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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Du hast bereits Leistungen an einer anderen Hochschule oder im beruflichen Kontext erworben? Dann kannst du dir diese Leistungen womöglich für Module in deinem Studiengang an der Philipps-Universität anerkennen lassen.

Du planst einen Auslandsaufenthalt? Dann solltest du dich im Vorfeld darüber informieren, welche Leistungen aus dem Ausland du für dein Studium in Marburg anerkennen lassen kannst.

Auf dieser Seite findest du allgemeine Informationen rund um das Thema Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in Bachelor- und Masterstudiengängen. Bitte beachte, dass es für die Anerkennung von Leistungen in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen ggf. abweichende Regelungen geben kann. Hierüber informiert dich das zuständige Landesprüfungsamt.

  • Rechtliche Grundlagen der Anerkennung - Die Lissabon-Konvention und Ihre Prüfungsordnung

    Das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, die sog. Lissabon-Konvention, ist das entscheidende Dokument für die akademische Anerkennung von Hochschulqualifikationen. Sie wurde 1997 unter der Schirmherrschaft von Europarat und UNESCO ausgearbeitet, in Deutschland im Jahr 2007 ratifiziert und am 16.5.2007 in ein Bundesgesetz überführt.

    Die Lissabon-Konvention enthält verbindliche Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von Qualifikationen, die einen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen, der Anerkennung von Studienzeiten und der Anerkennung von abgeschlossenen Hochschulqualifikationen. Hierzu gehören auch die andernorts erbrachten Studienleistungen, für die eine Anerkennung angestrebt wird. Die Grundaussage der Lissabon-Konvention lautet: Studien- und Prüfungsleistungen werden grundsätzlich angerechnet, sofern keine wesentlichen Unterschiede der erworbenen Kompetenzen festgestellt werden können.

    Die Regularien der Lissabon-Konvention sind in den Prüfungsordnungen der Philipps-Universität umgesetzt.

  • Ansprechpartner und Zuständigkeiten

    Für die Anerkennung zuständig ist generell der Prüfungsausschuss deines Studiengangs. Ausnahmen hiervon bilden die Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen. Hier sind i.d.R. die Landesprüfungsämter zuständig. Beratung in Sachen Anerkennung übernehmen an einigen Fachbereichen Anerkennungsbeauftragte, die du über die Webseite des Fachbereichs finden kannst.

    Im Falle von Anerkennungen von Leistungen, die im Ausland erbracht worden sind, ist die Auslandsbeauftragte bzw. der Auslandsbeauftragte deines Fachbereichs zuständig.

  • Rechtsweg und Mitwirkungspflichten

    Du hast ein Recht auf die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Du bist dabei aber selbst dafür verantwortlich, die Anerkennung der Leistungen zu beantragen und alle erforderlichen Informationen und Dokumente einzubringen, damit eine Anerkennung vollständig und fristgerecht erfolgen kann. Informationen zum Anerkennungsprozess und den einzureichenden Unterlagen erhältst du von der Anerkennungsberatung oder dem Prüfungsausschuss deines Studiengangs.

    Nach erfolgter Prüfung deines Antrags auf Anerkennung erhältst du vom Prüfungsausschuss einen Anerkennungsbescheid. Bist du mit der Bewertung deines Antrags nicht einverstanden, kannst du Widerspruch einlegen.

  • Anerkennungskriterien

    Gemäß deiner Prüfungsordnung werden Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich angerechnet, sofern keine wesentlichen Unterschiede der erworbenen Kompetenzen festgestellt werden können. Da Anerkennung stets auf Basis einer Gesamtbetrachtung der erbrachten Leistungen geschieht und kein schematischer Detailvergleich zwischen den erbrachten und den zu erbringenden Leistungen erfolgt, soll Anerkennung an der Philipps-Universität immer auf Modulebene geschehen; die Anerkennung von Modulteilen, d.h. einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen ist in besonderen Ausnahmefällen jedoch auch möglich.

    Das Kernmerkmal stellen dabei die von dir nachweislich erworbenen Kompetenzen, die mit den in deiner Prüfungsordnung formulierten Qualifikationszielen verglichen werden. Kritierien wie der Umfang oder das Niveau der Leistung sind dabei nachrangig, können jedoch darauf hindeuten, dass zwischen den Leistungen wesentliche Unterschiede vorliegen.

  • Leistungspunkte und Noten

    Generell gilt: Es werden dir immer die Leistungspunkte des Moduls deiner Prüfungsordnung anerkannt, d.h. die Leistungspunkte, die du erhalten hättest, wenn du das Modul an der Philipps-Universität studiert hättest. Dies kann dazu führen, dass dir mehr oder weniger Leistungspunkte anerkannt werden, als du tatsächlich erworben hast. Sollte die von dir erworbene Leistung einen erheblich kleineren Workload aufweisen, als das Modul deiner Prüfungsordnung, für das anerkannt werden soll, deutet das i.d.R. auf einen wesentlichen Unterschied hin, der zu einer Nicht- oder ggf. einer Teilanerkennung führen kann.

    Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird lediglich der Vermerk "bestanden" aufgenommen.

Besonderheit: Auslandsaufenthalt

Über die Besonderheiten bei Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes informiert das Dezernat für Internationale Angelegenheiten auf seinen Seiten.