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Habilitationsabschlussstipendien

Aus Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder werden Stipendien für Abschlussarbeiten an Habilitationen zur Fortsetzung der wissenschaftlichen Karriere vergeben.
Damit will die Philipps-Universität Marburg einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und damit zur nachhaltigen Integration von Frauen in das Wissenschaftssystem durch gezielte interdisziplinäre Frauenförderung leisten.
Mit den Habilitationsabschlussstipendien sollen besonders qualifizierte Postdocs bei der Fertigstellung ihrer Qualifikationsarbeiten unterstützt werden, wenn keine andere Förderung zur Verfügung steht. MARA koordiniert die Vergabe der Habilitationsabschlussstipendien in Zusammenarbeit mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
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Bewerben können sich Postdoktorandinnen, die in Kürze ihre Habilitation an einem Fachbereich der Philipps-Universität Marburg einreichen werden.
Postdoktorandinnen erhalten eine monatliche Grundvergütung von 1.750 EUR. Darüber hinaus wird ein Sachkostenzuschuss (103,00 EUR) und ggf. ein Kinderzuschlag gezahlt.
Die Abschlussstipendien werden für maximal sechs Monate vergeben.
Eine rückwirkende Förderung ist frühestens ab Jahresbeginn, d.h. ab dem 1. Januar des Kalenderjahres möglich.Die Habilitation muss bis zum Ende des Förderzeitraums eingereicht werden.
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Diese Stipendien sind als Abschlussstipendien konzipiert, d.h. das Förderformat richtet sich nicht an Personen, die sich am Anfang ihrer Postdoc-Phase befinden.
Die Stipendien werden aus Mitteln des Bund-Länder-Professurenprogramms finanziert und dienen der Förderung der Chancengleichheit von Frauen.
Es werden keine Auslandszuschläge gezahlt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Weitere Hinweise
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien der Philipps-Universität für die Vergabe von Gleichstellungsstipendien und -stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder.
Der Ausschuss für Abschlussstipendien entscheidet über die eingegangenen Anträge nach den hier verlinkten Kriterien.
Spätestens vier Wochen nach Abschluss des Förderprogramms muss ein schriftlicher Abschlussbericht eingereicht werden.
Ziel ist es, Frauen zu unterstützen, deren Förderung ausläuft, weshalb ein Abschlussstipendium nur dann vergeben wird, wenn die Antragstellerinnen kein anderes Stipendium aus öffentlichen oder privaten Mitteln (mehr) erhalten.
Berücksichtigt werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Kapitalerträge und Übergangsgeld (Bruttoeinkommen). Eine akademische Nebentätigkeit während des Förderungszeitraums ist jedoch bis zu maximal 10 Stunden pro Woche möglich.
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Bewerbungen auf Habilitationsabschluss-Stipendien für Frauen sind jederzeit möglich. Sollten Sie Interesse haben, bitten wir Sie um eine Bewerbung mit folgenden Angaben:
1. Die Bewerberinnen müssen für ihre Bewerbung dieses Online-Formular verwenden.
2. Darstellung des Habilitationsvorhabens (max. zwei Seiten; beachten Sie bitte, dass mehr als drei Seiten zum Ausschluss Ihrer Bewerbung führen): Bitte machen Sie Angaben zu den bereits geleisteten Arbeiten, zum Arbeits- und Zeitplan des verbliebenen Vorhabens, der auch eine Einschätzung der zeitlichen Dauer des Begutachtungsvorgangs in Absprache mit einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs enthält.
3. Verbindliche Absichtserklärung, die Habilitationsschrift an der Philipps-Universität Marburg einzureichen
4. Ein Gutachten (zur Person der Antragstellerin sowie zur Habilitation) einer Professorin oder eines Professors des Fachbereichs, an dem die Habilitation erstellt wird. Das Gutachten sollte eindeutige Aussagen zur wissenschaftlichen Relevanz des Habilitationsvorhabens, zur persönlichen Eignung der Bewerberin und insbesondere zum Arbeits- und Zeitplan enthalten.
5. Zeugniskopien des Studienabschlusses sowie der Promotion
6. Tabellarischer Lebenslauf
7. Publikationsliste
8. Bei Inanspruchnahme einer Kinderzulage: Kopie der Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
Bitte senden Sie das gespeicherte Formular vollständig mit allen Unterlagen an Herrn Dr. Jan-Paul Klünder, mara.foerderungen@uni-marburg.de.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Dateien in einem PDF-Dokument zusammengefasst und nicht schreibgeschützt sind.
Das Gutachten der Mentorin bzw. des Mentors kann auch gesondert per E-Mail an Herrn Dr. Jan-Paul Klünder versandt werden.
Kontakt
Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Finanzierung
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de