Bewerbung
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Für eine Bewerbung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus werden die Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien auf ihre Eignung hin geprüft (Eignungsfeststellungsverfahren), die Sie in der Prüfungsordnung finden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise dazu, wie und mit welchen Unterlagen Sie sich bewerben.
Vorausgesetzter Hochschulabschluss ist ein Bachelorabschluss oder Abschluss eines mindestens gleichwertigen Studiengangs. Vor der Zulassung sind darüber hinaus studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen wie Englischkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Liegen die erforderlichen Kenntnisse nicht vor, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass die Kenntnisse bis zur Rückmeldung ins 2. Fachsemesters nachgewiesen werden. Eine Einschreibung erfolgt in diesen Fällen unter Vorbehalt.