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Lehre und Fortbildung

Die Personalmobilität gliedert sich in die Mobilität zu Lehrzwecken (STA) und in die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT). Diese Mobilitäten können auch im Rahmen einer Mobilität kombiniert werden.

Bei einem kombinierten Aufenthalt muss der/die Lehrende 4 statt 8 Unterrichtsstunden lehren und zusätzlich Aktivitäten im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsaktivitäten durchführen. Diese Aktivität unterstützt die berufliche Entwicklung von Hochschulpersonal sowie die Entwicklung der beteiligten Institutionen. Sie kann in Form von Fortbildungsveranstaltungen an Partnerinstitutionen (ausgenommen Konferenzen) und Job-Shadowing/ Beobachtungszeiten/ Schulungen stattfinden.