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Mobilitätsbeihilfen bi-nationale Promotion - Betreuende

Programmziel

Die Philipps-Universität Marburg versteht sich als weltoffene und international agierende Universität. Im dynamischen Prozess der Internationalisierung verfolgt die Universität das Ziel, die Rahmenbedingungen für international vernetztes Denken und Handeln in den zentralen universitären Handlungsfeldern Forschung, Studium und Lehre sowie Administration zu stärken und zu fördern. Cotutelle- bzw. bi-nationale Promotionsverfahren sind ein wichtiges Element der Internationalisierung der Promotionsphase und ein attraktives Angebot, um exzellente Promovierende aus dem Ausland zu attrahieren, vor allem und auch im Rahmen strategischer Kooperationen der Philipps-Universität und ihrer Fachbereiche.

Im Rahmen eines aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst finanzierten Projekts wird das „Marburg International Doctorate“ für die Karrierestufe R1 konsequent ausgebaut, um a) international konkurrenzfähige und attraktive Promotionsbedingungen zu schaffen, und b) Promovierenden optimale Promotionsbedingungen zu bieten und deren Erfolg zu sichern.

Das Ziel ist die strukturelle Förderung von joint supervisions (Promotionsbetreuung in internationalen Teams) und von Cotutelle-Verfahren.

  • Wer kann sich bewerben?

    Hochschullehrende der Philipps-Universität Marburg, die Promovierende in der Endphase eines laufenden Cotutelle- oder bi-nationalen Promotionsverfahrens betreuen.

  • Was wird gefördert?

    Findet die Disputation im Ausland statt, kann einmalig die Erstattung der Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz) in Höhe von bis zu 1.500 € beantragt werden.

    Betreuer:innen von Promovierenden aus dem Ausland i.R. von Cotutelle- bzw. bi-nationalen Promotionsverfahren können darüber hinaus Bench Fees in Höhe von monatlich 50 € für die Dauer des Aufenthalts der/des Promovierenden an der Philipps-Universität Marburg bzw. für max. 12 Monate beantragen.

Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das zur Verfügung stehende Formular: (Deutsch)  (Englisch)

Der Antrag erfolgt per Mail und muss folgende Informationen enthalten:

  • Daten zum Promotionsverfahren
  • Angaben zu Datum und Ort der Disputation
  • Kalkulation der Reisekosten
  • Für Beantragung einer Bench Fee: Nachweis des Aufenthalts des Promovierenden an der Philipps-Universität Marburg
  • Falls vorhanden: Cotutelle-Vertrag

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine Auswahlkommission aus Vertreter:innen des Präsidiums der Philipps-Universität Marburg, der MARA und der Dezernate I und VI.

Die Bewerbungsunterlagen können in einer PDF Datei, per Email an eingereicht werden.

Kontakt

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Dezernat VI
Frau Sandy Halliday
06421-28 26 473

Definitionen

  • Promotion im Cotutelle-Verfahren

    Förderung von bi-nationalen Promotionsvorhaben an der Heimathochschule und einer ausländischen Hochschule nach dem sogenannten Cotutelle-Verfahren. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag, der zwischen den beteiligten Hochschulen individuell über das zu betreuende Promotionsvorhaben abgeschlossen wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion verleihen die UMR und die ausländische Partnerhochschule gemeinsam einen Doktorgrad auf zwei separaten Urkunden, die sich gegenseitig referenzieren.

  • Promotion mit bi-nationaler Betreuung:

    Die Promotion wird sowohl von einem bzw. einer Hochschullehrenden der Heimathochschule und der Partnerhochschule betreut (sogenanntes „Sandwich-Modell“). Das Vorhaben muss mit beiden Betreuenden abgestimmt sein. Die Promotion wird im Heimatland begonnen; es folgen Forschungsaufenthalte im Partnerland. Abgeschlossen wird die Promotion im Heimatland unter Beteiligung der wissenschaftlichen Betreuung der Partnerhochschule; der Doktorgrad wird von der Heimathochschule verliehen.