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Förderungen über Stiftungen an der Philipps-Universität Marburg

Nahansicht von einem Haufen Euromünzen
Foto: Colourbox.de

Weitere Unterstützung für den wissenschaftlichen Nachwuchs bieten verschiedene Stiftungen an der Philipps-Universität Marburg an.

Universitätsstiftung Marburg

Die Universitätsstiftung Marburg fördert Forschung und Lehre an der Philipps-Universität Marburg. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Förderung bedürftiger und befähigter Studierender, auf die Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen, die mit mindestens "sehr gut" bewertet wurden, die Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Im Falle einer Bewilligung kann bis zu 25 % des gewährten Zuschusses für Bewirtung und Ähnliches aufgewendet werden. Für die Einzelheiten ist die Bewirtungsrichtlinie der Philipps-Universität Marburg zu beachten.

Antragsberechtigt sind Mitglieder der Philipps-Universität Marburg (außer Fachbereich 20). Anträge sind bei den Dekanaten der Fachbereiche bzw. bei den Direktorien der Wissenschaftlichen Zentren einzureichen. Diese können jeweils nur einen Antrag an die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg weiterleiten.

Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur Antragstellung, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Verfahren, den einzureichenden Unterlagen und zu den Einreichungsfristen der aktuellen Ausschreibung.

Kontakt

Lorenzo Petri
Dez. V – Haushalt und Materialwirtschaft
Drittmittelbewirtschaftung
Tel.: +49 (0)6421 28 25769
E-Mail: vb1_stiftungen@uni-marburg.de


Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung

Die Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung fördert an den Universitäten Marburg und Frankfurt originäre Publikationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, für die – so die Stiftungsverfassung – "Haushalts- und sonstige Mittel nicht oder nur in ungenügendem Maße bereitstehen". Der Förderschwerpunkt liegt im geisteswissenschaftlichen Bereich. Die Förderung besteht häufig aus einem Druckkostenzuschuss (für Dissertationsschriften), über dessen Höhe der Vorstand entscheidet. Erfolgreichen Antragstellerinnen bzw. Antragstellern wird zur Auflage gemacht, die erfolgte Förderung durch die Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung durch einen entsprechenden Vermerk in der Publikation zu dokumentieren.

Falls durch die Veröffentlichung Einnahmen erzielt werden, sind die Fördermittel daraus rückzuvergüten. Sammelbände und Festschriften, die lediglich eine Zusammenstellung bereits veröffentlichter Schriften sind, werden ebenso wenig gefördert wie Studienreisen, Vorträge, Symposien o. ä. Bislang wurden auch keine Habilitationsschriften gefördert.

Der Antrag muss von einem fachkundigen Professor oder einer fachkundigen Professorin beurteilt und bei der Präsidentin der Philipps-Universität Marburg eingereicht werden, die ihn der Stiftung vorlegt. Außerdem muss eine kurze inhaltliche Beschreibung der Publikation (Inhaltsverzeichnis, Kurzzusammenfassung o. ä.) vorgelegt werden. Für die Publikation einer Dissertation sind nach Möglichkeit beide Gutachten, zumindest jedoch das Erstgutachten einzureichen. Zudem ist es notwendig, eine Aufstellung der für die Publikation entstehenden Kosten anzugeben, nach Möglichkeit der Kostenvoranschlag eines Verlages. Die Stiftung legt Wert darauf, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller darlegt, aus welchen Gründen eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist.

Der Antrag ist zu richten an den

Präsidenten der Philipps-Universität Marburg
Dez. II A 3
Biegenstraße 10
35037 Marburg

Anträge, die den formellen Erfordernissen nicht genügen, werden der Stiftung nicht vorgelegt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

Kontakt

Dennis Wenz
R 5 – Hochschulrecht, Rechtsberatung sowie Promotions- und Habilitationsordnungen,
Betreuung Wilhelm-Hahn-und-Erben-Stiftung
Tel.: +49 (0)6421 28-26644
E-Mail:

Carl und Charlotte Schott Stiftung

Die im Jahre 2013 errichtete Carl und Charlotte Schott Stiftung vergibt Mittel zur Förderung von Promovierenden in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern und der Humangeographie. Die Förderung umfasst insbesondere die Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen, die mit mindestens "sehr gut" bewertet wurden, die Übernahme von Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Dissertation erforderlich sind, und die Beschaffung von Literatur und ggf. die Beteiligung an Kopierkosten in Archiven.

Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

Kontakt

Lorenzo Petri
Dez. V – Haushalt und Materialwirtschaft
Drittmittelbewirtschaftung
Tel.: +49 (0)6421 28 25769
E-Mail: lorenzo.petri@uni-marburg.de

Prof. Dr. Adolf Schmidtmann-Stiftung

Die Prof. Dr. Adolf Schmidtmann-Stiftung fördert Nachwuchswissenschaftler/-innen der Fachbereiche 06 und 20. Die Stiftungsmittel sollen insbesondere dafür verwendet werden, im Rahmen eines Auslandsaufenthalts (mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre) die Bearbeitung eines wissenschaftlichen Problems oder die Erlangung einer Spezialausbildung zu ermöglichen, Forschungsaufgaben im medizinischen und humanbiologischen Bereich zu unterstützen oder den Besuch von wissenschaftlichen Kongressen durch Übernahme der Kongressgebühren zu ermöglichen.

Ein Stipendium kann beantragen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, die Ärztliche Prüfung bzw. ein Hochschulstudium absolviert hat und durch Studien- und Prüfungsleistungen seine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lässt. Angehörige der evangelischen Religionsgemeinschaft werden bevorzugt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

Kontakt

Lorenzo Petri
Dez. V – Haushalt und Materialwirtschaft
Drittmittelbewirtschaftung
Tel.: +49 (0)6421 28 25769
E-Mail: lorenzo.petri@uni-marburg.de

Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg (Medizinstiftung)

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg, insbesondere die Unterstützung von bedürftigen und befähigten Studierenden, von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern und wissenschaftlichen Projekten sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind Mitglieder des Fachbereichs Humanmedizin.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

Kontakt

Lorenzo Petri
Dez. V – Haushalt und Materialwirtschaft
Drittmittelbewirtschaftung
Tel.: +49 (0)6421 28 25769
E-Mail: lorenzo.petri@uni-marburg.de

Stiftung P. E. Kempkes

Zweck der Stiftung ist die Förderung der humanmedizinischen Forschung, insbesondere der Biologie der Reproduktion und der Krebsforschung an der Universität Marburg. Unterstützt werden i. d. R. Projekte, die im Verbund interdisziplinärer Zusammenarbeit stehen und der Etablierung von Nachwuchsgruppen dienen. Antragsberechtigt sind Mitglieder des Fachbereichs Medizin, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihre Qualifikation zur Durchführung des beantragten Projektes durch begutachtete Publikationen innerhalb dieses Themenbereichs nachgewiesen haben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung bzw. der Webseite der Stiftung P. E. Kempkes.

Kontakt

Lorenzo Petri
Dez. V – Haushalt und Materialwirtschaft
Drittmittelbewirtschaftung
Tel.: +49 (0)6421 28 25769
E-Mail: lorenzo.petri@uni-marburg.de

Von Behring-Röntgen-Stiftung

Zweck der Von Behring-Röntgen-Stiftung ist die Förderung der Forschung und Lehre an den medizinischen Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg. Die Stiftung fördert dazu vor allem den wissenschaftlichen Nachwuchs (Personal- und Sachmittel; bis zu 200.000,– EUR für maximal drei Jahre; Höchstalter: 35 Jahre) sowie Kooperationsprojekte zwischen Marburg und Gießen (Personal- und Sachmittel; bis zu 300.000,– EUR für maximal drei Jahre).

Anträge können ausschließlich von Angehörigen der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg gestellt werden. Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern sind möglich. Voraussetzung ist, dass der Hauptantragsteller einem der obengenannten Fachbereiche angehört und der überwiegende Teil (mindestens 51 %) der beantragten Fördermittel dort verwendet wird. Jedes Jahr schreibt die Stiftung zum 30. Juni eine Förderrunde aus.

Darüber hinaus vergibt die Medizinstiftung Stipendien und Reisebeihilfen, richtet Symposien aus und ehrt regelmäßig herausragende Wissenschaftler/-innen mit Nachwuchspreisen und der Von Behring-Röntgen-Forschungsmedaille.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung bzw. der Webseite der Von Behring-Röntgen Stiftung.

Kontakt

Von Behring-Röntgen-Stiftung
Schloss 1
35037 Marburg
Tel.: +49 (0)6421 28 22331
E-Mail:

Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung

Zweck der Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen der Krebsforschung. Schwerpunktmäßig können Anträge von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bis zu einer Höhe von 5.000,– EUR als Starthilfen (keine Personalkosten) berücksichtigt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Fachbereichs Medizin.

Kontakt

Dekanat
Fachbereich Medizin
Tel.: +49 (0)6421 58 66201
E-Mail: