19.11.2024 Hilfskräftefonds ausgeschrieben

Förderung von Wissenschaftler*innen mit familiären Verpflichtungen/chronischen Erkrankungen

Foto: Rolf K. Wegst

Nachwuchswissenschaftler*innen, die die Betreuung ihrer Kinder oder anderer Angehöriger übernehmen, mit Behinderungen leben oder chronisch krank sind, sind in besonderem Maße einer Mehrfachbelastung ausgesetzt. Wir wollen diese Personen in ihren Forschungsaktivitäten unterstützen.

Im Rahmen des Hilfskräftefonds der MARA können bis zu 15 Nachwuchswissenschaftler*innen mit familiären Verpflichtungen oder Behinderungen/chronischen Erkrankungen gefördert werden.

Umfang und Dauer der Förderung

Die Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft wird mit 20 Stunden pro Monat über eine Laufzeit von maximal 6 Monaten gefördert. (Kosten entsprechen einer studentischen Hilfskraft mit Abschluss.)

Förderkriterien

Antragsberechtigt sind: 
Promovierende und Postdocs der Philipps-Universität Marburg, die familiäre Verpflichtungen (Kinder und Pflege von Angehörigen) wahrnehmen und Promovierende und Postdocs mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen.

Nicht berücksichtigt werden Anträge von Personen, die eine unbefristete Stelle innehaben oder die über eigene Drittmittel (Personalmittel bzw. Sachmittel für Hilfskräfte) im Kalenderjahr 2024 verfügt haben bzw. verfügen. Der Einstellungsbeginn der studentischen Hilfskraft sollte im ersten Halbjahr 2025 liegen.

 Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endet am 06. Dezember 2024.

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