21.10.2024 Details zu deutsch-chinesischer Absichtserklärung
Zu der Ende Juni unterzeichneten gemeinsamen deutsch-chinesischen Absichtserklärung für ein Dialogformat zum grenzüberschreitenden Datenverkehr äußert sich die Bundesregierung in der Antwort (20/12580) auf eine Kleine Anfrage der Unionfraktion (20/12281). Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe im Januar 2024 über die geplante Reise von Bundesminister Volker Wissing (FDP) nach China informiert.
Die Absicht des BMDV zur Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) zur Begründung eines Dialogmechanismus zu Datenverkehr sei nach der im April 2024 durchgeführten Reise des Bundeskanzlers angezeigt worden. Der Entwurf sei „im Rahmen der förmlichen Ressortbeteiligung“ an die betroffenen Stellen am 19. Juni übermittelt worden, heißt es darin weiter. Die Anmerkungen der beteiligten Ressorts zum konkreten Wortlaut seien zusammen mit den Grundsatzpositionen zu dem Vorhaben erfolgt.
Das für einen Zeitraum von fünf Jahren wirksame MoU bezwecke die Einrichtung eines Dialogs zu einschlägigen rechtlichen Rahmenbedigungen, Strategien, Gesetzen und Verordnungen zu Daten, um über den bestehenden Rechtsrahmen und Anwendungsprobleme beim grenzüberschreitenden Datenverkehr zu informieren, heißt es in der Antwort weiter. Eine konkrete Übereinkunft, wie der Datentransfer organisiert wird, sei damit ausdrücklich nicht verbunden.
Bezüglich geplanter Treffen anknüpfend an die Absichtserklärung schreibt die Bundesregierung, die Umsetzung solle in Form eines einmal jährlich stattfindenden Dialogformats des BMDV mit der Cyberspace Administration of the People's Republic of China erfolgen. Auf Arbeitsebene sollen Fachworkshops zu spezifische Themen stattfinden.
Quelle: Deutscher Bundestag