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Teilprojekt A04
Die Kollektivierung internationaler Sicherheit durch völkerrechtliche Institutionalisierungsprozesse

Foto: UN, Violaine Martin

3. Förderphase (2022-2025)

Das Teilprojekt nimmt den sich zunehmend verschärfenden Prozess der Entkollektivierung internationaler Sicherheit aus Perspektive der Versicherheitlichung in den Blick. Ausgangspunkt der Forschung ist die Beobachtung, dass einige Staaten völkerrechtliche Institutionalisierung zunehmend als Bedrohung statt als Sicherheitsgewinn wahrnehmen. Im Kontext von Globalisierungsprozessen und der damit verbundenen zunehmenden Komplexität der Welt, interpretieren manche Akteure die Fähigkeit, unilateral militärisch zu handeln als zentrales Sicherheitsthema. Das Teilprojekt richtet den Fokus auf die Rückkehr überwunden geglaubter Argumentationstopoi, die der Rechtfertigung unilateralen militärischen Handelns dienen und problematisiert diese mit Bezug auf die Vereinten Nationen sowie jenseits davon. Damit hinterfragt es das positive Narrativ einer Kollektivierung internationaler Sicherheit durch völkerrechtliche Institutionalisierungsprozesse. Parallel untersucht es, ob die Entkollektivierung internationaler Sicherheit die Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts weiter erschwert.

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