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Antrag für ein Losverfahren (Restvergabeverfahren)
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem zulassungsbeschränkten (NC) Studiengang noch Studienplätze verfügbar, werden diese durch Los vergeben. Es kann daher sein, dass Zulassungen per Los sehr kurzfristig vor dem Beginn der Vorlesungszeit ausgesprochen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Antrag zur Teilnahme am Losverfahren
Ab dem Wintersemester 2025/2026 erfolgt die Abgabe eines Losantrags über unser Bewerbungsportal Marvin. Dazu ist eine Registrierung in unserem Bewerbungssystem notwendig. Bist Du bereits registriert oder immatrikuliert, kannst Du dich mit deinen Zugangsdaten einloggen. Unter dem Menüpunkt Studienangebot -> Studienbewerbung Losverfahren kannst Du einen Antrag für das gewünschte Studienfach stellen.
Nach dem Login in Marvin, kannst Du unter dem Menüpunkt Studienangebot -> Studienbewerbung Losverfahren einen Antrag für das gewünschte Studienfach anlegen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fristen für den Losantrag
Für ein Sommersemester: Ab 16. Januar
Für ein Wintersemester: Ab 16. Juli
Informationen zu den regulären Bewerbungsfristen findest Du hier.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Weitere Informationen
- Losverfahren finden nur in zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen statt.
- Einen Losantrag können auch Studieninteressierte stellen, die sich bisher nicht für einen Studienplatz beworben haben.
- Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nach Abschluss der Studienplatzvergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar sind.
- Während der Antragsfrist zum Losverfahren ist noch offen, ob überhaupt ein Losverfahren stattfinden.
- Nur das Losglück entscheidet.
- Nur geloste Bewerber*innen werden informiert und erhalten eine Zulassung, die in Marvin eingesehen werden kann.
- Anträge, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
- Zusätzliche Anforderungen, wie Sprachkenntnisse, werden nicht im Losverfahren, sondern bei Einschreibung geprüft. Informationen für Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) finden Sie hier.