Hauptinhalt

Masterarbeit & Abschlussphase

Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden  Prüfungsordnung und auf der Seite des Prüfungsbüros des FB 03.

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für die Masterarbeit je nach dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium aufgenommen haben, variieren können. Die genauen Richtlinien und Vorgaben entnehmen Sie bitte der entsprechenden Prüfungsordnung.

  • Welcher akademische Grad wird nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verliehen?

    Auf Grund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

  • Wie finde ich ein Thema für die Masterarbeit und wer vergibt es?

    Mögliche Themen sollten frühzeitig mit einer Prüferin oder einem Prüfer besprochen werden. Das Thema wird von der Betreuungsperson dem Prüfungsausschuss vorgelegt und von diesem vergeben. Falls keine Betreuungsperson gefunden wird, stellt der Prüfungsausschuss ein Thema bereit.

  • Wie läuft die Anmeldung  zur Abschlussarbeit ab und welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Einreichung des Antrags sowie die Abholung Ihrer Zulassung und Ihres Themas sind zu den Öffnungszeiten des Prüfungsbüros des FB 03 möglich. Bitte prüfen Sie Ihren Online-Notenspiegel auf Vollständigkeit  und bringen folgende Unterlagen zur Meldung mit:

    1. das Anmeldeformular -  vom Erstgutachter bzw. Erstgutachterin unterschrieben
    2. der Themenbogen (in einem verschlossenen Umschlag) - das Thema wird vom Erstgutachter bzw. Erstgutachterin ausgefüllt und unterschrieben
    3. das aktuelle Stammdatenblatt
    4. alle Anerkennungen, Scheine und Modulbescheinigungen für externe Leistungen

    Wenn Sie eine Zweitgutachterin bzw. einen Zweitgutachter gefunden haben, müsste diese Person ebenfalls auf dem Anmeldeformular unterschreiben. Andernfalls übernimmt die Gutachterverteilung das Zentrum.

  • Wie viele Prüfer braucht es und wer kann prüfen?

    Die Masterarbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Personen bewertet (Erst- und Zweitgutachten). Mindestens eine prüfende Person muss vom Zentrum für Konfliktforschung stammen. Ein Gutachten muss von einer*einem Professor*in oder einer*einem promovierten Hochschuldozent*in der Philipps-Universität erstellt werden.

    Masterabschlussarbeiten werden grundsätzlich von zwei Prüfungsberechtigten betreut, die Ihre Arbeit jeweils in einem Erst- und einem Zweitgutachten bewerten. Sie können die Prüfer*innen (nach Rücksprache) aus einer großen Gruppe von Lehrenden, die eine breite Spanne von inhaltlichen Themen abdecken, auswählen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den potentiellen Prüfer*innen in Verbindung.

    Die Prüfungsberechtigten setzen sich aus 4 Gruppen zusammen:

    1. Lehrende am Zentrum für Konfliktforschung
    2. Lehrende am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie
    3. Lehrende an anderen Fachbereichen
    4. Externe Prüfer*innen

  • Kann die Arbeit extern begutachtet werden?

    Ja, mit einem formlosen Antrag an das Direktorium des Zentrums. Der Antrag muss eine Begründung, den Lebenslauf der externen Person und deren Einverständnis enthalten. In diesem Fall muss die zweite Begutachtung durch eine Person aus dem Zentrum für Konfliktforschung erfolgen.

  • Wann beginnt die Frist und wann muss die mündliche Prüfung erfolgen?

    Die Frist beginnt mit der Themenvergabe durch den Prüfungsausschuss. Die Bearbeitungszeit beträgt ab dann fünf Monate (ab Prüfungsordnung 2017). In begründeten Ausnahmefällen kann sie auf Antrag verlängert werden. Die mündliche Prüfung muss spätestens zwei Monate nach Abschluss der Begutachtung abgelegt werden.

    Die genauen Richtlinien und Vorgaben entnehmen Sie bitte der entsprechenden Prüfungsordnung.

  • Wie ist die Masterprüfung aufgebaut und wann gilt sie als bestanden?

    Die Masterprüfung besteht aus der Masterarbeit und einer zusätzlichen Prüfungsleistung, die je nach Prüfungsordnung (PO) variiert:

    PO 2019: Masterarbeit (21 LP) + Disputation (3 LP)
    PO 2024: Masterarbeit (21 LP) + Einzelpräsentation einer Projektskizze im Kolloquium (3 LP)
    Für Prüfungsordnungen vor 2019 entnehmen Sie bitte die Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung.

    Die Masterarbeit muss innerhalb von 5 Monaten auf Deutsch oder Englisch angefertigt und fristgerecht eingereicht werden. Wird sie nicht bestanden, ist eine einmalige Wiederholung möglich. In der PO 2024 kann sie auch als Gruppenarbeit erfolgen, wobei die individuellen Beiträge klar erkennbar sein müssen.

    Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die Masterarbeit als auch die Disputation (PO 2019) bzw. die Einzelpräsentation (PO 2024) mit mindestens 5 Punkten ("ausreichend") bewertet wurden.
    Ein Notenausgleich für eine nicht bestandene Masterarbeit ist nicht möglich, wohl aber für die zusätzliche Prüfungsleistung.

  • Was für Berufschancen bietet der M.A. Friedens- und Konfliktforschung nach erfolgreichem Abschluss?

    Der M.A. Friedens- und Konfliktforschung eröffnet vielfältige Berufschancen in Bereichen wie Wissenschaft, ziviler Konfliktbearbeitung, Entwicklungszusammenarbeit, politische Bildung, internationale Organisationen, Konfliktmediation, Politikberatung, Medienarbeit und Wirtschaft. Individuelle Schwerpunktsetzung und Praxiserfahrungen, insbesondere durch ein Auslandspraktikum, ermöglichen eine gezielte berufliche Orientierung. Zudem besteht die Möglichkeit zur Promotion am Zentrum für Konfliktforschung.

    Weitere Informationen zu Berufschancen etc. finden Sie unter der Seite Perspektiven.