13.02.2023 Einrichtung eines Sonder­tribunals zur Strafver­folgung im Ukraine-Krieg

Foto: Screenshot Bundestag Sondertribunal

Am 06. Februar war Prof. Dr. Susanne Buckley-Zistel zu Gast im Deutschen Bundestag, um über die Auswirkungen eines Sondertribunals auf die politische Struktur der Ukraine zu sprechen.

Mehrere Sachverständige, darunter Buckley-Zistel, haben während einer öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses mit dem Thema „Strafverfolgung und Beendigung von Straflosigkeit angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“ diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für Russlands Verbrechen der „Aggression gegen die Ukraine“ nicht zuständig ist, da weder die Ukraine noch Russland das Römische Statut ratifiziert haben, welches die rechtliche Grundlage des IStGH bildet. Möglich könne eine Anklage und Verurteilung der russischen Staatsführung aus Expertensicht über ein Sondertribunal werden, an dessen Legitimität einzelne Sachverständige aber auch zweifelten.

„Kernverbrechen des Angriffskrieges“ dürften demnach nicht von anderen Verbrechen getrennt werden. „Für die Akzeptanz des Sondertribunals ist es wichtig, dass alle Verbrechen von allen geahndet werden“, sagte Buckley-Zistel. Mit Blick auf das „gespaltene Land Ukraine“ müsse zudem überlegt werden, welche Auswirkungen ein Sondertribunal auf die politische Struktur der Ukraine in der Zukunft habe. Das Tribunal könne zum politischen Spielball innerhalb des Landes werden, gab sie zu bedenken.
Die Argumente beruhen unter anderem auf einer vergleichenden Studie zur Akzeptanz internationaler Strafgerichtsbarkeit in Situationsländern, die Susanne Buckley-Zistel mit Friederike Mieth und Mariana Papa an der International Nuremberg Principles Academy geleitet hat. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 12 Situationsländern untersuchten, wie die Interventionen und Verfahren in ihren Herkunftsländern von unterschiedlichen Akteursgruppen wahrgenommen wurde. Zwei Studien von Valentyna Polunina (2016 / 2017) befassen sich mit der Intervention des Internationalen Strafgerichtshofs in der Ukraine und liefern Einblicke in die Frage, wie der IStGH vor dem russischen Angriffskrieg diskutiert wurde.

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