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Zwischen Infektionsschutz und Schutz des Erblasserwillens: Das sogenannte testamentum tempore pestis conditum in C. 6,23,8 (290)
Prof. Dr. Constantin Willems (Philipps-Universität Marburg, Bürgerliches Recht und Römisches Recht)
17. Januar 18 Uhr c.t.
Nach römischem Recht erforderte die Errichtung eines Testaments regelmäßig die Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Testamentszeugen. Doch was tun in Zeiten einer Pandemie, wenn die Angst vor Infektionen groß war? Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Zeugen mit dem Erblasser zusammenkommen mussten, statuierte Kaiser Diokletian in einem Reskript aus dem Jahr 290 n. Chr. Dieses Gesetz, C. 6,23,8, wird im Rahmen des Vortrags kontextualisiert und erläutert, wobei auch auf die Rezeptionsgeschichte eingegangen wird.