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HessenFonds-Stipendien

Model Foto: Colourbox.de

für Geflüchtete und Verfolgte: hochqualifizierte Studierende und Forschende

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftler*innen sowie verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

Das Stipendium ist nicht als dauerhaftes Promotions-, Studien- oder Forschungsstipendium vorgesehen. Es soll insbesondere in der Anfangsphase unterstützen. Es sollten frühzeitig Anschlussfördermöglichkeiten (z.B. über andere Stipendienprogramme) geprüft werden.

  • Aktuelle Ausschreibung

    Anträge für eine Förderung von 01. April 2025 bis 31. März 2026  sind ab sofort möglich. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen gründlich und nutzen Sie die Antragsformulare unten auf der Seite. Die Bewerbungsfrist ist der 24. November 2024.  Es können max. 10 Personen nominiert werden, davon max. 4 Promovierende oder Wissenschaftler*innen.

  • Förderlinie: Geflüchtete Studierende, Promovierende oder Wissenschaftler*innen

    Voraussetzungen

    • Status als Asylberechtigte*r oder als anerkannter Flüchtling (i.d.R. nach §25 Abs.1-3 oder §24 Aufenthaltsgesetz) oder Aufenthalt nach §22 Aufenthaltsgesetz. (Ausnahme: Folgeförderung in der Philipp-Schwartz-Initiative, 3. Förderjahr). Das Asylverfahren muss abgeschlossen sein. 
    • Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. Ausnahme: bei Zeiten der Kindererziehung max. 7 Jahre seit Einreise und gilt nicht für Folgeanträge. Entsprechende Dokumente als Nachweis (z.B. Geburtsurkunde, Nachweise über Elternzeit) sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

    Folgeanträge sind grundsätzlich möglich, aber müssen gesondert begründet werden. Es ist max. eine Folgeförderung möglich.  Daher sollten Geförderte sich rechtzeitig um eine Anschlussförderung (z.B. durch andere Stipendiengeber) bemühen. Dies gilt insbesondere bei Promotionsvorhaben oder mehrjährigen wissenschaftlichen Projekten.

    Studierende

    • Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg
    • herausragende Studienleistungen

    Promovierende

    • Annahme als Doktorand*in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)
    • herausragende Leistungen im Studium und/oder in der Wissenschaft

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg  (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
    • herausragende Leistungen in Forschung und/oder Lehre

    Umfang der Förderung

    Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

    • Studierende: 300 Euro/Monat
    • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat

      Ein Familienzuschlag ist möglich.

    Förderzeiträume

    Für 12 Monate ab April oder ab Oktober

  • Förderlinie: verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen

    Voraussetzungen

    • Nominiert werden können Personen, bei denen eine Gefährdung im Herkunftsland aufgrund der ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. aufgrund von politischen oder bürgerschaftlichem Engagement, das auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basiert und danach strebt, zu einem positiven, gesellschaftlichen Wandel beizutragen, vorliegt.
    • Die Gefährdung kann eine Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten, Verlust der Arbeitsstelle/Promotionsstelle aus politischen Gründen oder Vergleichbares) sowie einen bewaffneten Konflikt im Herkunftsland umfassen.
    • Die Verfolgung kann nachgewiesen werden u.a. durch Dokumente von SAR, CARA, SRF, NGOs und anderen Institutionen oder durch eigene Dokumentationen und Aufzeichnungen (Social Media Posts, Haftbefehle etc.)
    • Die Bewerber*innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in ihrem Herkunftsland oder in einem Drittstaat außerhalb der EU aufhalten, falls sie ihr Herkunftsland bereits aus den genannten Gründen verlassen mussten

    Folgeanträge sind grundsätzlich möglich, aber müssen gesondert begründet werden. Es ist max. eine Folgeförderung möglich. Daher sollten Geförderte sich rechtzeitig um eine Anschlussförderung (z.B. durch andere Stipendiengeber) bemühen. Dies gilt insbesondere bei Promotionsvorhaben oder mehrjährigen wissenschaftlichen Projekten.

    Promovierende

    • herausragende wissenschaftliche Leistungen
    • Annahme als Doktorand*in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)

    Wissenschaftler*innen

    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
    • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Förderzeiträume

    Für 12 Monate ab April oder Oktober. Ein späterer Beginn ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des HMWK möglich, z.B. bei längeren Visumsverfahren. Das Stipendium sollte spätestens 6 Monate nach dem Erhalt der Stipendienzusage angetreten werden, ansonsten ist in der Regel eine erneute Nominierung erforderlich.

    Umfang der Förderung

    • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat
    • Ein Familienzuschlag ist möglich.
    • Hinweis: Die Beantragung eines Visums und die Vorbereitung der Ausreise liegt in der Verantwortung der Stipendiatin/des Stipendiaten. Die Vereinbarung von Terminen bei den Auslandsvertretungen, Beschleunigung von Verfahren, Buchung von Flügen und Bereitstellung logistischer Dienstleistungen sowie Sicherheitsleistungen liegt grundsätzlich außerhalb des Mandats und Einflussbereiches des HMWK und der Universität.
  • Antrags- und Auswahlverfahren

    Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte ausschließlich die beigefügten Formulare. Die weiteren einzureichenden Unterlagen sind auf dieser Website aufgelistet. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit und die richtige Reihenfolge.

    Die Bewerbungen sind vollständig, in elektronischer Form und in einem komprimierten PDF-Dokument, fristgerecht beim International Office der Philipps-Universität Marburg einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

    Das daran anschließende Auswahlverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt nominiert die Philipps-Universität Marburg qualifizierte Bewerber*innen in einer Rangliste über den Präsidenten beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Das hochschulinterne Nominierungsverfahren regelt die Philipps-Universität Marburg. Pro Hochschule können insgesamt maximal 10 Personen, darunter insgesamt maximal 4 Promovierende und/oder Wissenschaftler*innen (darunter Geflüchtete und/oder Verfolgte) nominiert werden. Die Philipps-Universität Marburg behält sich dementsprechend vor, eine Auswahl zu treffen. 

    Im zweiten Schritt erfolgt die finale Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechend der Vergabekriterien durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

    Wichtig: die Auswahl kann bis zu drei Monate dauern.

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

  • Übersicht einzureichende Unterlagen

     In folgender Reihenfolge in einem PDF, korrekt und vollständig ausgefüllt, digital ausgefüllt (keine handschriftlichen Notizen), unterschrieben, auf Deutsch oder Englisch:
    Wenn Unterlagen fehlen, bitte notieren.

    1. Doktoranden und Wissenschaftler*innen: Inhaltsverzeichnis

    2. Antragsformular 

    inkl. Motivationsschreiben und von Doktoranden und Wissenschaftler*innen: Kurzbeschreibung des Projekts. Bitte reichen Sie keine zusätzlichen Motivationsschreiben ein. Das Motivationsschreiben sollte möglichst aussagekräftig sein. Bitte achten Sie auf die Leitfragen (Studienmotivation, Ziele nach dem Studium, Ziele Forschungsvorhaben, geplante Laufbahn nach der Förderung).

    Bei Personen, die außerhalb Hessens wohnen, muss in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden, ob im Falle einer Zusage für den „HessenFonds“, ein Umzug an den Hochschulort oder in die Nähe dessen geplant ist. Dies gilt nicht für Wohnorte in anderen Bundesländern, die in der Nähe („Pendelentfernung“) zum Hochschulort in Hessen liegen. Eine regelmäßige Präsenz der Geförderten an der Hochschule ist eine Förder-voraussetzung.

    3. Aufenthaltsstatus/Bedrohung

    nur von Geflüchteten: Nachweis des Aufenthaltsstatus (Kopie Aufenthaltsbescheinigung), ggf. Geburtsurkunden Kinder bei Ankunft in Deutschland vor über 5 Jahren; nur von Verfolgten: Beschreibung und (wenn vorhanden) Nachweise der Bedrohungssituation

    4. Lebenslauf

    Lückenloser Lebenslauf im Europass-Format, max. 3 Seiten sowie von Wissenschaftler*innen Liste der max. 10 wichtigsten Publikationen. Mit der aktuellsten Station beginnen, stichpunktartig, mit Durchschnittsnoten. Schul- und Hochschulbildung sowie berufliche und außerberufliche Erfahrungen.

    5. Gutachten

    Studierende: Gutachten Dozent*in - vorgegebenes Formular verwenden.  Das Gutachten soll aussagekräftig sein, die Qualifikationen der Bewerberin/des Bewerbers erläutern. Insbesondere, wenn bei Studierenden noch keine Studienleistungen vorliegen. Nach Möglichkeit sollte auf aktuelle Leistungen eingegangen werden. 
    Promovierende und Wissenschaftler*innen: Empfehlungsschreiben des/der Betreuer*in an der Uni Marburg mit Briefkopf der Uni Marburg, das über wissenschaftliche Befähigung Auskunft gibt. Kein Fachgutachten, sondern allgemeinverständliche Einschätzung der wissenschaftlichen Persönlichkeit, der Relevanz des Forschungsvorhabens und der Einbindung am Fachbereich sowie die Aussichten nach Abschluss der einjährigen HessenFonds-Förderung.
    Es sollte i.d.R. ein Gutachten pro Bewerbung angehängt werden. Ein weiteres Gutachten (inkl. Empfehlungsschreiben von früheren Stationen) kann angehängt werden, wenn dies über das erste Gutachten hinaus (besonders) aussagekräftig ist. Mehr als zwei Gutachten sollten insgesamt nicht beigefügt werden.

    6. Annahme an Uni Marburg

    Studierende: Immatrikulationsbescheinigung oder Studienplatzzusage (die Immatrikulationsbescheinigung muss zu Förderbeginn vorliegen).
    Doktoranden:
    1. Bescheinigung des Fachbereichs über Annahme als Doktorand*in sowie 2. Annahme durch den Promotionsausschuss sowie 3. Zeitplan für das Promotionsprojekt
    Wissenschaftler*innen: 1. Betreuungszusage sowie 2. Forschungs- und Lehrplatzzusage mitgezeichnet durch Dekanat sowie 3. Zeitplan für das Forschungs- oder Lehrprojekt

    7. Zeugnisunterlagen

    in beglaubigter Übersetzung.
    Studierende:
    1. Zeugnis Hochschulzugangsberechtigung sowie 2. aktuelles Transcript of Records, ggf. Bachelorzeugnis
    Promovierende:
    Hochschulabschlusszeugnisse
    Wissenschaft:
    Promotionsurkunde oder Nachweis über vergleichbare wissenschaftliche Leistungen und Hochschulabschlusszeugnisse

    Das Einreichen der beglaubigten Übersetzungen der Zeugnisse ist ausreichend. Bitte reichen Sie keine (umfangreichen) Zeugnisse in der Originalsprache (außer Deutsch oder Englisch) ein.

    8. Nachweis über deutsche oder englische Sprachkenntnisse

    Nur bei Promotion und Wissenschaft notwendig!
    Nachweise oder Bestätigung Betreuer*in, dass ausreichend Sprachkenntnisse vorhanden sind

    9. Ggf. sonstige aussagekräftige Unterlagen

    z.B. Nachweise über Ehrenamt

    Folgeanträge

    Bei einem Folgeantrag sind nur folgende Dokumente vorzulegen:
    1. Aktuelles Antragsformular mit aktuellem Motivationsschreiben mit Stand der Forschung und Zeitplan
    2. Aktuelles fachliches Gutachten Dozierende bzw. des/der Betreuer*in
    3. bei Studierenden: aktuelles Transcript of Records

  • Vergabekriterien

    Zur Beurteilung der Leistung und Begabung der Kandidatinnen und Kandidaten werden un- ter anderem folgende Kriterien herangezogen:
    - Ranglistenplatzierung durch die nominierende Hochschule
    - Noten der Hochschulzugangsberechtigung bzw. ggf. des ersten Hochschulabschlus- ses
    - bisher erbrachte Studienleistungen im Heimatland sowie in Deutschland (soweit vor- handen) bzw. bisher erbrachte Leistungen in Forschung und/oder Lehre
    - Beurteilung durch das Gutachten
    - Beschreibung des Promotions- oder Forschungsvorhabens
    - Motivationsschreiben
    - ggf. ehrenamtliches Engagement, besondere Leistungen
    - ggf. Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse

  • Kontakt

    Pia Schöngarth

    Philipps-Universität Marburg

    Dez VI – Internationale Angelegenheiten und Familienservice

    Tel.: +49-6421 – 28 25384

    pia.schoengarth@verwaltung.uni-marburg.de  

  • Ausschreibung und Antragsunterlagen - Geflüchtete

  • Ausschreibung und Antragsunterlagen - Verfolgte