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Promotionsabschlussstipendien der Philipps-Universität Marburg

Formular eines Promotionsstipendiums und ein Kugelschreiber
Foto: Rolf K. Wegst

Die Abschlussstipendien sollen besonders qualifizierte Promovierende dabei unterstützen ihre Qualifikationsarbeiten abzuschließen, wenn keine andere Finanzierung zur Verfügung steht.

  • Wie wird gefördert?

    Bewerben können sich Promovierende aller an der Philipps-Universität vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen, die ihre Dissertation an einem Fachbereich der Philipps-Universität Marburg einreichen werden. Bewerbungsberechtigt sind somit Promovierende, die an der Philipps-Universität als Doktorand*innen angenommen und im Portal Marvin registriert sind. Ausgenommen von der Bewerbungsberechtigung auf diese Förderung sind Promovierende der Medizin, die den Dr. med. und Dr. dent. anstreben.

    Es wird angestrebt, die Stipendien in der Gewichtung von 50 Prozent Geistes- und Sozialwissenschaften und 50 Prozent Lebens- und Naturwissenschaften zu vergeben.

    Doktorand*innen erhalten einen monatlichen Grundbetrag von 1.650,00 EUR. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss von 100,00 EUR sowie ggf. eine Kinderzulage in Höhe von 400,00 EUR für das erste Kind und 100,00 EUR für jedes weitere Kind gezahlt

    Die Abschlusstipendien werden für maximal sechs Monate gezahlt.

    Eine rückwirkende Förderung ab frühestens Jahresbeginn ist ebenfalls möglich, d.h. ab dem 01.01.2025 des Kalenderjahres.

    Die Dissertation muss zum Ende des Förderzeitraums eingereicht sein; eine Förderung nach der Einreichung ist nicht möglich, d.h. der Förderzeitraum endet mit der Einreichung der schriftlichen Arbeit am Fachbereich. Eine Förderung bis zum Abschluss der Disputation ist leider nicht möglich.

  • Was wird nicht gefördert?

    Das Ziel ist es den Abschluss von Promotionsprojekten zu unterstützen, deren Finanzierung ausläuft und die ohne Finanzierung nicht abgeschlossen werden können. Deshalb wird ein Abschlussstipendium nur vergeben, wenn Bewerber*innen kein anderes Stipendium (bzw. nicht mehr) aus öffentlichen oder privaten Mitteln erhalten.

    Promovierende der Medizin, die den Dr. med. (dent.) anstreben, können sich nicht bewerben.

    Auslandszuschläge werden nicht gezahlt.

    Promotionsprojekte können nicht gefördert werden, wenn diese nicht sicher in spätestens sechs Monaten nach Beginn der Förderung fertiggestellt werden.

    Diese Stipendien sind als Abschlussstipendien konstruiert, d.h. das Förderformat adressiert keine Personen, die am Anfang ihrer Promotion stehen. Bezüglich der Finanzierung der kompletten Promotionsphase oder der Anfangsphase einer Promotion hat die MARA leider kein passendes Angebot. Für die Suche nach alternativen Stipendienprogrammen und Förderformaten finden Sie hier zwei Links:

    Begabtenförderunsgwerke: 13 Stipendiengeber im Überblick

    Weitere Übersicht über Begabtenförderungswerke

  • Weitere Hinweise

    Die Förderung richtet sich nach den „Leitlinien zur Vergabe von Abschlussstipendien für Promovierende der Philipps-Universität“ 

    Der Ausschuss Abschlussstipendien entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen entsprechend der hier verlinkten Kriterien

    Die Promovierenden sind angehalten während der Förderung ihre Arbeitskraft vornehmlich in die Fertigstellung der Dissertation zu investieren. Eine wissenschaftliche Nebentätigkeit während der Förderdauer ist deshalb nur bis zu max. 10 Stunden pro Woche (durchschnittlich) möglich.

    Einkünfte aus einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung von bis zu 10 Stunden pro Woche werden nicht angerechnet. Sonstige Einnahmen aus selbständiger und sonstiger nichtselbständiger Erwerbstätigkeit sowie Übergangsgelder (Bruttoeinnahmen) und Einnahmen aus Vermögen der Stipendiat*innen werden angerechnet, sofern sie die Freigrenze von 500,00 EUR im monatlichen Durchschnitt des Stipendienbezug überschreiten.

    Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Förderung ist ein schriftlicher Abschlussbericht einzureichen.

  • Aktuelle Ausschreibung

    Die Promotionsabschlussstipendien der Philipps-Universität Marburg sind bis zum 06. Januar 2025 ausgeschrieben.

    Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur aktuellen Ausschreibung

    Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung unbedingt dieses Onlineformular.

    Bitte nutzen Sie für die Gutachten unbedingt dieses Formular.

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de

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