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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sprachenzentrums
2. AGBs für Intensiv- und Wochenendkurse
1. Teilnahmebedingungen für Semesterkurse
§ 1 Anmeldeverfahren
(1) Die Anmeldung für Semesterkurse erfolgt zu den angegebenen Terminen im Online-Verfahren. Abweichend davon sind in Einzelfällen persönliche Anmeldungen möglich. Außer bei Anfängerkursen ist die Voraussetzung für die Anmeldung ein bereits absolvierter Einstufungstest oder eine Einstufungsberatung durch Mitarbeitende des Sprachenzentrums. Die aktuellen Öffnungszeiten des Sprachenzentrums sowie die Termine für die Einstufungstests und -beratungen sind den Ankündigungen im Internet. Die Anmeldefrist endet zum jeweils festgesetzten Termin in der zweiten Semesterwoche.
(2) Die persönliche Anmeldung erfolgt durch die Person selbst oder durch einen gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertretenden. Bevollmächtigte Vertretende können jeweils max. zwei Anmeldungen durchführen.
(3) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
(4) Eine Anmeldung, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingeht, kann nur über das Nachrückverfahren (§ 3) berücksichtigt werden. Fristgerechte Anmeldungen haben Vorrang vor verspäteten Anmeldungen.
§ 2 Teilnehmerzahl / Teilnahmeberechtigung
(1) Aus pädagogischen Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmenden pro Kurs festgelegt. Die Zahl der Teilnehmenden beträgt mindestens 10 und maximal 20 Teilnehmenden. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmenden durch die Kapazität des jeweiligen Kursraumes begrenzt.
(2) Die Teilnahmeberechtigung der verschiedenen Statusgruppen ist folgendermaßen geregelt: Reguläre Studierende der Philipps-Universität Marburg (1. Priorität), Gast- und Seniorenstudierende der Philipps-Universität Marburg (2. Priorität), nicht-studierende Mitarbeiter*innen der Philipps-Universität und Studierende der Justus-Liebig-Universität Gießen (3. Priorität) und externe Interessent*innen (4. Priorität).
Gast- und Seniorenstudierende, Mitarbeiter*innen sowie Studierende der Justus-Liebig-Universität Gießen können sich „unter Vorbehalt“ online über das Online-Kursprogramm für einen Kurs vormerken lassen. Sollten diese vorgemerkten Kursplätze für reguläre Studierende benötigt werden, erhalten die regulären Studierenden den Vorrang. Über die endgültige Teilnahme wird nach Ablauf des Anmeldeverfahrens entschieden.
Externe Interessent*innen können sich über ein Papier-Anmeldeformular vormerken lassen. Ihre Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn es nach der Anmeldung der Universitätsangehörigen noch freie Plätze gibt.
(3) Lehrbeauftragte des Sprachenzentrums mit bestehendem Honorarvertragsverhältnis können selbst Kurse besuchen, sofern es die Kapazität zulässt.
§ 3 Nachrückverfahren
Interessierte, die während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Nachrückende Interessierte nehmen den Platz ein, der durch begründete Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmenden frei wird. Ein Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.
§ 4 Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.
§ 5 Leistungsnachweise
Nach erfolgreicher und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Semesters Scheine ausgestellt. Die Scheine enthalten auch die Angabe der Punkte nach dem ECTS-System. Details bezüglich der anrechenbaren Punkte sind aus den besonderen Hinweisen im Kursprogramm ersichtlich.
§ 6 Kursentgelt
(1) Mit der Anmeldung wird das Kursentgelt fällig. Es enthält eine nach Aufwand gestaffelte Kopierpauschale. Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzugsverfahren.
(2) Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Erteilung der Einzugsermächtigung für das Kursentgelt ein.
(3) Lehrbeauftragte nach § 2 Abs. 3 sind für einen Kurs von der Zahlungspflicht befreit.
§ 7 Rücktritt von der Anmeldung und vom Kurs
(1) Teilnehmende können aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. Als wichtiger Grund werden akzeptiert:
- Durch ärztliches Attest nachgewiesene, lang andauernde Krankheit, die dazu geeignet ist, die Teilnehmenden an der Kursteilnahme zu hindern,
- von der Universität bescheinigte Exmatrikulation der Studierenden,
- nachgewiesener Wohnortwechsel der Teilnehmenden, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,
- durch den Kursleiter oder die Kursleiterin festgestelltes starkes Missverhältnis zwischen dem Niveau des Kurses und der Vorkenntnisse der Teilnehmenden,
- besondere Härtefälle. Nicht als besonderer Härtefall gilt eine nachträglich aufgetretene Kollision mit anderweitigen Lehrveranstaltungen der Teilnehmenden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Geschäftsführung.
(2) Ein Rücktrittsgrund ist spätestens bis zum Ende der zweiten Kurswoche mitzuteilen, bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles bis zum Ende der ersten Hälfte der Kursunterrichtszeit. Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
§ 8 Kurswechsel
(1) In den Fällen des § 7 Abs. 1 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, sofern es die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität im Sinne von § 2 Abs. 1 zulässt.
(2) Die Höhe des entrichteten Kursentgelts bleibt vom Kurswechsel unberührt. Sollte das Kursentgelt des neuen Kurses mehr als 10,-- € höher sein als das Entgelt für den alten Kurs, ist der Differenzbetrag zusätzlich zu entrichten. Eine Kompensation seitens des Sprachenzentrums entfällt, wenn der neue Kurs eine um weniger als 10€ niedrigere Kursgebühr hat.
§ 9 Rückerstattung des Kursentgelts
(1) Das Kursentgelt wird nicht eingezogen bzw. zurückerstattet, wenn der Kurs nach § 2 Abs. 1 oder wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht zustande kommt.
(2) Bei Rücktritt von der Anmeldung wird das Kursentgelt unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30% des Kursentgelts zurückerstattet.
(3) In besonderen Härtefällen wird das Bearbeitungsentgelt erlassen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die Daten der Teilnehmenden werden entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen behandelt.
(2) Die in den Unterrichtsräumen des Sprachenzentrums geltende Hausordnung der Philipps-Universität Marburg ist zu beachten.
2. Teilnahmebedingungen für Intensiv- und Wochenendkurse
§ 1 Anmeldeverfahren
(1) Die Anmeldung für Intensiv- und Wochenendkurse erfolgt zu den jeweils angegebenen Zeiten im Online-Verfahren. Abweichend davon sind in Einzelfällen persönliche Anmeldungen möglich. Der Beginn und das Ende der Anmeldefrist und die Termine des jeweiligen Kurses sind aus den Ankündigungen im Internet bzw. durch entsprechende Aushänge ersichtlich. Die aktuellen Öffnungszeiten des Sprachenzentrums sind der Homepage oder einem gesonderten Aushang zu Beginn des Semesters zu entnehmen.
(2) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
(3) Eine Anmeldung, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingeht, kann nur über das Nachrückverfahren (§ 3) berücksichtigt werden. Fristgerechte Anmeldungen haben Vorrang vor verspäteten Anmeldungen.
§ 2 Teilnehmerzahl/Teilnahmeberechtigung
(1) Aus pädagogischen Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmenden pro Kurs festgelegt. Die Zahl der Teilnehmenden beträgt mindestens 10 und maximal 20 Teilnehmende. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmenden durch die Kapazität des jeweiligen Kursraumes begrenzt.
(2) Nichtstudierende Angehörige der Philipps-Universität Marburg (d. h. Mitarbeitende) können sich für eine Teilnahme an den Kursen vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt während der Anmeldefrist (§ 1 Abs. 1) durch gesonderten Listeneintrag in den ausgewiesenen Räumen der Philipps-Universität. Über die endgültige Teilnahme wird unter vorrangiger Berücksichtigung von ordentlichen Studierenden (1. Priorität) und Gasthörenden und Senior*innen Studium(2. Priorität) der Philipps-Universität Marburg nach Ablauf des Anmeldeverfahrens entschieden.
(3) Studierende anderer Universitäten können an den Intensivkursen des Sprachenzentrums teilnehmen. Für sie gilt ein höheres Kursentgelt, dessen Höhe der Programmankündigung zu entnehmen ist.
§ 3 Nachrückverfahren
Interessierte, die während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Nachrückende Interessierte nehmen den Platz ein, der durch begründete Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmenden frei wird. Ein Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.
§ 4 Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.
§ 5 Leistungsnachweise
Nach erfolgreicher und regelmäßiger Kursteilnahme werden Scheine ausgestellt. Die Scheine enthalten auch die Angabe der Punkte nach dem ECTS-System.
§ 6 Kursentgelt
(1) Mit der Anmeldung wird das Kursentgelt fällig. Es enthält eine nach Aufwand gestaffelte Kopierpauschale. Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzugsverfahren.
(2) Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Erteilung der Bankeinzugsermächtigung für das Kursentgelt ein.
§ 7 Rücktritt vom Kurs
(1) Teilnehmende können aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. Als wichtiger Grund werden akzeptiert:
- Durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheit, die dazu geeignet ist, die Teilnehmenden an der Kursteilnahme zu hindern,
- von der Universität bescheinigte Exmatrikulation der Studierenden,
- nachgewiesener Wohnortwechsel der Teilnehmenden, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,
- bei Intensivkursen ein durch den Kursleiter oder die Kursleiter festgestelltes starkes Missverhältnis zwischen dem Niveau des Kurses und der Vorkenntnisse der Teilnehmenden,
- besondere Härtefälle.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der geschäftsführende Direktor bzw. die geschäftsführende Direktorin.
(2) Ein Rücktrittsgrund ist spätestens bis eine Woche vor Kursbeginn mitzuteilen. Abweichend hiervon ist ein Rücktrittsgrund gem. § 7 Abs. 1 (d) bei Intensivkursen mit einer Mindestlaufzeit von drei Wochen bis spätestens zum Ende des vierten Kurstages mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
§ 8 Kurswechsel
(1) In den Fällen des § 7 Abs. 1 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, sofern es ein entsprechendes Angebot gibt und die Teilnehmerzahl bzw. die Kapazität im Sinne von § 2 Abs. 1 es zulässt.
(2) Die Höhe des entrichteten Kursentgelts bleibt vom Kurswechsel unberührt. Sollte das Kursentgelt des neuen Kurses mehr als 10€ höher sein als das Entgelt für den alten Kurs, ist dieser Betrag zusätzlich zu entrichten. Eine Kompensation seitens des Sprachenzentrums entfällt, wenn der neue Kurs eine um weniger als 10€ niedrigere Kursgebühr hat.
§ 9 Rückerstattung des Kursentgelts
(1) Das Kursentgelt wird nicht eingezogen bzw. zurückerstattet, wenn der Kurs nach § 2 Abs. 1 oder wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht zustande kommt.
(2) Bei einem Rücktritt nach § 7 Abs. 1 wird das Kursentgelt unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30% des Kursentgelts zurückerstattet.
(3) In besonderen Härtefällen wird das Bearbeitungsentgelt erlassen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die Daten der Teilnehmenden werden entsprechend den geltenden Datenschutzregelungen behandelt.
(2) Die in den Unterrichtsräumen des Sprachenzentrums geltende Hausordnung der Philipps-Universität Marburg ist zu beachten.
Marburg, den 24.09.2007