Hauptinhalt

Masterarbeit

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt fünf Monate (ab Prüfungsordnung 2017). Die Frist für die Anfertigung der Masterarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist auf Antrag der bzw. des Studierenden verlängert werden. Die mündliche Prüfung ist nach Abgabe der Masterarbeit in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten nach Abschluss der Begutachtung abzulegen. Es empfiehlt sich, mögliche Themen und Fragestellungen frühzeitig mit der Prüferin oder dem Prüfer abzusprechen. Die Anmeldung erfolgt durch die Studierenden beim Prüfungsbüro.

Themenfindung

Das Thema der Masterarbeit wird von dem Betreuer oder von der Betreuerin bzw. dem Prüfer oder der Prüferin dem Prüfungsausschuss vorgelegt und von diesem vergeben. Findet der Kandidat oder die Kandidatin keinen Betreuer oder keine Betreuerin, so sorgt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass dieser oder diese rechtzeitig ein Thema für die Masterarbeit erhält.

Prüfer und Prüferinnen

Masterabschlussarbeiten werden grundsätzlich von zwei Prüfungsberechtigten betreut, die Ihre Arbeit jeweils in einem Erst- und einem Zweitgutachten bewerten. Sie können die Prüferinnen und Prüfer (nach Rücksprache) aus einer großen Gruppe von Lehrenden, die eine breite Spanne von inhaltlichen Themen abdecken, auswählen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den potentiellen Prüferinnen und Prüfern in Verbindung.

Die Prüfungsberechtigten setzen sich aus 4 Gruppen zusammen:

1. Lehrende am Zentrum für Konfliktforschung
2. Lehrende am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie
3. Lehrende an anderen Fachbereichen
4. Externe Prüferinnen und Prüfer.

Grundsätzlich muss mindestens ein Prüfer bzw. eine Prüferin vom Zentrum für Konfliktforschung kommen. Laut Prüfungsordnung muss ein Gutachten von einem Professor oder einer Professorin bzw. einem promovierten Hochschuldozenten oder einer promovierten Hochschuldozentin der Philipps-Universität erstellt werden.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Masterarbeit durch eine externe Gutachterin / einen externen Gutachter betreuen und begutachten zu lassen. Bitte stellen Sie dafür einen formlosen Antrag an das Direktorium des Zentrums (über die Geschäftsführung). Der Antrag sollte eine kurze Begründung, den Lebenslauf der vorgeschlagenen Person sowie dessen Einverständnis enthalten. Die zweite Gutachterin / der zweite Gutachter muss in diesem Fall Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Zentrums für Konfliktforschung sein.

Mögliche Prüfer*innen (neben den Professuren am Zentrum für Konfliktforschung):

Ablauf

Die Einreichung des Antrags sowie die Abholung Ihrer Zulassung und Ihres Themas sind zu den Öffnungszeiten des Prüfungsbüros möglich. Bitte prüfen Sie Ihren Online-Notenspiegel auf Vollständigkeit  und bringen folgende Unterlagen zur Meldung mit:

  1. das Anmeldeformular -  vom Erstgutachter bzw. Erstgutachterin unterschrieben
  2. der Themenbogen (in einem verschlossenen Umschlag) - das Thema wird vom Erstgutachter bzw. Erstgutachterin ausgefüllt und unterschrieben
  3. das aktuelle Stammdatenblatt
  4. alle Anerkennungen, Scheine und Modulbescheinigungen für externe Leistungen

Wenn Sie eine Zweitgutachterin bzw. einen Zweitgutachter gefunden haben, müsste diese Person ebenfalls auf dem Anmeldeformular unterschreiben. Andernfalls übernimmt die Gutachterverteilung das Zentrum.