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Teilnahmebedingungen
Erasmus+ bietet dir viele Möglichkeiten. Informiere dich hier, vor deiner Bewerbung, ob dein Praktikum über Erasmus+ förderbar ist.
Teilnahmebedingungen für ihr Auslandspraktikum
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Allgemeine Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich können Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, am Erasmus+ Programm teilnehmen und Erasmus+ Zuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines der am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen.
Nach Abschluss des ersten Studienjahres bis einschließlich zur Promotion können Studierende für einen Praktikumsaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten in einem ausländischen Unternehmen gefördert werden.
Die Rechte und Pflichten für Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sind in der Erasmus+ Charta für Studierende festgelegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Dauer des Praktikums
Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 60 Tage und maximal zwölf Monate. Dabei zählen 30 Tage als ein Monat, d.h. die Mindestdauer entspricht 60 Tagen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mobilitätsförderung
Informationen zu Erasmus+ Mobilitätszuschüssen für Praktika findest du auf der Detailseite mit Angaben über die Erasmus+ Mobilitätsförderung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zielländer im Erasmus+ Europa Programm
Praktikamobilitäten, die über das Erasmus+ Europa Programm gefördert werden, können in Programmländern der Erasmus+ Generation 2021-27 durchgeführt werden. Eine Liste der Erasmus+ Programmländer findest du auf der Seite der Nationalagentur.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Von der Förderung ausgeschlossene Praktikumsgeber
Tätigkeiten in folgenden Institutionen/Projekten können nicht gefördert werden:
- EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten
- Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden (Definition Herkunftsland: Land der entsendenden Hochschule sowie Land der Staatsbürgerschaft der/des Begünstigten)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zeitkontingent
Für jede Studienphase (Bachelor, Master, PhD) stehen jeweils 12 Monate für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) steht ein Zeitkontingent von 24 Monaten zur Verfügung. Dieses Zeitkontingent kann für Studium und Praktikum genutzt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mehrfachmobilität
Pro Studienphase sind mehrere Auslandsaufenthalte über das Erasmus+ Programm möglich, sowohl für Studium als auch für Praktikum. Die Aufenthalte dürfen zusammen die Dauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) nicht überschreiten.
Bsp.: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z.B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kombination aus Studium und Praktikum
Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der du deinen Studienaufenthalt absolvierst und wird im Learning Agreement mit aufgenommen.
- das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander und werden im selben akademischen Jahr absolviert.
- der kombinierte Aufenthalt dauert zwischen 2 und 12 Monaten, wobei der Umfang des Praktikums 2 Monate nicht übersteigen darf.
Beispiele: 1. Ein Monat Praktikum und zwei Monate Studium. 2. Sechs Monate Studium und zweimonatiges Praktikum
Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine Studienperiode gewertet. Die Höhe der Förderung richtet sich entsprechend nach den Fördersätzen für Studienaufenthalte.