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Habilitationsabschlussstipendien

Drei Frauen lesen sitzend ein Buch
Foto: Felix Wesch

Leider endet die aktuelle Förderphase des Professorinnen-Programms 2024. Es wird deshalb keine neue Ausschreibung für Promotions-Abschlussstipendien und Brückenstellen geben.

Ab 2025 können aus den Mitteln des neuen Professorinnen-Programms wieder Habilitation Abschlussstipendien für Frauen vergeben werden. Der genaue Ausschreibungszeitraum steht noch nicht fest, Sie werden aber wie immer automatisch über den E-Mail-Verteiler der Universität informiert.  

Aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder werden Abschlussstipendien für finale Arbeiten an Habilitationen zur Fortsetzung einer akademischen Laufbahn vergeben.
Damit möchte die Philipps-Universität Marburg durch gezielte fächerübergreifende Förderung von Frauen einen Beitrag zur Erhöhung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und damit zur nachhaltigen Integration von Frauen in das Wissenschaftssystem leisten.

Die Habilitationsabschlussstipendien sollen besonders qualifizierte weibliche Postdocs dabei unterstützen ihre Qualifikationsarbeiten abzuschließen, wenn keine andere Finanzierung zur Verfügung steht.

Die MARA koordiniert die Vergabe der Habilitationsabschlussstipendien in Kooperation mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ausschuss „Gleichstellungsstipendien“, welcher sich aus gewählten Direktoriumsmitgliedern der MARA zusammensetzt.

Ausschuss Gleichstellungsstipendien MARA (pdf)

  • Wie wird gefördert?

    Bewerben können sich weibliche Postdoktorandinnen, die ihre  Habilitation an einem Fachbereich der Philipps-Universität Marburg in Kürze einreichen werden.

    Postdoktorandinnen erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 1.750,- EUR. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss (103,00 EUR) sowie ggf. eine Kinderzulage gezahlt. 

    Die Abschlussstipendien werden für maximal sechs Monate vergeben

    Eine rückwirkende Förderung ab frühestens Jahresbeginn ist ebenfalls möglich, d.h. ab dem 01.01. des Kalenderjahres.

    Die Habilitation muss zum Ende des Förderzeitraums eingereicht sein; eine Förderung nach der Einreichung ist nicht möglich, d.h. der Förderzeitraum endet mit der Einreichung der schriftlichen Arbeit am Fachbereich.

  • Was wird nicht gefördert?

    Diese Stipendien sind als Abschlussstipendien konstruiert, d.h. das Förderformat adressiert keine Personen, die am Anfang ihrer Postdoc-Phase stehen.

    Die Stipendien werden finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder und dienen der Gleichstellung von Frauen.

    Auslandszuschläge werden nicht gezahlt.

  • Weitere Hinweise

    Die Förderung richtet sich nach den Leitlinien der Philipps-Universität zur Vergabe von Gleichstellungsstipendien und -stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder.

    Der Ausschuss Gleichstellungsstipendien entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen entsprechend der hier verlinkten Kriterien.

    Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Förderung ist ein schriftlicher Abschlussbericht einzureichen.

    Das Ziel ist es Frauen zu unterstützen, deren Finanzierung ausläuft, deshalb wird ein Abschlussstipendium nur vergeben, wenn Bewerberinnen kein anderes Stipendium (bzw. nicht mehr) aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten.

    Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Kapitalerträgen sowie Übergangsgelder (Brutto-Einnahmen) werden angerechnet. Eine wissenschaftliche Nebentätigkeit während der Förderdauer ist jedoch bis zu max. 10 Stunden pro Woche möglich.

  • Aktuelle Ausschreibung

    Der genaue Ausschreibungszeitraum steht noch nicht fest, Sie werden aber wie immer automatisch über den E-Mail-Verteiler der Universität informiert.  

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de