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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme berechtigt sind Beschäftigte der Philipps-Universität Marburg, die einen Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule (s. nachfolgende Kriterien) der Philipps-Universität Marburg durchführen, der zwischen zwei und fünf Tagen dauern kann (zzgl. Reisezeiten) und mindestens 8 Unterrichtsstunden pro angefangener Woche umfasst.
Zur Partnerhochschule: Für eine Erasmus+ Dozentenmobilität muss ein Erasmus+ Kooperationsvertrag zwischen den Universitäten für den entsprechenden Fachbereich bestehen. Dies wird bei der Bewerbung überprüft. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sollte bekannt sein, dass ein entsprechender Kooperationsvertrag noch nicht besteht. Die Partnerhochschule muss außerdem eine gültige Erasmus+ Charta for Higher Education, ECHE haben.
Die Auswahlkriterien bei der Förderung von Lehraufenthalten über das Erasmus+ Programm sind:
- die Relevanz des Lehraufenthalts für die Internationalisierung der Lehre an der Heimatinstitution
- der Ausbau und die Intensivierung bestehender Kooperationen bzw. die Entwicklung neuer Partnerschaften
Bei der Auswahl der Bewerbungen werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal im Hochschuljahr eine Erasmus+ Dozentenmobilität durchführen möchten.
Mit einem Antrag auf Dozentenmobilität im Erasmus+ Programm kann eine Mobilitätsförderung beantragt werden.
Besonderheiten für Postdoktorand*innen
Postdoktorand*innen können innerhalb von 12 Monaten nach dem Hochschulabschluss unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Graduierte an Praktika teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten für Promovierende und Studierende (Praktika).
Hinweis für Doktorand*innen
Doktorand*innen können sich ebenfalls für eine SMS Kurzzeitmobilität bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und den Förderformaten finden Sie auf unserer Website Erasmus+ Mobilität für Promovierende.
Kontakt: erasmus-outgoing@uni-marburg.de