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Beurlaubung
Du kannst dich sowohl für Auslandssemester als auch für Auslandspraktika auf Antrag beim Studierendensekretariat beurlauben lassen. Eine entsprechende Entscheidung, ob eine Beurlaubung sinnvoll ist, obliegt dem zuständigen Fachbereich. Bevor du einen Antrag auf Beurlaubung in Studierendensekretariat einreichst, setze dich daher erst mit deinem Fachbereich in Verbindung. Du benötigst hierfür eine Bescheinigung, dass es sich um einen studienbedingten Auslandsaufenthalt handelt. Für Erasmus+ Teilnehmer*innen und Teilnehmer*innen an bilateralen Austauschprogrammen in Übersee erhältst du die entsprechende Bescheinigung in deinem Info-Paket über Mobility Online.
Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester.
Bitte beachte:
- Während eines Urlaubssemesters dürfen keine (modulabschließenden) Prüfungen abgelegt werden;
- eine Beurlaubung zur Durchführung einer Abschlussarbeit ist nicht möglich;
- das Ablegen von Wiederholungsprüfungen ist erlaubt.
Auch im Urlaubssemester bleibst du eingeschrieben, d.h. du musst dich zurückmelden und der Semesterbeitrag muss gezahlt werden. Der Beitrag zum Semesterticket kann auf Antrag beim AStA zurückerstattet werden.
Eine Beurlaubung hat keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Auslands-Bafög.