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Allgemeine Informationen zur Promotion mit digitalen Methoden in den Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Marburg 

  • Welche Anforderungen werden an eine Promotion im Allgemeinen gestellt?

    Die Promotion weist die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit aus. Der Nachweis dieser Qualifikation wird in der Regel durch eine monographische oder kumulative Abhandlung (Dissertation) aus dem entsprechenden Wissenschaftsgebiet und eine mündliche Prüfung (Disputation) erbracht. Fachspezifische Anforderungen und Regelungen zur Promotion werden von den Fachbereichen jeweils in einer Promotionsordnung formuliert.

    Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis liefern. Sie muss eine selbständige Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden darstellen. Abhängig von der geltenden Promotionsordnung kann die Dissertation als Einzelarbeit oder als Ergebnis gemeinschaftlicher Forschungsarbeit vorgelegt werden. Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, müssen die individuellen Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers deutlich abgrenzbar und bewertbar sein.

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Promotion mitgebracht werden?

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in der jeweils geltenden Promotionsordnung geregelt. Folgende Kriterien können, müssen aber nicht, relevant für eine Zulassung sein:

    — Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung an einer wissenschaftlichen Hochschule. Wurde das Studium in einer anderen Fachrichtung als die der Dissertation absolviert, der Abschluss nicht an einer wissenschaftlichen Hochschule oder im Ausland erworben, kann eine Eignungsfeststellung notwendig sein.
    — Note des Masterabschlusses
    — Fremdsprachenkenntnisse

  • Wie kann ich Betreuende und ein Promotionsthema finden?

    Das Promotionsvorhaben ist zunächst mit Professor*innen des ausgewählten Promotionsfaches zu klären, um sich gemeinsam auf die Betreuung der Arbeit zu verständigen. Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet dann der jeweilige Promotionsausschuss des Fachbereichs anhand eines schriftlichen Antrags.

    Eine erste Kontaktaufnahme und Beratung kann auch über das MCDCI (mcdci@uni-marburg.de) erfolgen.

  • Wie versteht sich Promotion mit digitalen Methoden in den Geistes- und Sozialwissenschaften?

    Die Erforschung und Anwendung von digitalen Methoden in den Geistes- und Sozialwissenschaften kann sehr vielfältig sein. An der Schnittstelle zwischen Informationstechnik und geistes- oder sozialwissenschaftlichem Wissen sind verschiedene Schwerpunkte denkbar:

     — Digitalisierung analoger Quellen 
     — Sammlung und Analyse von digitalen Projekt- und Forschungsdaten
     — Verfügbarmachung, Vernetzung und Langzeitarchivierung digitaler Quellen
     — Anwendung und Transfer von etablierten digitalen Methoden aus anderen Fachdisziplinen in geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer
     — Entwicklung von neuen computergestützten Verfahren und Software zur Analyse von geistes- und sozialwissenschaftlichen Daten
     — Erforschung der Auswirkungen der digitalen Transformation von Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft

  • In welchen Fachbereichen ist eine Promotion mit digitalen Methoden in den Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Marburg möglich?

    Im Rahmen einer Promotion an der Universität Marburg ist die Anwendung von digitalen Methoden in verschiedenen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern und somit auch in verschiedenen Fachbereichen denkbar. Es ist mit den Betreuenden jeweils abzusprechen, welchen Stellenwert die digitale Komponente für die Dissertation hat und in welchem Fach bzw. Fachbereich die Promotion sinnvollerweise angesiedelt ist.

    Im Fachbereich 09, Germanistik und Kunstwissenschaften, ist in der Promotionsordnung bereits ein Fach etabliert, bei dem die digitalen Aspekte in den Fokus der Promotion rücken. Hier wird die Möglichkeit geboten, den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Doctor philosophiae, abgekürzt Dr. phil.) im Promotionsfach Digital Humanities zu erwerben. Informationen zu Zulassung, Anmeldemodalitäten und der Promotionsordnung für den Fachbereich 09 sind auf der entsprechenden Fachbereichswebseite zu finden. 

    Im Fachbereich 03, Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, ist derzeit eine Promotion (Dr. phil.) in den Fächern Empirische Kulturwissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Religionswissenschaft, Soziologie und Kultur- und Sozialanthropologie in der Promotionsordnung verankert. Zukünftig soll aber auch eine Promotion in den Computational Social Science/Digital Humanities an diesem Fachbereich ermöglicht werden. Informationen zu Zulassung, Anmeldemodalitäten und der Promotionsordnung für den Fachbereich 03 sind auf der entsprechenden Fachbereichswebseite zu finden.

  • Besteht die Möglichkeit für eine kumulative Promotion und wie unterscheidet diese sich von klassischen Formaten?

    Inwiefern die Option für eine kumulative Promotion besteht, wird in der Promotionsordnung des jeweiligen Fachbereichs geregelt. In vielen geisteswissenschaftlichen Fachbereichen ist die Monographie noch die am weitesten verbreitete Form der Dissertation. Charakteristisch dafür ist, dass ein einzelnes, deutlich umrissenes Thema wissenschaftlich behandelt wird. Bei einer kumulativen Promotion steht dagegen die Teilpublikation der Forschungsergebnisse in einzelnen Fachartikeln im Vordergrund. Detailfragen für eine kumulative Promotion werden in der jeweiligen Promotionsordnung festgehalten. Die kumulative Promotion wird dort meist als Alternative zur Monographie angeboten und nicht als alleinige Option.

    Als Beispiel für eine kumulative Promotionsordnung seien hier die Regelungen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie (FB 03) vorgestellt. Hier gilt: Im Ausnahmefall ist eine kumulative Dissertation möglich. Als kumulative Dissertation gilt die Vorlage von drei bis fünf thematisch eigenständigen wissenschaftlichen Beiträgen, die in der Regel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und/oder in Sammelbänden mit einem externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren veröffentlicht oder zur Publikation angenommen worden sind. Die Themenstellung der Publikationen/Manuskripte muss mit dem benannten Promotionsthema übereinstimmen. Die Beiträge sind durch eine aussagekräftige Einführung in die den Publikationen zugrundeliegende wissenschaftliche Fragestellung (einschließlich des theoretischen und methodischen Zugangs), den Forschungsstand sowie durch eine Zusammenfassung, in der die eigenen Ergebnisse in den fachlichen Kontext eingeordnet werden, zu ergänzen. Bei der Publikation mit mehreren Autorinnen und Autoren ist der prozentuale Anteil der Doktorandin bzw. des Doktoranden anzugeben. Der prozentuale Anteil muss mindestens 30% umfassen (Promotionsordnung FB 03) sowie Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie zur kumulativen Dissertation.

    Eine kumulative Promotion wie auch die Darstellungsform als Monographie bringen Vor- und Nachteile mit sich. Basierend auf dem gewählten Promotionsthema und dem Promotionsfach ist gemeinsam mit den Betreuenden abzuwägen, welche der beiden Optionen im individuellen Fall die sinnvollste Variante ist.

  • Inwieweit können Datensätze, Code oder Software als Teil der Dissertationsleistung anerkannt werden?

    In den Promotionsordnungen der verschiedenen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachbereiche existieren derzeit keine konkreten Regelungen, inwieweit im Rahmen der Promotion erstellte und publizierte Datensätze, Code oder Software als Teil der Promotionsleistung anerkannt werden und beispielsweise dadurch einen geringeren Seitenumfang einer verfassten Monographie rechtfertigen. Diesbezügliche Regelungen müssen individuell in Absprache mit den Betreuenden (und ggf. den Gremien des Fachbereichs) getroffen werden.

  • In welcher Sprache muss die Dissertation verfasst werden?

    In welcher Sprache eine Dissertation verfasst werden muss, wird in den jeweiligen Promotionsordnungen in den Fachbereichen geregelt. Häufig ist dabei folgende Regelung zu finden:

    Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Die Muttersprache einer Bewerberin oder eines Bewerbers gilt nicht als ausreichende Begründung.

  • Wo finden sich allgemeine Informationen zur Promotion in Marburg?

    Allgemeine Informationen zur Promotion bieten die Informationsseiten der Universität Marburg zur Förderung junger Talente und die MArburg University Research Academy (MARA).

    Informationen über das Promovieren in Marburg für Ausländische Bewerber*innen sind beim International Office  zu finden.

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