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HessenFonds-Stipendien

Model Foto: Colourbox.de

für Geflüchtete und Verfolgte: hochqualifizierte Studierende und Forschende

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftler*innen sowie verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden. Das Stipendium ist nicht als dauerhaftes Promotions-, Studien- oder Forschungsstipendium vorgesehen. Es sollten frühzeitig Anschlussfördermöglichkeiten (z.B. über andere Stipendienprogramme) geprüft werden.

  • Aktuelle Ausschreibung

    Anträge für eine Förderung von Oktober 2024 bis September 2025  sind ab sofort möglich. Alle relevanten Dokumente finden Sie unten auf der Seite. Die Bewerbungsfrist ist der 31. Juli 2024.  Es können max. 10 Personen nominiert werden, davon max. 4 Promovierende oder Wissenschaftler*innen. Bitte beachten: die Entscheidung über das Stipendium kann bis Mitte November dauern!

  • Förderlinie: Geflüchtete Studierende, Promovierende oder Wissenschaftler*innen

    Voraussetzungen

    • Status als Asylberechtigte*r oder als anerkannter Flüchtling (i.d.R. nach §25 Abs.1 oder 2 oder §24 Aufenthaltsgesetz) oder Aufenthalt nach §22 Aufenthaltsgesetz. (Ausnahme: Folgeförderung in der Philipp-Schwartz-Initiative, 3. Förderjahr). Das Asylverfahren muss abgeschlossen sein. 
    • Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. Ausnahme: bei Zeiten der Kindererziehung max. 7 Jahre seit Einreise und gilt nicht für Folgeanträge.
    • Folgeanträge sind grundsätzlich möglich, aber müssen gesondert begründet werden. Es ist max. eine Folgeförderung möglich. 

    Studierende

    • Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg
    • herausragende Studienleistungen

    Promovierende

    • Annahme als Doktorand*in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)
    • herausragende wissenschaftliche Leistungen

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg  (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
    • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Umfang der Förderung

    Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

    • Studierende: 300 Euro/Monat
    • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat

      Ein Familienzuschlag ist möglich.

    Förderzeiträume

    Für 12 Monate ab April oder ab Oktober

  • Förderlinie: verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen

    Voraussetzungen

    • Nominiert werden können Personen, bei denen eine Gefährdung im Herkunftsland aufgrund der ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. aufgrund von politischen oder bürgerschaftlichem Engagement, das auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basiert und danach strebt, zu einem positiven, gesellschaftlichen Wandel beizutragen, vorliegt.
    • Die Gefährdung kann eine Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten, Verlust der Arbeitsstelle/Promotionsstelle aus politischen Gründen oder Vergleichbares) sowie einen bewaffneten Konflikt im Herkunftsland umfassen.
    • Die Bewerber*innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in ihrem Herkunftsland oder in einem Drittstaat außerhalb der EU aufhalten, falls sie ihr Herkunftsland bereits aus den genannten Gründen verlassen mussten
    • Folgeanträge sind grundsätzlich möglich, aber müssen gesondert begründet werden. Es ist max. eine Folgeförderung möglich. Daher sollten Geförderte sich rechtzeitig um eine Anschlussförderung (z.B. durch andere Stipendiengeber) bemühen. Dies gilt insbesondere bei Promotionsvorhaben oder mehrjährigen wissenschaftlichen Projekten.

    Promovierende

    • herausragende wissenschaftliche Leistungen
    • Annahme als Doktorand*in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)

    Wissenschaftler*innen

    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
    • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Umfang der Förderung

    • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat
    • Ein Familienzuschlag ist möglich.
    • Hinweis: Die Beantragung eines Visums und die Vorbereitung der Ausreise liegt in der Verantwortung der Bewerber*in. 
  • Antrags- und Auswahlverfahren

    Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte ausschließlich die beigefügten Formulare, weitere einzureichende Unterlagen sind den Formularen zu entnehmen. Die Bewerbungen sind vollständig, in elektronischer Form und in einem komprimierten PDF-Dokument, fristgerecht beim International Office der Philipps-Universität Marburg einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

    Das daran anschließende Auswahlverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt nominiert die Philipps-Universität Marburg qualifizierte Bewerber*innen in einer Rangliste über den Präsidenten beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Das hochschulinterne Nominierungsverfahren regelt die Philipps-Universität Marburg. Pro Hochschule können insgesamt maximal 10 Personen, darunter insgesamt maximal 4 Promovierende und/oder Wissenschaftler*innen (darunter Geflüchtete und/oder Verfolgte) nominiert werden. Die Philipps-Universität Marburg behält sich dementsprechend vor, eine Auswahl zu treffen. 
    Im zweiten Schritt erfolgt die finale Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechend der Vergabekriterien durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Die Vergabekriterien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

    Wichtig: die Auswahl kann bis zu drei Monate dauern und die Stipendien werden ggf. kurzfristig und rückwirkend vergeben

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

    Bitte beachten Sie die in diesem Dokument gesammelten Hinweise.

  • Übersicht einzureichende Unterlagen

    1. Doktoranden und Wissenschaftler*innen: Inhaltsverzeichnis

    2. Antragsformular  inkl. Motivationsschreiben und von Doktoranden und Wissenschaftler*innen: Kurzbeschreibung des Projekts

    3. nur von Geflüchteten: Nachweis des Aufenthaltsstatus (Kopie Aufenthaltsbescheinigung); nur von Verfolgten: Beschreibung und (wenn vorhanden) Nachweise der Bedrohungssituation

    4. Lückenloser Lebenslauf im Europass-Format, max. 3 Seiten sowie von Wissenschaftler*innen Liste der max. 10 wichtigsten Publikationen

    5. Studierende: Gutachten Dozent*in, Promovierende und Wissenschaftler*innen: Empfehlungsschreiben Betreuer*in, dass über wissenschaftliche Befähigung Auskunft gibt

    6. Studierende: Immatrikulationsbescheinigung
    Doktoranden:
    Bescheinigung des Fachbereichs über Annahme als Doktorand
    Wissenschaftler*innen: Betreuungszusage sowie Forschungs- und Lehrplatzzusage mitgezeichnet durch Dekanat sowie Zeitplan für das Forschungs- oder Lehrprojekt

    7. Zeugnisunterlagen, bei Studierenden: zusätzlich Transcript of Records

    8. Nachweis über deutsche oder englische Sprachkenntnisse, oder Bestätigung Betreuer*in; bei Studierenden aus deutschsprachigen Studiengängen nicht erforderlich

    9. Ggf. sonstige aussagekräftige Unterlagen, z.B. Nachweise über Ehrenamt

    Bei einem Verlängerungsantrag sind nur folgende Dokumente vorzulegen:
    1. Aktuelles Antragsformular mit aktuellem Motivationsschreiben mit Stand der Forschung und Zeitplan
    2. Aktuelles fachliches Gutachten Dozierende bzw. des/der Betreuer*in
    3. bei Studierenden: aktuelles Transcript of Records

  • Kontakt

    Pia Schöngarth

    Philipps-Universität Marburg

    Dez VI – Internationale Angelegenheiten und Familienservice

    Tel.: 06421 – 28 26 813

    pia.schoengarth@verwaltung.uni-marburg.de  

  • Ausschreibung und Antragsunterlagen - Geflüchtete

  • Ausschreibung und Antragsunterlagen - Verfolgte