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Auslandsstudium
Im Rahmen des Masterstudiengang besteht die Möglichkeit, Teile des Studiums im Ausland zu absolvieren. Dafür können Studierende auf die Erasmus-Kooperationen des Zentrums zurückgreifen, die Austauschmöglichkeiten des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie nutzen oder als Freemover an anderen Universitäten studieren. Wir erkennen Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, grundsätzlich an. Vor dem Studium sollte unbedingt ein Learning Agreement abgeschlossen werden.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich 03 für das Auslandsstudium zuständig ist und die gesamte Organisation, Bewerbung und Abwicklung übernimmt – nicht das Zentrum für Konfliktforschung, außer in wenigen Ausnahmefällen.
Bei weiteren Fragen besuchen Sie bitte auch die Seite des Fachbereichs 03 zum Auslandsstudium.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist es verpflichtend, im Master ins Ausland zu gehen?
Nein, ein Auslandsstudium ist kein verpflichtender Teil des M.A. Friedens- und Konfliktforschung. Viele Studierende nutzen jedoch die Möglichkeit, das Angebot der Universität wahrzunehmen und sich während des Studiums für ein Auslandsstudium zu entscheiden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie bewerbe ich mich für ein Erasmus-Studium oder ein Auslandsstudium weltweit?
Alle Informationen zur Bewerbung für ein Erasmus-Studium sowie für ein Auslandsstudium weltweit finden Sie auf der Seite des FB 03.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann ist die Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester?
In der Regel liegt die Bewerbungsfrist für ein Auslandssemester in der ersten Dezemberhälfte, unabhängig davon, ob Sie im Winter- oder Sommersemester ins Ausland gehen möchten. Genaue Angaben finden Sie auf der FAQ-Seite des FB 03 zum Auslandsstudium.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist ein Learning Agreement und wer ist die zuständige Person dafür?
Das Learning Agreement gewährleistet, dass die im Ausland erbrachten Leistungen später in Ihrem Studienverlauf anerkannt werden können. Am FB 03 ist Dr. Ulrike Bieker für die Unterzeichnung zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite des FB 03 zum Auslandsstudium.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie funktioniert die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland?
Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für den M.A. Friedens- und Konfliktforschung wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Thorsten Bonacker.
Ansprechpersonen
Für das Auslandsstudium im Rahmen des Studiengangs und die fachliche Anerkennung
Prof. Dr. Thorsten Bonacker
Telefon: +49 (0) 64 21 / 28 24 574
E-Mail: thorsten.bonacker@uni-marburg.de
Für die Notenumrechnung und das Learning Agreement
Telefon: +49 (0) 064 21 /28 24 941
E-Mail: studienberatungfb03@staff.uni-marburg.de
Für Informationen zu den Möglichkeiten, im Ausland zu studieren
Dr. Ulrike Bieker
Tel.: +49 (0)6421 28-24939
E-Mail: biekerul@uni-marburg.de