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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung
Molekulare und Zelluläre Neurowissenschaften (M. Sc.)
1. Einzureichende Dokumente
a) Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals).
b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote oder der Nachweis mit vorläufiger Durchschnittsnote, dass 80 % der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte erreicht sind.
c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte (lt. ECTS).
d) Der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.
e) Weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf die in Punkt 2.2) genannten Kriterien beziehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung.
2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung
Am Eignungsfeststellungsverfahren nimmt nur teil, wer eine vollständige Bewerbung fristgerecht eingereicht hat.
Den Bewerberinnen und Bewerbern werden Eignungspunkte zugeordnet. Auf der Grundlage der eingereichten Dokumente werden zunächst Eignungspunkte für die Abschlussnote bzw. vorläufige Gesamtnote des ersten Hochschulabschlusses sowie für die nachgewiesene(n) Zusatzqualifikatione(n) vergeben:
1. Abschlussnote
Es werden bis zu 3 Eignungspunkte für die Durchschnittsnote vergeben:
Note 0,7 – 1,9 (15,0 – 11,3 Notenpunkte ) => 3 Punkte
Note 2,0 – 2,5 (11,2 – 9,5 Notenpunkte) => 2 Punkte
(bezogen auf die Notenskala nach § 28 der Allgemeinen Bestimmungen)2. Zusatzqualifikation
Für die weiteren persönlichen fachbezogenen Eignungskriterien wird 1 Punkt vergeben, es kann nur eins der drei aufgeführten fachspezifischen Kriterien angewendet werden.
- Berufspraxis im Bereich der Neurowissenschaften (Ausbildungs- oder Arbeitsnachweis)
oder
- Praktikum in den Neurowissenschaften (Mindestumfang 8 Wochen, es zählen nur zusätzlich zum Studium erbrachte Leistungen)
oder
- Fach bzw. Aufbaumodul im Schwerpunkt Neurowissenschaften im absolvierten Studiengang (Mindestumfang von 9 Leistungspunkten lt. ECTS)
Bewerberinnen und Bewerber, die 3 oder mehr Eignungspunkte erhalten haben, werden zu einem Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission eingeladen.
3. Auswahlgespräch
Die ersten Auswahlgespräche werden Ende Mai/ Anfang Juni durchgeführt, weitere Gesprächstermine sind für Mitte/ Ende August vorgesehen.
Das Auswahlgespräch erstreckt sich auf die Motivation und Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers, die anhand der folgenden Parameter zu bewerten sind:
- Darstellung der Motivation durch den Bewerber/die Bewerberin
- Überprüfung fachspezifischer Vorkenntnisse
- Kurzdarstellung der Bachelorarbeit durch den Bewerber/die Bewerberin wahlweise in deutscher oder englischer Sprache (Klarheit und Stringenz der Darstellung, Einordnung in den Stand des gegenwärtigen Wissens, offene Fragen, mögliche Weiterentwicklung des Themas)
Das Auswahlgespräch mit 0 bis 15 Punkten bewertet.
Als geeignet gelten Kandidatinnen und Kandidaten, die mehr als 12 Punkte erreichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung.