Hauptinhalt

20. bis 21. Jahrhundert

Eine erste Möglichkeit, die frühere Wohngemeinschaft der Stipendiatenanstalt wieder aufleben zu lassen, ergab sich im Jahr 1927, als die hessischen Kirchen der Universität eine Spende zu deren 400-jährigen Jubiläum zukommen ließen. Diese Spende war gebunden an die Maßgabe, dass sie für die Errichtung eines Studentenwohnheims im Forsthof am Schlossberg verwendet werden sollte. In diesem Heim sollten vor allem Stipendiaten und der Repetent der Stipendiatenanstalt untergebracht werden. Tatsächlich wohnte jedoch lediglich vom Wintersemester 1932/33 bis zum Wintersemester 1933/34 ein Teil der Stipendiaten unter dem ehemaligen Ephorus Prof. Hermelink im Forsthof, da die Nationalsozialisten das Gebäude danach anderweitig verwendeten.

Im Sommersemester 1946 konnten durch die Initiative des Ephorus Prof. Dr. Frick die ersten Stipendiaten in Zimmern des Marstallgebäudes einziehen. Dies ist seither als Collegium Philippinum das ständige Wohnheim der Hessischen Stipendiatenanstalt ist.
1949 wurde der gemeinsame Mittagstisch des Wohnheims wieder eingeführt, der bis heute im Hausleben eine tragende Funktion hat.

Prof. Dr. Theodor Siegfried, der Nachfolger Fricks, begann mit dem Ausbau des Zeughausflügels, der 1955 beendet wurde.
Im Jahr 1974 erfolgte nochmals ein räumlicher Zugewinn, als das Erdgeschoss der früheren Kommandantur (alte Schmiede) in Schloss 3 bezogen werden konnte.

Am 7. November 1954 erhöhten die Präsentationsstädte ihre Pflichtbeiträge und sagten die Zahlung freiwilliger Beiträge zu, um die Einrichtung zu erhalten. Jedoch wäre ohne einen erheblichen jährlichen Zuschuss durch das Land Hessen und die beiden evangelischen Kirchen in Hessen die Erhaltung der Wohngemeinschaft nicht möglich.

Um 1970 kam durch die Hausbewohner*innen nach und nach die Forderung auf, die Angelegenheiten des Wohnheims mitbestimmen zu dürfen. Dies bewirkte eine entscheidende Veränderung der internen Struktur der Stipendiatenanstalt: 

Die Hausversammlung, die bis dahin ein Ort des informellen Meinungsaustausches war, rückte nun in den Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens und wurde zu einem Träger der studentischen Selbstverwaltung. Von Anfang an war dabei in der Forderung nach Mitbestimmung die Bereitschaft zur Übernahme von Mitverantwortung enthalten. Außerdem konnten die Studierenden zwei stimmberechtigte Vertreter in die Verwaltungskommission entsenden, und der Tutor, der seit der Einführung dieses Amtes 1955 die Funktion eines studentischen Betreuers innehatte, wurde zum Repräsentanten der Selbstverwaltung. 

Im Zuge dieser Veränderung wurde auch ein Stück Gleichberechtigung erreicht: Seit dem Sommersemester 1973 wurden auch Studentinnen als Hausbewohnerinnen und Stipendiatinnen aufgenommen. 

Im Jahr 2002 wurde schließlich das heute im Haus geltende Regulativ in Kraft gesetzt.