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Bewerbung für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen NC-beschränkten Studiengang
Im Folgenden findest Du Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester in NC-beschränkten Studiengängen an der Universität Marburg. Bei Fragen wende Dich gerne an das Studierendensekretariat. Wichtig zu wissen:
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- die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über Marvin
- Es müssen keine Unterlagen per Post versendet werden
- Wenn du eine Bewerbung abgegeben hast, kannst Du bis zum Ende der Nachreichfrist weitere Dokumente in deiner Bewerbung hochladen
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Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Marburg: Marvin. Die Onlineregistrierung und -bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfristen über dieses Portal möglich. Wenn du noch nicht hier studierst, erstelle bitte einen neuen Bewerbungs-Account. Wenn du bereits hier studierst, meldest Du dich mit deinem Student-Account an und erstellst keinen neuen Bewerbungs-Account.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 2. Bewerbungsfrist
Im Sommersemester: 15. Januar (Nachreichung bis: 5. März)
Im Wintersemester: 15. Juli (Nachreichung bis: 5. September)
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Eingang der Bewerbung im Bewerbungsportal) muss der Bewerbungsantrag vollständig und mit allen geforderten Unterlagen erfasst sein. Voraussetzung, um einen Anrechnungs- oder Einstufungsbescheid nachzureichen, ist eine form- und fristgerechte Onlinebewerbung bis zum o.g. Bewerbungsstichtag. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Die Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester finden im Anschluss an die Nachreichfrist statt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 3. Für die Bewerbung notwendige Dokumente
Wer in dem gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann seine Zulassung in diesem Studiengang nur für das nächsthöhere Fachsemester (es müssen alle Semester der bisherigen Einschreibung gezählt werden) beantragen.
Für eine vollständige Bewerbung benötigst Du:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Anrechnungsbescheid / Einstufungsbescheinigung / aktuelle Studienbescheinigung (nur wenn Studiengang und Abschluss identisch sind und das Studium an einer deutschen Hochschule absolviert wurde) -> siehe Punkt 6
- ggf. Sprachnachweis (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB) -> siehe Punkt 7
- ggf. Zeugnisanerkennung (bei Bewerbung mit ausländischer HZB) -> siehe Punkt 7
Die erforderlichen Nachweise kannst Du bei der Bewerbung (bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochladen. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden. Hier findest du Informationen zu den Statusangaben in Marvin.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien
Die Zahl der freien Studienplätze ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze und kann dabei mehrere Semester eines Studienabschnittes zusammenfassen. Eine Zulassung im Semester außerhalb der Regelstudienzeit ist gemäß § 24 Abs. 2 HessHG i.V. m. § 21 Abs. 1, 33 Abs. 3 HHZV. Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit durch die Corona-Schutzverordnung bleibt davon unberührt. Bei einer Bewerbung müssen alle bisherigen Semester der Einschreibung in dem gewünschten Studiengang gezählt werden.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in das erste Semester wegen eines einkalkulierten Schwundes immer mehr Studierende zugelassen, als dann Plätze in höheren Semestern zur Verfügung stehen. Deshalb werden durch Exmatrikulationen nicht zwangsläufig Studienplätze für die Vergabe frei. Wenn dennoch freie Plätze verfügbar sein sollten, müssen diese nach § 33 Hessische Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) und § 7 Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen in folgender Reihenfolge vergeben werden:
1. an Bewerber*innen, die an der Universität Marburg für denselben Studiengang endgültig zugelassen sind und sich für ein höheres Fachsemester bewerben (Höherstufungsanträge*),
2. an Bewerber*innen, die endgültig, aber beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt (Teilstudienplatz) für das Fach Humanmedizin zugelassen sind und die Zulassung für das gesamte Studium beantragen,
3. an Bewerber*innen, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hochschule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge: Bewerber*innen
- mit nachgewiesener Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils geltenden Fassung
- mit Hauptwohnung mit Ehegatten oder Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten
- mit anzuerkennenden besonderen sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen, die für einen Studienortwechsel sprechen
- ohne besondere Gründe4. an sonstige Bewerber*innen, die
- vorläufig in demselben Studiengang eingeschrieben sind oder
- sich mit einer Anrechnungsbescheinigung über Studienzeiten an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewerben.Die Zulassungshöchstzahlen für die einzelnen Fachsemester der zulassungsbeschränkten Studiengänge kannst du in der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen auf der Seite "Hessenrecht" einsehen. Gib dort im Suchfeld das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" ein, um die aktuelle Verordnung zu finden.
Die Rangfolge innerhalb der einzelnen Gruppen wird durch eine den Bewerber*innen zugeordnete Zufallszahl ermittelt. Es können nur Bewerber*innen zugelassen werden, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.
*Bitte beachte, dass Anträge auf Höherstufung ebenfalls zu den genannten Bewerbungszeiträumen über Marvin eingereicht werden müssen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 5. Benachrichtigung der Bewerber*innen
Um über den aktuellen Stand deiner Bewerbung informiert zu sein, melde dich bitte mit deinem Account im Bewerbungsportal an. Sollte die Bewerbung z.B. unvollständig, fehlerhaft oder (vorläufig) ausgeschlossen sein, werden Dir genauere Informationen im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Außerdem erhältst Du eine E-Mail-Benachrichtigung an die von Dir bei der Bewerbung hinterlegte Mailadresse, sobald sich der Status der Bewerbung verändert. Wenn Du angegeben hast, dass Dir Bescheide in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden sollen, wird im Posteingang des Bewerbungsportals der entsprechende Bescheid zur Verfügung gestellt. Sobald das Vergabeverfahren durchgeführt wurde, wird sich der Status der Bewerbung im Bewerbungsportal ändern.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 6. Anrechnung von bisherigen Studienleistungen in den einzelnen Studiengängen
Im Folgenden findest Du Informationen dazu wer in den einzelnen Studiengängen für die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen zuständig ist.
6.1. Humanmedizin (Staatsexamen)
Aufgrund des Jahresrhythmus mit Studienbeginn im Wintersemester für den Studiengang Humanmedizin muss die bisherige Fachsemesterzahl oder die Zahl der angerechneten Semester für den Studiengang Humanmedizin bei einer Bewerbung für ein Wintersemester gerade und bei einer Bewerbung für ein Sommersemester ungerade sein. Teilstudienplatzinhaber*innen von anderen Hochschulen laden bei der Bewerbung bitte eine aktuelle Studienbescheinigung sowie den Nachweis über den Teilstudienplatz bei.
Vorklinischer / Klinischer Ausbildungsabschnitt
Die Angabe, ob die Bewerbung für den vorklinischen oder klinischen Ausbildungsabschnitt gelten soll, ist unbedingt erforderlich und muss bei der Onlinebewerbung angegeben werden. Bei einer Bewerbung für den klinischen Ausbildungsabschnitt ist die Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1, Physikum) bei der Onlinebewerbung hochzuladen oder im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nachzureichen.Anrechnung von Studienleistungen für Humanmedizin
Hier findest du Informationen zur Anrechnung artverwandter Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin.
Hier findest du Informationen zur Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen.
Hier findest du Informationen und häufig gestellte Fragen zur Anrechnung ausländischer Studienleistungen.Besonderheit im 1. klinischen Semester Humanmedizin
Studierende im 1. klinischen Semester nehmen automatisch an einem Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums im 2. und 3. klinischen Studienjahr teil. Hier findest Du nähere Informationen zum Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums.Besonderheiten für Bewerbungen zum "Praktischen Jahr"
Die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in einem der Lehrkrankenhäuser ist nur im Rahmen freier Kapazität möglich und erfolgt durch den oder die Studiendekan*in des Fachbereiches Medizin. Zur Einschreibung ist die Zusage des Fachbereiches Medizin zu einem Ausbildungsplatz in einem der Lehrkrankenhäuser der Universität Marburg vorzulegen. Hier findest du Informationen zum Praktischen Jahr.6.2. Pharmazie (Staatsexamen)
Ab dem 5. Fachsemester muss das Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung hierzu bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Für die Anerkennung von Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums und von Studienleistungen eines im Ausland betrieben Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums ist das Landesprüfungsamt Hessen zuständig. Hier findest du den entsprechenden Antrag auf Anerkennung / Anrechnung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie.6.3. Zahnmedizin (Staatsexamen)
Bei einer Bewerbung für das 2., 3. und 4. Fachsemester muss der Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie und der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Bei einer Bewerbung für das 5. oder 6. Fachsemester muss der Nachweis über den vollständig bestandenen ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (§28 ff. ZApprO) oder der Nachweis über die vollständig bestandene zahnärztliche Vorprüfung (§25 ff. ZÄPrO) bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Bei einer Bewerbung für das 7., 8., 9, oder 10. Fachsemester ist der ein Nachweis über den vollständig bestandenen zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (§42 ff. ZApprO) bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Die ZApprO (neue AO) findest du hier.
Die ZÄprO (alte AO) findest du hier.Hier findest du Informationen zur Anrechnung artverwandter Studiengänge.
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Thüringer Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Referat 550, Weimarplatz 4, 99423 Weimar zuständig. Zur Webseite des Thüringer Landesprüfungsamts für akademische Heilberufe.6.4. Lehramt an Gymnasien Biologie (Staatsexamen)
Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester wende dich bitte zur Anerkennung von Studienleistungen an die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Marburg.6.5. Psychologie (B.Sc.)
Wenn Du bereits an einer deutschen Universität Psychologie studiert hast, benötigen wir bei der Bewerbung einen Nachweis über das bisherige Studium. Wenn du bisher an einer Technischen Universität (TU), einer Fachhochschule (FH) oder im Ausland Psychologie (B.Sc.) studiert hast, benötigen wir einen Einstufungsbescheid von dir. Dieser wird vom Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie der Universität Marburg ausgestellt. Hier findest du Informationen zum Einstufungsbescheid. Das Ergebnis der Einstufung wird automatisch rechtzeitig vom Fachbereich an das Studierendensekretariat vor Beginn des Vergabeverfahrens übermittelt. Die Bescheinigung über das eingestufte Fachsemester erhälst Du ebenfalls vom Prüfungsbüro des Fachbereichs.
6.6. Humanbiologie (B.Sc.)
Wenn Du bereits an einer deutschen Universität Humanbiologie/Biomedical Science studiert hast, benötigen wir bei der Bewerbung einen Nachweis über das bisherige Studium (Studienbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung). Wenn du bisher an einer ausländischen Universität, einer Fachhochschule oder einem verwandten Studienfach studiert hast, benötigen wir einen Einstufungsbescheid von dir. Dieser wird vom Referat für Humanbiologie am Fachbereich Medizin ausgestellt. Hier findest du Informationen zum Einstufungsbescheid. Das Ergebnis der Einstufung wird automatisch rechtzeitig vom Fachbereich 20 an das Studierendensekretariat vor Beginn des Vergabeverfahrens übermittelt. Die Bescheinigung über das eingestufte Fachsemester erhälst Du ebenfalls vom Referat für Humanbiologie.
6.7 Nebenfach Psychologie (Kombinationsbachelor)
Wenn Du bereits an der Philipps-Universität oder einer anderen Universität im Nebenfach Psychologie studiert hast, benötigen wir einen Einstufungsbescheid von Dir. Dieser wird vom Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie der Philipps-Universität ausgestellt. Hier findest du Informationen zum Einstufungsbescheid. Das Ergebnis der Einstufung wird automatisch rechtzeitig vom Fachbereich 04 an das Studierendensekretariat vor Beginn des Vergabeverfahrens übermittelt. Die Bescheinigung über das eingestufte Fachsemester erhälst Du ebenfalls vom Prüfungsbüro des Fachbereichs.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 7. Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Die Bewerbung ab dem 2. Fachsemester erfolgt für Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung direkt an der Hochschule und nicht über uni-assist.
Zeugnisanerkennung
Spätestens zur Immatrikulation ist eine Zeugnisanerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen. Folgende Zeugnisanerkennungen werden akzeptiert:
1. Prüfbericht von uni-assist, der dort im Rahmen einer Bewerbung für das erste Fachsemester ausgestellt wurde.
2. Anerkennungsbescheid der Hochschulzugangsberechtigung von einer Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes in Deutschland
(An der Universität Marburg werden keine ausländischen Zeugnisse geprüft, wir akzeptieren jedoch eine Anerkennung aus anderen deutschen Bundesländern. Bitte informieren sie sich auf den Webseiten anderer Bundesländer).
Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig um die Dokumente kümmerst. Wenn du keines der oben genannten Dokumente schnell genug beschaffen kannst, sollte zuerst eine Bewerbung für das erste Fachsemester über uni-assist erfolgen.
Sprachnachweise
Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau DSH 2 (Zahnmedizin DSH 3) oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Informationen dazu welche Zertifikate an der Universität Marburg anerkannt werden, gibt es auf der Webseite "Deutschkenntnisse".
Bewerberinnen un Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung für das Fach Zahnmedizin, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-3 nachweisen. Dies kann durch ein TestDaF-Zeugnis mit min. zweimal 4 Punkten und zweimal 5 Punkten in den Prüfungsteilen oder durch eine Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit der Note 1,0 und mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“ mit der Note 1 nachgewiesen werden.