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Learning Agreement

Das Learning Agreement ist eines der wichtigsten Dokumente für deinen Erasmus+ Aufenthalt, in dem du dein Studienvorhaben und die Anerkennung der Studienleistungen für deinen Studiengang festlegst. Als prüfungs-relevantes Dokument ist es nicht nur für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses, sondern insbesondere auch für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen von großer Bedeutung.

Pro Semester gilt ein Richtwert von 30 ECTS für die zu erbringende Studienleistung, für ein Trimester 20 ECTS: Allerdings kann es hier auch zu Abweichungen kommen, etwa durch andere Bewertungssysteme in deinem Gastland, eine eingeschränkte Kurswahl oä. Besprich dein Studienvorhaben daher rechtzeitig vor dem Aufenthalt mit deiner oder deinem Fachbereichsbeauftragten und/oder deinem Prüfungsbüro, um alle Fragen zu klären.

Das Learning Agreement ist verbindlicher Bestandteil deines Zuwendungsvertrags (Grant Agreement) und muss daher vor der Unterschrift deines Grant Agreements und vor Beginn deines Aufenthalts vollständig unterschrieben vorliegen.

Das Learning Agreement besteht aus drei Teilen:

  • Learning Agreement Before Mobility

    Das Learning Agreement Before Mobility wird über das Online-Portal Mobility Online erstellt. Besprich das Studienprogramm und die Anerkennung rechtzeitig vor Beginn des Aufenthaltes mit deiner oder deinem Fachbereichskoordinator*in, der oder dem die akademische Betreuung obliegt. Der Studienvertrag sollte die Kurse oder Module des gesamten Auslandsaufenthaltes umfassen und mindestens 30 ECTS-Punkte pro Semester enthalten sowie die jeweilige Anerkennung der Studienleistungen in Marburg. Mindestens 2/3 der Kurse sollten für dein hiesiges Studium anrechnungsfähig sein. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der vorherigen Absprache mit der oder dem Fachbereichsbeauftragten.

    Verwende ausschließlich die dafür vorgesehene Funktion „Learning Agreement: Kurse erfassen“ des Bewerbungsportals Mobility-Online und reiche das Learning Agreement anschließend über die Funktion „LA einreichen“ ein.

    Frist für das Learning Agreement Before Mobility

    Spätestens zwei Wochen vor Beginn deines Aufenthaltes muss das Learning Agreement (inkl. aller Unterschriften und Stempel!) bei Mobility-Online hochgeladen worden sein – entweder übernimmt diese Aufgabe deine Fachbereichskoordination oder du musst das Dokument selbst dort hochladen.

    Sollte es zu Verzögerungen oder Problemen kommen, die dazu führen, dass du die Frist nicht einhalten kannst, informiere bitte das Erasmus+ Büro. Beachte bitte, dass hier nur Gründe akzeptabel sind, die außerhalb deines Einflusses liegen, z.B. Urlaubszeiten der Ansprechpartner an der Gasthochschule oder Ablehnung des eingereichten Studienplans durch deine Gasthochschule.

    Bewahre das unterschriebene Original deines Learning Agreements bitte bei deinen Unterlagen auf.

    Welche Felder muss ich ausfüllen (lassen)?

    -  Kursnummer und -titel sowie ECTS-Punkte an der Gasthochschule

    -  Modul, Veranstaltungstitel/-art sowie ECTS-Punkte an der Philipps-Universität

    -  eigene Unterschrift

    -  Unterschrift und Stempel der/des Fachbereichskoordinator*in der Heimathochschule. Wenn du Veranstaltungen aus verschiedenen Fachbereichen belegst und anerkennen lassen willst, musst du evtl. auch weitere Unterschriften einholen.

    -  Unterschrift und Stempel der/des Koordinator*in der Gasthochschule

    Das Dokument darf erst dann in Mobility Online hochgeladen werden, wenn es vollständig ist und alle Unterschriften und Stempel vorhanden sind.

    Sofern du nicht alle Studienleistungen vollständig anerkennen lassen willst, kannst du einen Verzicht auf Anerkennung vereinbaren, der ebenfalls von deiner Fachbereichskoordination unterschrieben werden muss. Diese Vereinbarung kannst du als Ergänzung zum LA-Before ebenfalls in Mobility Online hochladen.

    Gleiches gilt für Vereinbarungen über die Ableistung zusätzlicher Leistungen, etwa der Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten oder der Vorbereitung von Abschlussarbeiten während deines Auslandsaufenthalts. Beachte, dass solche ergänzenden Vereinbarungen nur mit Zustimmung der Fachbereichsbeauftragten möglich sind.

  • Learning Agreement During Mobility („Changes“)

    Änderungen des Studienvertrages (Changes) sind bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn im Gastland möglich. Es können mehrfach Änderungen vorgenommen werden, achte aber auf die Einhaltung der Frist.

    Bei 2-semestrigen Aufenthalten sind Änderungen für das 2. Semester bis einen Monat nach Beginn des zweiten Semesters möglich. Die Änderungen sind nur in Verbindung mit dem vollständigen Learning Agreement Before Mobility gültig.

  • Learning Agreement After Mobility

    Learning Agreement After Mobility dient der Zusammenfassung deiner erbrachten Studienleistungen und der Anerkennung an der Philipps-Universität Marburg nach deinem Aufenthalt. Es besteht aus zwei Teilen, der Tabelle zur Übersicht der erbrachten Leistungen an der Gasthochschule sowie der Tabelle für die in Marburg anerkannten Leistungen.

    Du kannst dir in Mobility Online das Formular Learning Agreement After Mobility (LA-After) als Word-Vorlage herunterladen. In Table C im oberen Teil müssen Angaben zu den im Ausland erbrachten Studienleistungen eingegeben werden, sofern duvon deiner Gasthochschule kein vollständiges Transcript of Records erhalten hast; dann muss dieser Teil auch von dem Verantwortlichen deiner Gasthochschule unterschrieben werden. In Table D im unteren Teil gib bitte die Angaben über die Anerkennung der Studienleistungen an deinem Fachbereich ein. Table D muss von deinen Fachbereichs-/Prüfungsbeauftragten unterschrieben werden.

    Sofern du von deiner Gasthochschule ein Transcript of Records erhältst, muss die obere Tabelle (Table C) nicht ausgefüllt werden.

    Frist für das Learning Agreement After Mobility

    Kümmere dich möglichst umgehend nach der Rückkehr um die Anerkennung deiner Studienleistungen am Fachbereich; Informationen über das Verfahren erhältst du im Prüfungsbüro deines Fachbereichs. Für Leistungen, für die keine Anerkennung vereinbart wurde, solltest du ein Diploma Supplement erhalten.

    Spätestens zum 15. August des jeweiligen akademischen Jahres muss das Transcript of Records, evtl. mit ergänzenden Nachweisen, in Mobility Online hochgeladen werden.

    Für Fragen zu deinem Learning Agreement ist dein*e Fachbereichsbeauftragte*r zuständig. Das Erasmus+ Büro kann die fachbezogenen Dokumente nur formal prüfen, nicht inhaltlich!

Transcript of Records (Datenabschrift der Gasthochschule)

Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die im Ausland erbrachten Studienleistungen und ist für dein Studium zusammen mit dem Studienvertrag das wichtigste Dokument des Aufenthaltes; die Kurse auf dem Transcript müssen mit denen auf dem Learning Agreement bzw. dem letzten Changes to Original Learning Agreement übereinstimmen.

Es wird zur Anerkennung der Studienleistungen am Fachbereich benötigt.

Das Transcript of Records wird von der Gasthochschule erstellt – informiere dich rechtzeitig über das weitere Verfahren; viele Hochschulen versenden das Transcript per E-Mail oder per Post direkt an das Referat für Internationale Mobilität oder deinen Fachbereich; einige Hochschulen stellen die Transcripts nur noch Online zur Verfügung.

Bei Abweichungen vom Learning Agreement oder geringer ECTS-Punktzahl hast du die Möglichkeit, in Mobility Online eine Erklärung einzugeben (Angabe zu erreichten und anerkannten ECTS-Anzahlpunkten).

Ergänzende Nachweise, die du in Mobility Online hochladen kannst, sind z.B. Sprachkursbescheinigungen oder Praktikumsbestätigungen.

Äquivalenzbescheinigung des Fachbereichs

Alternativ zur Eintragung in Table D des Learning Agreement After Mobility kannst du auch ein Fachbereichs-internes Dokument zum Nachweis der anerkannten Studienleistungen nutzen, sofern ein solches zur Verfügung gestellt wird:

  • Übersicht der Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Wird von deinem Fachbereich erstellt
  • Ist in Mobility Online hochzuladen

Sollte es Abweichungen in der Anerkennung der Studienleistungen geben, lade bitte zusätzlich zu den genannten Dokumenten noch ergänzende Nachweise/Begründungen hoch, z.B. einen Verzicht auf Anerkennung der Studienleistungen.