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Internationales Praktikum
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für das Internationale Praktikum im Master je nach dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium aufgenommen haben, variieren können. Die genauen Richtlinien und Vorgaben entnehmen Sie bitte der entsprechenden Prüfungsordnung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sollte das internationale Praktikum im Ausland absolviert werden?
Ja, das internationale Praktikum sollte in der Regel im Ausland absolviert werden.
Studierende, die nach der PO 2019 immatrikuliert sind, können ihr Praktikum auch bei internationalen Organisationen in Deutschland absolvieren, sofern die Kommunikationssprache der Organisation nicht Deutsch ist. Zudem haben ausschließlich Studierende der PO 2019, die ihren grundständigen Studienabschluss im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben, die Möglichkeit, ihr Praktikum in Deutschland zu absolvieren.
Studierende, die nach der PO 2024 immatrikuliert sind, müssen ihr Praktikum grundsätzlich im Ausland absolvieren.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Praktikum den Anforderungen entspricht, empfehlen wir, sich vorab bei der Praktikumsberatung zu melden, um alle Fragen zu klären.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir Praktika anrechnen lassen, die ich vor dem Master absolviert habe?
Praktika können grundsätzlich nur während der Einschreibung im M.A. Friedens- und Konfliktforschung anerkannt werden. Das bedeutet, dass das Praktikum nur dann für das Studium angerechnet werden kann, wenn die Studierenden zum Zeitpunkt der Durchführung offiziell im Masterprogramm eingeschrieben sind.
Ausnahmen von dieser Regelung können jedoch durch die Modulbeauftragten geprüft und genehmigt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sollte das Praktikum in Vollzeit absolviert werden?
Ja, das Praktikum muss in der Regel in Vollzeit absolviert werden und sollte eine Dauer von mindestens 12 Wochen und insgesamt 300 Stunden umfassen. Die wöchentliche Arbeitszeit sollte dabei mindestens 8 Stunden betragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Praktikum in sinnvoll unterteilte Abschnitte zu gliedern, wobei jeder Abschnitt mindestens 4 Wochen dauern sollte. In begründeten Ausnahmefällen können auch Langzeitpraktika vereinbart werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikum? - Was passiert, wenn ich kein Praktikum bekomme?
Studierende sind in erster Linie selbst dafür verantwortlich, einen Praktikumsplatz zu finden. Sollte es Schwierigkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz geben, bietet die Praktikumsberatung Unterstützung an.
Falls Studierende kein Praktikum finden oder unsicher sind, ob ein Praktikumsplatz geeignet ist, wird empfohlen, sich an die Praktikumsberatung zu wenden, um individuelle Lösungen zu besprechen und Unterstützung zu erhalten.
Zudem stehen auf der Website des Studiengangs Praktikumsdatenbanken zur Verfügung, die Studierende bei der Recherche nach passenden Praktikumsplätzen unterstützen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft die Anerkennung des Praktikums ab?
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt in der Regel durch die Modulbeauftragten. Um das Praktikum anerkennen zu lassen, müssen Studierende ein Praktikumszeugnis oder eine Bescheinigung der Praktikumsstelle vorlegen, die Angaben zu den absolvierten Tätigkeiten, den Stunden und den Praktikumszeiten enthält.
Das Praktikum kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn es während der Einschreibung im Masterstudiengang „Friedens- und Konfliktforschung“ absolviert wurde. In Ausnahmefällen kann eine Anerkennung auch für Praktika außerhalb dieses Zeitrahmens erfolgen, wenn diese als äquivalent zu den Anforderungen des Moduls betrachtet werden. Zusätzlich können auch Praktika anerkannt werden, die nicht die typischen Anforderungen eines Praktikums erfüllen, z.B. thematisch relevantes freiwilliges Engagement im internationalen Kontext. Die Anerkennung solcher Praktika erfolgt ebenfalls durch die Modulbeauftragten nach Prüfung des Einzelfalls.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Praktikum anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte vor Beginn des Praktikums an die Praktikumsberatung, um mögliche Unklarheiten zu klären und die Anerkennung zu besprechen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es finanzielle Unterstützung oder Förderprogramme?
Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für ein Auslandspraktikum:
Erasmus+ Praktikumsförderung: Studierende können für ein Praktikum in 33 Ländern finanzielle Unterstützung durch das Erasmus+ Programm erhalten. Die Beratung und Bewerbung laufen über das International Office der Universität Marburg. Die Bewerbung muss spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.
Förderdauer: 2 bis 12 Monate (Vollzeitpraktikum)
Förderhöhe: ca. 400 bis 520 Euro pro MonatPROMOS-Teilstipendien der Universität Marburg: Über das DAAD-geförderte PROMOS-Programm vergibt die Universität Marburg Stipendien für Praktika in Europa und weltweit. Voraussetzung ist die Immatrikulation an der Universität sowie der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und ein akademisches Gutachten.
Förderdauer: 6 bis 8 Wochen
Förderhöhe: ca. 300 bis 500 Euro pro MonatFörderprogramme des DAAD: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet auf der Plattform „go-out.de“ umfangreiche Informationen zu Stipendien, Auslands-BAföG und Planungshilfen. Erfahrungsberichte geben zudem wertvolle Einblicke in verschiedene Zielregionen.
Weitere Informationen unter: studieren-weltweit.de
Weitere Informationen zur Finanzierung Ihres Auslandspraktikums finden Sie hier: Finanzierung.
Bei weiteren Fragen zu Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an die Praktikumsberatung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Fristen muss ich einhalten?
Studierende können selbst entscheiden, wann sie das internationale Praktikum absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren.
Zudem können Praktika nur dann für das Studium anerkannt werden, wenn sie während der Einschreibung im M.A. Friedens- und Konfliktforschung absolviert werden. In Ausnahmefällen entscheidet die Modulbeauftragte oder der Modulbeauftragte, ob ein Praktikum auch außerhalb dieses Zeitraums anerkannt wird
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Unterschied zwischen den Modulen "Internationales Praktikum" und "Forschungsprojekt" / "Forschungsseminar"?
Im Masterstudiengang Friedens- und Konfliktforschung gibt es zwei praxisbasierte Pflichtmodule. Im Folgenden werden ihre Unterschiede erläutert:
Modul "Internationales Praktikum":
Dieses Pflichtpraktikum findet in einer internationalen Einrichtung oder Organisation statt. Ziel ist es, praktische Erfahrungen zu sammeln und die in der Friedens- und Konfliktforschung erlernten Theorien in einem internationalen Kontext anzuwenden. Die Bewerbung für das internationale Praktikum erfolgt alleine von den Studierenden.Modul "Forschungsprojekt" (PO 2024) / "Forschungsseminar" (PO 2019):
Dieses interdisziplinäre Seminarprojekt wird von mindestens zwei Lehrenden aus verschiedenen Disziplinen betreut. Gemeinsam mit den Studierenden wird ein Forschungskonzept entwickelt und anschließend in kleineren Projekten umgesetzt. Der Schwerpunkt liegt auf der Forschung und weniger auf der praktischen Arbeit in einer Organisation, wie es beim internationalen Praktikum der Fall ist.Das Modul muss nicht zwingend an der Universität Marburg absolviert werden. Studierende können sich auch Praktika im In- und Ausland für dieses Modul anrechnen lassen. Zudem können folgende Programme angerechnet werden: das Monitoring-Projekt zu Kriegsverbrecherprozessen am ICWC sowie die Refugee Law Clinic am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Beide Module sind praxisorientiert und ermöglichen es den Studierenden, sich intensiver mit relevanten Themen der Friedens- und Konfliktforschung auseinanderzusetzen – sei es durch praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt oder durch Forschungsprojekte.