpauschale wird an der Philipps-Universität Marburg im Rahmen des PROMOS Programms in der Regel nicht vergeben. Genaue Informationen zu dem Teilstipendium/Monatspauschale entnehmen Sie der aktuellen Liste.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der PROMOS Stipendien erfolgt auf der Grundlage der vom DAAD vorgegebenen Kriterien. Leistungsbezogene Kriterien geben dabei einen wesentlichen Ausschlag für eine Förderung. Die Entscheidung wird durch eine Auswahlkommission der Philipps-Universität Marburg ausschließlich auf der Grundlage der schriftlich eingereichten Bewerbungsunterlagen getroffen.

Angesichts steigender Bewerberzahlen und begrenzt zur Verfügung stehender Mittel können jedoch ggf. nicht alle grundsätzlich qualifizierte Bewerbungen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht somit nicht. Die Entscheidung der Auswahlkommission ist vertraulich und wird Bewerber*innen gegenüber nicht begründet.

Bewerber*innen auf einer Nachrückerliste können ggf. zu einem späteren Zeitpunkt bei der Vergabe etwaiger Restmittel berücksichtigt werden.

Studierenden, die bereits Stipendiaten einer Stiftung sind, wird empfohlen, sich über eine mögliche Förderung der geplanten Maßnahme im Ausland seitens der Stiftung zu informieren. In der Regel gewähren Stiftungen ihren Stipendiaten ebenso eine Förderung des studienrelevanten Auslandsaufenthaltes, daher sind Stipendiaten einer Stiftung an der UMR von der PROMOS-Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie eine weitere Förderung für ihr Auslandsaufenthalt erhalten, (oder beantragt haben), wende Sie sich bitte rechtzeitig an uns, damit geprüft werden kann, ob eine parallele Förderung möglich ist.

Auswahlkriterien

  • Gute bis sehr gute Studienleistungen (akademisches Gutachten, Transcript of Records);
  • Qualität des Motivationsschreibens, insbesondere die fachliche Begründung und Erläuterung des Bezugs zum Studium sowie die persönliche Motivation für den Auslandsaufenthalt;
  • Einschlägige Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Auslandsaufenthaltes notwendig sind.

Bewerbungen sind generell nicht für bereits begonnene Aufenthalte (bei Bewerbungsfrist) möglich!

Bewerbungsfristen

01. Dezember für alle Fördermaßnahmen, die zwischen Januar und Juni des folgenden Jahres durchgeführt werden, Bekanntgabe der Entscheidungen erfolgt 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Email.

01. Mai für alle Fördermaßnahmen, die zwischen Juli und Dezember desselben Jahres durchgeführt werden. Bekanntgabe der Entscheidungen erfolgt 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per Email.

Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online.

Informationen zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Infoblatt des DAAD. 

Ansprechpartner

Referat für Internationale Mobilität

E-Mail: