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Bewerbung

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Für eine Bewerbung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus werden die Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien auf ihre Eignung hin geprüft (Eignungsfeststellungsverfahren).

Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester sind in der Regel für Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss 01.05. bis 15.07. und für Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss 01.06. bis 15.07. Prüfen Sie die formal verbindlichen Bewerbungsfristen.

Vorausgesetzter Hochschulabschluss ist ein Bachelorabschluss oder Abschluss eines mindestens gleichwertigen Studiengangs. Vor der Zulassung sind darüber hinaus studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen wie Englischkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Liegen die erforderlichen Kenntnisse nicht vor, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass die Kenntnisse bis zur Rückmeldung ins 2. Fachsemesters nachgewiesen werden. Eine Einschreibung erfolgt in diesen Fällen unter Vorbehalt.

Eignungsfeststellungsverfahren

Die Feststellung der persönlichen fachbezogenen Eignung erfolgt aufgrund der im Folgenden genannten Kriterien und Nachweise. Die Kriterien sind jeweils mit Eignungspunkten versehen, die den Bewerberinnen und Bewerbern zugeordnet werden. Insgesamt können bis zu 110 Eignungspunkte im Eignungsfeststellungsverfahren erreicht werden. Mit mindestens 75 Punkten werden Sie für das Studium zugelassen.

  • Gesamtnote 

    Für die Gesamtnote des vorausgesetzten Hochschulabschlusses werden in folgender Weise Punkte vergeben (Notenpunkte/ Dezimalnote des vorliegenden Hochschulabschlusses ergeben folgende Punkte im Eignungsfeststellungsverfahren):

    - 13,9 bis 15,0 Notenpunkte (= Dezimalnote 1,0 bis 0,7): 60 Punkte
    - 12,7 bis 13,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 1,4 bis 1,1): 55 Punkte
    - 11,9 bis 12,6 Notenpunkte (= Dezimalnote 1,7 bis 1,5): 51 Punkte
    - 10,9 bis 11,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 2,0 bis 1,8): 46 Punkte
    - 10,0 bis 10,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 2,3 bis 2,1): 41 Punkte
    - 8,9 bis 9,9 Notenpunkte (= Dezimalnote 2,7 bis 2,4): 36 Punkte
    - 7,9 bis 8,8 Notenpunkte (= Dezimalnote 3,0 bis 2,8): 31 Punkte

  • Motivationsschreiben

    Bewertung des Schreibens zur fachbezogenen und persönlichen Eignung und Erwartungshaltung für die Aufnahme des Studiums im Hinblick auf ein Verständnis der fachlichen Ausrichtung des Studiengangs, einer angemessenen Erwartungshaltung und der Qualität der narrativen Darstellung der persönlichen und fachbezogenen Eignung (max. 14 Punkte).

  • Auslandserfahrung

    Nachweisbare einschlägige Auslandserfahrung im Rahmen eines Studiums, Praktikums oder beruflicher Tätigkeiten von je mindestens einem Monat. Pro Monat werden zwei Punkte vergeben, maximal jedoch 10 Punkte.

  • Vorwissen

    Relevantes Vorwissen etwa durch eine fachlich relevante Bachelorarbeit oder einen entsprechenden Studienschwerpunkt. Maximal 10 Punkte, abhängig vom Grad der thematischen Einschlägigkeit.

  • Sprachen

    Fremdsprachliche Kompetenzen (außer Englisch) auf B1-Niveau. Pro Sprache werden zwei Punkte vergeben maximal jedoch 6 Punkte. 

  • Ehrenamt

    Ehrenamtliche Tätigkeit. Für jede Tätigkeit mit einer Dauer von mehr als drei Monaten werden zwei Punkte vergeben, maximal jedoch 10 Punkte.

Auf den zentralen Webseiten der Philipps-Universität Marburg finden Sie umfassende Informationen zum Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge. Die formal verbindlichen Vorgaben zum Eignungsfeststellungsverfahren im Masterstudiengang Friedens- und Konfliktforschung finden Sie in der aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnung.