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Eignungsfestellungsverfahren

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindestens 75 Punkten. Folgende Aspekte gehen die die Eignungsfeststellung ein:

Gesamtnote des vorausgesetzten Hochschulabschlusses 

Für die Gesamtnote des vorausgesetzten Hochschulabschlusses werden in folgender Weise Punkte vergeben:

Notenpunkte/ Dezimalnote des vorliegenden Hochschulabschlusses Punkte im Eignungsfestellungsverfahren
13,9 bis 15,0 Notenpunkte (= Dezimalnote 1,0 bis 0,7) 60 Punkte
12,7 bis 13,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 1,4 bis 1,1) 55 Punkte
11,9 bis 12,6 Notenpunkte (= Dezimalnote 1,7 bis 1,5) 51 Punkte
10,9 bis 11,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 2,0 bis 1,8) 46 Punkte
10,0 bis 10,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 2,3 bis 2,1) 41 Punkte
8,9 bis 9,9 Notenpunkte (= Dezimalnote 2,7 bis 2,4) 36 Punkte
7,9 bis 8,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 3,0 bis 2,8) 31 Punkte

Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps- Universität Marburg.

Motivationsschreiben

Bewertet wird darüber hinaus das Motivationsschreiben sowie der Lebenslauf nebst zugehörigen Nachweisen nach § 2 Abs. 1 c, d, e auf fachbezogene und persönliche Eignung (max. 14 Punkte).

Auslandserfahrung und fachliches Vorwissen

Nachgewiesene einschlägige Auslandserfahrung im Rahmen eines Studiums, Praktikums oder beruflicher Tätigkeiten (von je mindestens vier Wochen) (pro Monat zwei Punkte, max. 10 Punkte) sowie fachliches Vorwissen (max. 5 Punkte) zum Beispiel durch eine einschlägige Bachelorarbeit oder nachgewiesene einschlägige Praxistätigkeiten (von je mindestens vier Wochen) bei staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Feld der Konfliktbearbeitung, bspw. Trägern der Entwicklungszusammenarbeit, politischen Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (pro Tätigkeit ein Punkt) oder einer erfolgreichen Teilnahme an Qualifizierungsangeboten wie Sommerschulen oder Trainings im Bereich der Konfliktbearbeitung und Mediation (pro Teilnahme ein Punkt) werden ebenfalls evaluiert.

Fremdsprachenkenntnisse und Ehrenamtliche Tätigkeiten

Fremdsprachliche Kompetenzen (außer Englisch) auf B1-Niveau (max. 6 Punkte, zwei Punkte pro Sprache) und ehrenamtliche Tätigkeiten (2 Punkte pro Tätigkeit, die über drei Monate andauerte, max. 10 Punkte).