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Erasmus+ an der Philipps-Universität Marburg

Das Dezernat VI – Internationale Angelegenheiten und Familienservice unterstützt Angehörige aller Statusgruppen der Philipps-Universität Marburg bei ihren Aktivitäten im Rahmen der drei Leitaktionen des Erasmus+ Programms:

Leitaktion 1: Mobilität im Hochschulbereich

Im Fokus der Leitaktion 1 steht die Mobilitätsunterstützung von Angehörigen aller Statusgruppen der Philipps-Universität Marburg und ihrer Erasmus+ Partner in Programm- und Partnerländern in den Bereichen Incoming und Outgoing.

  • Was sind Erasmus+ Mobilitätsprojekte?

    Im Kontext von Erasmus+ gibt es zwei Ebenen von Mobilitätsprojekten:
    a) eine Projektbewilligung im Rahmen einer Förderlinie (z.B. KA131, KA171) und
    b) die Mobilität einer Einzelperson innerhalb einer Projektbewilligung im Rahmen einer Förderlinie.

    Beispiele von Individualmobilitäten/-projekten an der Philipps-Universität Marburg sind z.B.:

    • Studentische Langzeitmobilitäten, SMS (z.B. ein einsemestriger Erasmus+ Aufenthalt in einem Programm- oder Partnerland)
    • Studentische Kurzzeitmobilitäten (z.B. im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP))
    • Lang-/Kurzzeitmobilitäten in der Promotionsphase (Mobilitäten im dritten Studienzyklus in einem Programm- oder Partnerland)
    • Studentische Praktikumsaufenthalte in einem Programm- oder Partnerland (SMP)
    • Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
    • Lehrendenmobilitäten (STA)
  • Welche thematischen Ansätze können beantragt werden?

    Mit der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 greift die EU Kommission politische Entwicklungen und Prioritäten der jüngeren Vergangenheit auf. Insbesondere liegt der Programmschwerpunkt auf einer Stärkung der Digitalisierung in der Hochschulbildung, einem Fokus auf Inklusion sowie mehr Vernetzung und ökologische Nachhaltigkeit. Diese Programmschwerpunkte greifen die horizontalen Prioritäten des Erasmus+ Programms auf:

    Horizontale Prioritäten

    • Inklusion und Vielfalt
    • Digitaler Wandel
    • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
    • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
  • Was ist der Unterschied zwischen Mobilitäten in Programm- und Partnerländern?

    Das Erasmus+ Programm unterscheidet zwischen Programm- und Partnerländern. In den Bereich der Programmländer fallen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. 

    Mit Universitätspartnern in vollumfänglich am Erasmus+ Programm teilnehmenden Partnerländern können ebenfalls Mobilitäten durchgeführt werden.

    Während aus der Förderlinie KA131 primär Mobilitäten mit Programmländern gefördert werden (Ausnahme: ICM Budgetanteil), werden Mobilitäten mit Partnerländern hauptsächlich über die Förderlinie KA171 unterstützt.

  • Vertragliche Grundlage (Inter-Institutional Agreements)

    Der Abschluss eines sogenannten Inter-Institutional Agreements regelt im Rahmen des Erasmus+ Programms den Austausch von Studierenden und Personal mit teilnahmeberechtigen Universitäten in den Programm- und Partnerländern.

    Mit der Ausnahme von Praktika- und Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (SMP, STT) basieren alle im Rahmen des Erasmus+ Programms durchgeführten Mobilitäten auf einem Inter-Institutional Agreement.

     Kriterien für den Abschluss eines Erasmus+ Inter-Institutional Agreements

    • Auswahl eines geeigneten Partners durch die/den Erasmus+ Fachbereichskoordinator*in: Bei der Wahl der Kooperationspartner ist darauf zu achten, dass die Studieninhalte an der Partneruniversität möglichst mit denen der Philipps-Universität übereinstimmen, so dass die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen für die Studierenden problemlos möglich ist. Zudem ist die Partnerhochschule so zu wählen, dass die Nachfrage der Marburger Studierenden für bestimmte Länder bedient werden kann und ein Austausch in beide Richtungen zu erwarten ist. Für eine Erasmus+ Kooperation benötigt die Partnerhochschule eine gültige European University Charta (ECHE).
    • Zur Vorbereitung einer Kooperation sind folgende Inhalte auf Fachbereichsebene mit den Partnern zu klären: Umfang des Studierenden- und/oder Dozentenaustauschs (Anzahl der Plätze sowie Aufenthaltsdauer); Studienniveau; verfügbare Unterrichtssprachen (evtl. unterschieden nach Studienniveau) sowie erforderliches Sprachniveau (Richtwert der EU-Kommission: B2).  
    • Ansprechpartner*innen an der Partnerhochschule, sowohl auf zentraler als auch auf fachbereichsebene, sollten dem Erasmus+ Büro frühzeitig mitgeteilt werden.

     Verfahren zum Abschluss eines Inter-Institutional Agreements

    • Der/die Erasmus+ Fachbereichskoordinator*in sendet die erforderlichen Daten zur Vorbereitung der neuen Kooperation an das Referat VI A 2: Internationale Mobilität. Hier wird der neue Kooperationsvertrag (Inter-Institutional Agreement) vorbereitet und als Vorschlag an die Partnerhochschule geschickt.
    • Alle Inter-Institutional Agreements werden zentral vom/von der Erasmus+ Hochschulkoordinator*in unterzeichnet und an die Partneruniversität gesendet.
    • Im Rahmen der jeweiligen Programmlaufzeit können Inter-Institutional Agreements vor Beginn eines akademischen Jahres und für mehrere akademische Jahre abgeschlossen werden. Das Inter-Institutional Agreement muss vor Beginn der ersten darauf begründeten Mobilität von allen Parteien unterschrieben vorliegen.

     Änderung eines Inter-Institutional Agreements

    • Bei Änderungswünschen an einer bestehenden Kooperation klären Sie die inhaltlichen Fragen direkt mit Ihren Partnern. Die Änderung des Inter-Institutional Agreements bedarf dann der Zustimmung der/des Erasmus+ Hochschulkoordinators*in. Auch zur rechtzeitigen Verlängerung oder zur Kündigung einer bestehenden Kooperation nehmen Sie bitte Kontakt mit der/dem Erasmus+ Hochschulkoordinator*in auf.
    • Änderungen der Mobilitätsaktivitäten innerhalb einer bestehenden Kooperation (Erhöhung der Teilnehmerzahl, Teilung von Plätzen, Verlängerung der Aufenthaltsdauer) bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  • Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen, insbesondere zu den Förderlinien KA131 und KA171, finden Sie im Erasmus+ Programmleitfaden und dem Higher Education Mobility Handbook der EU Kommission.

  • Antragstellung

    Anträge in der Leitaktion 1 (Projektanträge/Finanzhilfeanträge) werden vom Präsidenten (legal representative) der Philipps-Universität Marburg über die Erasmus+ Hochschulkoordination der Universität bei der EU Kommission bzw. der Nationalen Agentur (NA DAAD) gestellt.

    Anträge auf Förderung einer Individualmobilität werden projektabhängig (z.B.: KA131/KA171) über die Fachbereiche (SMS, KA131) oder direkt über das Referat für Internationale Mobilität (SMP, STA, STA2, STT in KA131; SMS, SMP, STA, STT in KA171) gestellt.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat für .

Leitaktion 2: Kooperationsprojekte

Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 2 ermöglichen es den teilnehmenden Organisationen, den Internationalisierungsaspekt einzelner Aktivitäten hervorzuheben, Partnernetzwerke auf transnationaler Ebene zu stärken und sich über Verfahren und Methoden auszutauschen. Es werden insbesondere die Entwicklung, der Transfer und die Umsetzung von „innovativen“ und „gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit“ unterstützt.

  • Was sind Erasmus+ Kooperationsprojekte und welche Ziele werden verfolgt?

    Bei Kooperations- und Partnerschaftsprojekten im Rahmen von Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und der gegenseitige Austausch von mindestens drei Organisationen aus EU-Mitgliedsstaaten und/oder mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern im Mittelpunkt.

    Im Erasmus+ Programmleitfaden werden insbesondere Kooperationsaktivitäten in drei Bereichen hervorgehoben:

    • Projektmanagement
    • Durchführungsaktivitäten
    • Verbreitungs- und Werbeaktivitäten
  • Welche thematischen Ansätze können beantragt werden?

    In Kooperationsprojekten können Vorhaben gefördert werden, die mindestens eine der horizontalen EU Prioritäten aufgreifen und eine sektorspezifische Priorität der Philipps-Universität Marburg adressieren:

    Horizontale Prioritäten

    • Inklusion und Vielfalt
    • Digitaler Wandel
    • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
    • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement

     Hochschulspezifische Prioritäten

    • Förderung vernetzter Hochschulsysteme
    • Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis
    • Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
    • Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
    • Aufbau inklusiver Hochschulsysteme

  • Projektdauer

    In der Leitaktion 2 können Projekte mit einer Dauer zwischen 12 und 36 Monaten gefördert werden.

  • Budget/Förderbetrag

    Der Gesamtförderbetrag ist variabel und beträgt für Projekte mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten und höchstens 36 Monaten mindestens 100 000 EUR und höchstens 400 000 EUR.

  • Weitere Informationen

    Grundlegende Informationen zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Leitaktion 2 sind im Erasmus+ Programmleitfaden und in der Broschüre zu Kooperationsprojekten der EU Kommission zu finden.

  • Antragsstellung

    Anträge der Leitaktion 2 werden über das Antragsportal der EU Kommission eingereicht. In der Regel muss mit jedem Antrag eine Ehrenerklärung des legal representative (Präsident) und/oder ein mandate eingereicht werden. Diese Dokumente werden dem Präsidenten über das Dezernat für Internationale Angelegenheiten und Familienservice zur Unterschrift weitergeleitet.

     Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, kontaktieren Sie bitte das Referat für Internationale Mobilität.

Leitaktion 3: Politikunterstützung

  • Welche Ziele werden in der Leitaktion 3 verfolgt?

    Im Rahmen der Leitaktion 3 werden Maßnahmen gefördert, die sich um die politische Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union bemühen.

    Die konkreten Ziele der Leitaktion sind vielfältig. Sie reichen von der Vorbereitung und Unterstützung der Umsetzung der politischen Agenda der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung über die Förderung des politischen Dialogs mit Interessensträgern innerhalb und außerhalb der EU bis zur Bereitstellung von Möglichkeiten für Menschen in allen Lebensphasen, Lernerfahrungen im Ausland auf ihrem Fachgebiet zu machen, z. B. in den Bereichen öffentliche Verwaltung.

    Eine detaillierte Liste der Ziele der Leitaktion 3 ist im Erasmus+ Programmleitfaden aufgeführt.

  • Was wird gefördert?

    Nach Maßgabe des Programmleitfadens werden insbesondere Maßnahmen und Aktionen gefördert, die die europäische Jugend vereinen. 

  • Antragsstellung

    Ausschreibungen im Rahmen der Leitaktion 3 werden auf der Website der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) bekannt gegeben.
    Anträge können vom Dezernat für Internationale Angelegenheiten und Familienservice begleitet werden. Die Unterstützung (z.B. in Form einer declaration on honour) durch den Präsidenten ist erforderlich.