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Mobilitätsbeihilfen bi-nationale Promotion - Promovierende
Programmziel
Die Philipps-Universität Marburg versteht sich als weltoffene und international agierende Universität. Im dynamischen Prozess der Internationalisierung verfolgt die Universität das Ziel, die Rahmenbedingungen für international vernetztes Denken und Handeln in den zentralen universitären Handlungsfeldern Forschung, Studium und Lehre sowie Administration zu stärken und zu fördern. Cotutelle- bzw. bi-nationale Promotionsverfahren sind ein wichtiges Element der Internationalisierung der Promotionsphase und ein attraktives Angebot, um exzellente Promovierende aus dem Ausland zu attrahieren, vor allem und auch im Rahmen strategischer Kooperationen der Philipps-Universität und ihrer Fachbereiche.
Im Rahmen eines aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst finanzierten Projekts wird das „Marburg International Doctorate“ für die Karrierestufe R1 konsequent ausgebaut, um a) international konkurrenzfähige und attraktive Promotionsbedingungen zu schaffen, und b) Promovierenden optimale Promotionsbedingungen zu bieten und deren Erfolg zu sichern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerber:innen, die einen Master- oder Diplomabschluss (im Ausnahmefall: Bachelorabschluss) erreicht haben und die Bedingungen zur Zulassung zur Promotion an der UMR erfüllen und eine Promotion im Cotutelle- bzw. bi-nationalen Promotionsverfahren planen oder sich in einem solchen Verfahren befinden.
Was wird gefördert?
Einmaliger Reisekostenzuschuss zum Zweck der Anbahnung eines Cotutelle- bzw. bi-nationalen Promotionsverfahrens.
Förderleistungen
Einmaliger Reisekostenzuschuss für Reise und Unterkunft im Rahmen der Auslandsaufenthalte inklusive Teilnahmegebühren für Tagungen und Konferenzen in Höhe von bis zu 4.000 €.
Antragsverfahren
Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Bewerbungsformular (Deutsch)
Bewerbungsformular (Englisch) - lückenloser tabellarischer Lebenslauf (max. 3 DinA4 Seiten)
- Kurzbeschreibung des geplanten Promotionsvorhabens (max. zwei DinA4 Seiten) sowie des geplanten Auslandsaufenthaltes an der Partnerinstitution (inkl. Zeit- und Arbeitsplan)
- Kopien der Hochschulzeugnisse/ Transcript of Records
- Formlose Bestätigung der Kontaktaufnahme mit der/dem potenziellen Betreuenden am Partnerstandort ODER Kopie der Cotutelle de thèse-Vereinbarung mit der beteiligten Hochschule
- Kostenkalkulation
Die Bewerbungsunterlagen können in einer PDF Datei, per Email an international@uni-marburg.de eingereicht werden.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine Auswahlkommission aus Vertreter:innen des Präsidiums der Philipps-Universität Marburg, der MARA und der Dezernate I und VI.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
- Durchführbarkeit des Auslandsaufenthaltes sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
- Einbettung des Auslandsaufenthalts in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
Außerdem werden auch zusätzlich eingereichte Unterlagen, die die fachliche Eignung belegen oder auch über außerfachliches Engagement Auskunft geben, in die Bewertung einbezogen.
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Kontakt
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Dezernat VI
Frau Sandy Halliday
06421-28 26 473
sandy.halliday@uni-marburg.de
Definitionen
Promotion im Cotutelle-Verfahren
Förderung von bi-nationalen Promotionsvorhaben an der Heimathochschule und einer ausländischen Hochschule nach dem sogenannten Cotutelle-Verfahren. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag, der zwischen den beteiligten Hochschulen individuell über das zu betreuende Promotionsvorhaben abgeschlossen wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion verleihen die UMR und die ausländische Partnerhochschule gemeinsam einen Doktorgrad auf zwei separaten Urkunden, die sich gegenseitig referenzieren.
Promotion mit bi-nationaler Betreuung:
Die Promotion wird sowohl von einem bzw. einer Hochschullehrenden der Heimathochschule und der Partnerhochschule betreut (sogenanntes „Sandwich-Modell“). Das Vorhaben muss mit beiden Betreuenden abgestimmt sein. Die Promotion wird im Heimatland begonnen; es folgen Forschungsaufenthalte im Partnerland. Abgeschlossen wird die Promotion im Heimatland unter Beteiligung der wissenschaftlichen Betreuung der Partnerhochschule; der Doktorgrad wird von der Heimathochschule verliehen.