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Grundlagen des Drittmittelrechts
Veranstaltungsdaten
30. Juni 2016 09:00 – 30. Juni 2016 13:00
Termin herunterladen (.ics)
Philipps-Universität Marburg, MARA, F|05, Deutschhausstr. 11+13, 1. OG, Seminarraum 01.0020
Die Einwerbung von Drittmitteln dient heutzutage nicht mehr nur dazu, Forschungsvorhaben trotz chronischer Unterfinanzierung der Universitäten durchzuführen. Drittmittel dienen den Hochschulen darüber hinaus auch in weiten Bereichen der Finanzierung von Lehre und Nachwuchsförderung. Die Drittmittelstärke einer Universität wird immer mehr als Bewertungsmaßstab für deren Qualität in Lehre und Forschung herangezogen und spielt auch für das Ansehen einzelner Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine Rolle.
Der Workshop möchte insbesondere die rechtlichen Basics, die es im Rahmen der Drittmittel zu beachten gilt, behandeln. So werden neben allgemeinen auch arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragestellungen erörtert, steuer- und strafrechtliche Aspekte thematisiert und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt.
Beabsichtigte Weiterbildungsergebnisse
- Sie kennen die rechtlichen Grundlagen von Drittmitteln.
- Sie sind in der Lage, allgemeine sowie arbeits- und beamtenrechtliche Fragen bezüglich des Drittmittelrechts realistisch einzuschätzen.
- Sie haben einen Überblick über steuer- und strafrechtliche Aspekte des Drittmittelrechts.
Weiterbildungsmethoden
Input, Präsentation, Diskussion
Voraussetzungen
Die Teilnehmenden erhalten ca. zehn Tage vor dem Workshoptermin die Möglichkeit, besondere Fragen und Anliegen vorzutragen, die in die Kursgestaltung einfließen werden.
Termin
30.06.2016, 9:00–13:00 h
Zielgruppe
Promovierende und Postdocs aller Fachrichtungen
Modalitäten
Maximal 10 Teilnehmende
Kostenfrei
Anmeldung
Dieser Kurs wird im Rahmen des Zertifikatprogrammes "Entwicklung und Management von Forschungsprojekten" (EMF) angeboten.
Bitte melden Sie sich hier an.
Referierende
Dr. Irina Grgic
Veranstalter
MArburg University Research Academy (MARA)
Postdoktorandenprogramm