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Teilnahmebedingungen

Für deinen Studienaufenthalt im Ausland bietet dir das Erasmus+ Programm den richtigen Rahmen mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern weltweit. Informiere dich hier über die Bedingungen zur Teilnahme am Programm.

  • Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

    Grundsätzlich können Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, am Erasmus+ Programm teilnehmen und Erasmus-Zuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines der am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus-Zuschuss in Anspruch nehmen.

    Nach Abschluss des ersten Studienjahres bis einschließlich zur Promotion können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.

  • Teilnahmebedingungen im Detail

    • Du musst in einem Studiengang der Philipps-Universität eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss führt (einschl. Promotionsstudium)
    • Du musst mindestens dein erstes Studienjahr abgeschlossen haben (gilt für die erste Studienphase, d.h. Bachelor, Staatsexamen und Diplom; Master-Studierende können auch im 1.  Semester des Studienganges ins Ausland gehen)
    • Dein Auslandsstudium ist studienbedingt und stellt somit einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar (d.h. der überwiegende Teil der im Ausland erbrachten Leistungen kann in Marburg angerechnet werden)
    • Du hast dein Erasmus+ Zeitkontingent der aktuellen Studienphase noch nicht ausgeschöpft (s.u.)
    • Du besitzt ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden
    • Dein Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten und findet innerhalb eines akademischen Jahres statt
    • Du besuchst überwiegend Lehrveranstaltungen des Fachgebiets, die im Rahmen des Austauschplatzes, über den du ins Ausland gehst, vorgesehen sind.

  • Zeitkontingent

    Für jede Studienphase (Bachelor, Master, PhD) stehen jeweils 12 Monate für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) steht ein Zeitkontingent von 24 Monaten zur Verfügung. Dieses Zeitkontingent kann für Studium und Praktikum genutzt werden.

    Anm.: Frühere Aufenthalte über das Erasmus+ Programm, die im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) absolviert wurden, werden bei der Berechnung mit eingerechnet, sofern sie die aktuelle Studienphase betreffen.

  • Mehrfachmobilität

    Pro Studienphase sind mehrere Auslandsaufenthalte über das Erasmus+ Programm möglich, sowohl für Studium als auch für Praktikum. Die Aufenthalte dürfen zusammen die Dauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) nicht überschreiten.

    Bsp.: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z.B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.

  • Verlängerung des Aufenthaltes

    Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn die Gasthochschule und der Fachbereich bzw. das International Office in Marburg zustimmen.  Bei einer Verlängerung des Aufenthalts von einem auf zwei Semester kann auch eine Verlängerung der Förderdauer beantragt werden. Dafür wende dich bitte frühzeitig an das Referat für Internationale Mobilität.

    Beachte, wenn du eine Verlängerung planst, dass im Erasmus+ Programm weltweit nur begrenzt Stipendien verfügbar sind. Eine Verlängerung des Aufenthalts an der Gasthochschule ohne finanzielle Förderung ist aber in der Regel möglich.

    Eine Verlängerung im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts ist nur bis 1 Monat vor dem geplanten Aufenthaltsende möglich, d.h. dann muss das neue Grant Agreement vorliegen. Bitte wende dich mit einem ausreichenden Vorlauf an deinen Fachbereich bzw. das International Office.

    Für die Beantragung nutze bitte das Antragsformular, das von dir, deiner oder deinem Hochschulkoordinator*in und deiner oder deinem Betreuer*in an der Gasthochschule unterschrieben sein muss. Bei einer Verlängerung muss ein neues Grant Agreement mit dem aktualisierten Aufenthalts- und ggfls. Förderzeitraum erstellt werden.

  • Kombination von Studium und Praktikum

    Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert, und wird im Learning Agreement mit aufgenommen,

    • das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr absolviert,

    • der kombinierte Aufenthalt dauert zwischen 2 und 12 Monaten,

    • das Praktikum dauert maximal zwei Monate und die gesamte Mobilität wird als Studienphase (SMS) gefördert.

    Beispiel I: Zwei Monate Studium und ein Monat Praktikum.

    Beispiel II: Sechs Monate Studium und zwei Monate Praktikum